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Zitat: Ja Ja! Man mus nicht nur Lesen können sondern das geschriebene auch verstehen können!Zitat von PinkyPolo Zitat: So um dir es mal zu erklären.ich wäre nie mit 50 über diesen scheiss Hügel gefahren wenn ich ihn gesehen hätte,aber da ich ihn ja nicht gesehen habe ist dies leider passiert und da kannst du einige andere auch Fragen den das selbe passiert ist weil sie hinter mir gefahren sind und den auch nicht gesehen haben.Zitat von zulassungsfuchs @PinkyPolo: Du bist es doch selbst Schuld! Natürlich bist Du nicht verpflichtet den Bordstein runterzufahren. Du bist auch nicht verpflichtet dich selbst zu belasten! Die Beweisführung liegt bei den Beamten und wenn diese dann zur Beweissicherung dein Fahrzeug sicherstellen ist das vollkommen logisch! Im Gegensatz zu deinem verhalten. Sei doch einfach ehrlich Du bist den Bordstein nicht runtergefahren weil Du wusstes das das Auto zu tief dazu ist! Andererseits behauptes Du aber mit dem gleicen Wagen mit 50 über einen 30er Hügel gefahren zu sein! Also das glaubst Du doch selbst alles nicht! Na klar bin ich die Bordsteinkante nicht runter gefahren weil ich weiss das mein Auto Tief ist,und wo ist da dein problem. Es gibt keine Mindesbodenfreiheit,sondern immer noch nur ein Merkbaltt wo drin steht man sollte sich daran halten,und dies heisst nicht man muss es. Und ich fahre mir bestimmt nicht meine Stossstange kaputt nur weil die wollen das ich eine Bordsteinkante runter fahre. Und um meine Stossstange ging es gar nicht sondern um mein Auspuff,aber na ja anscheinend wissen hier eh alle alles besser als ich. Immer dieses scheiss gelaber von wegen selbst schuld. Wo bin ich selber schuld????? Aber erzählt ihr mal, mir soll es egal sein,ich habe von anfang an als ich hier dies rein schrieb mit meinem Wagen gewusst das es so ausgehen wird ,von wegen selber schuld. Nur weil dort keine Mindesbodenfreiheit in cm drinsteht heist das nicht das diese nicht vorhnden sein muß! Ihr müsst nur genauso weitermachen dann wirds mit Sicherheit bald kommen! Überleg doch mal selbst Wie unterschidlich Fahrzeuge sein können bei dem einen Fahrzeug kann bei einer restbodenfreiheit von beisielsweise 8cm nichts aufsetzen bei einem anderen Fahrzeug welches noch 10 cm Bodenfreiheit hat in der selben Situation sehr wohl! Denk mal drüber nach! Überrings ich habe gar kein Problem! Das Problem hast Du! |
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Zitat: Hats du vielleicht auch noch irgendwelche Quellennummern dazu, damit das auch jeder nachlesen kann??
Zitat von Nightwish Zitat: Genau an der Stelle irrst du. Es mag Merkblatt heißen, aber dessen Verbindlichkeit ergibt sich indirekt aus der StVZO und ganz direkt aus den Stellungnahmen des Bundesministers für Verkehr. Das es eine Mindestbodenfreiheit geben muss, ergibt sich zudem aus der allgemeinen Regelung, dass ein Fahrzeug vorschriftsmäßig und verkehrssicher sein muss - falls es einem der gesunde Menschenverstand nicht schon erklärt hat. Es gibt keine Mindesbodenfreiheit,sondern immer noch nur ein Merkbaltt wo drin steht man sollte sich daran halten,und dies heisst nicht man muss es. Ich habe auch noch nie erlebt, dass das vor Gericht angezweifelt wurde. Dort ging es immer nur darum, ob der Fahrer/Halter das hätte wissen können oder müssen und daher bestraft werden darf oder nicht. |
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Zitat: Was haste denn für mich? An dem Oelde-WE muß ich leider arbeiten...haben uns aber gestern ein neus Auto gekauft!!! Trotzdem Danke für die Hilfe...
Zitat von Red-XM Zitat: Sobald Du 'ne konkretere Vorstellung von deiner neuen Karre hast, lass mal hören, dann kann ich mal schaun was wir da so zu bieten haben! Wozu mehr löhnen, als mit aller Gewalt nötig?"Zitat von -Andre- Du meintest mich damit? Habe meinen Corsa schon verkauft. Sind auf der Suche nach was neuem...Astra GTC oder Ford Focus oder oder oder...noch kein Plan!!!Kommst Du am 13./14. Mai auch nach Oelde? Hätte da vielleicht was für Dich, muss man aber live und in Farbe sehn! |
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Ich glaube nächstes Jahr an CarFreitag leihe ich mir mal einen "Radical SR3" und fahre mal über die Page. Ich glaube dann fallen sowohl Polizei als auch TüV-/Dekra-Prüfer vom glauben ab |
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hier sind die kücken mal wieder schlauer als die henne! |
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Zitat: Nein, habe ich jetzt aus dem Stehgreif nicht parat. Wer sich damit auseinandersetzen möchte lese die StVZO insbesondere die §§ 29 und 30 inklusive der entsprechenden Anhänge, Richtlinien, etc. die ihrerseits stellenweise wieder welche haben und außerdem ein ganzen Haufen von Verlautbarungen und Erlassen des BMV. Irgendwo zwischen den ganzen Dingen, die dort genannt sind, findet man das, was ich oben geschrieben hab.Hats du vielleicht auch noch irgendwelche Quellennummern dazu, damit das auch jeder nachlesen kann?? Nichts anderes als lesen habe ich auch mal gemacht. Das ist aber ehr eine Sache für lange, dunkle Wintertage.... (oder langweile Nachtdienste, Sondereinsätze, etc.) _______________________ Viel einfacher ist der Weg über den gesunden Menschenverstand: 1. Das Merkblatt VdTÜV 751 wurde - wie schon tausendmal gepostet - nach den anerkannten Regeln der Technik entwickelt. 2. Die Verfasser der StVZO möchten, dass Fahrzeuge so gebaut sind, dass sie beim "verkehrsüblichen Betrieb niemanden schädigen oder mehr als unvermeidbar gefährden, behindern oder belästigen" und haben das in den § 30 geschrieben. Verbindet man diese Forderung aus der StVZO mit der Bodenfreiheit, so kommt man ohne viel Nachdenken schnell dahin, dass es irgenwo eine Grenze geben muss. Um diese festzulegen, haben wichtige Menschen bei den Überwachungsorganisationen - die meisten davon dürften Ingenieure gewesen sein - die anerkannten Regeln der Technik genommen, ein bisschen hier und da überlegt, vielleicht auch mal was ausprobiert und schließlich alles aufgeschrieben - das ganze nannten sie Merkblatt VdTÜV 751. Dort wird eine Bodenfreiheit von 11 cm gefordert, die im Einzelfall unterschritten werden darf. Wir alle wissen, dass der Einzelfall zum Regelfall geworden ist und nun hat der TÜV - wie walpurgis schrieb - in einer Arbeitsanweisung festgelegt, dass unterhalb von 8 cm kein Blumentopf mehr zu gewinnen ist. Auch bei dieser Festlegung waren sicher eine Menge Menschen dabei, die das ganz lange studiert, sich weiterhin fortgebildet und eine Menge Erfahrung mit der Materie haben. Dass nun der BMV hingeht und sagt "Hey, VdTÜV-Merkblätter finde ich total geil, dann brauch ich das nicht alles aufzuschreiben, weil, ich hab da auch gar keine Ahnung von, also erkläre ich die flugs für verbindlich" ist nur eine weitere logische Konsequenz. Vielleicht sollte der eine oder andere mal froh sein, dass die 11 cm nicht in der StVZO stehen! An der Stelle würde das Ermessen der Prüfer dann nämlich aufhören. Das gäbe viele lange Gesichter Natürlich ist das Merkblatt kein Gesetz, aber es hat Gesetzescharakter. Kein Richter ist daran gebunden. Da Richter von Fahrzeugtechnik oft nicht das meiste verstehen, lassen sie sich beraten. Die Berater sind ausgebildete Gerichtsgutachter, wie walpurgis. Walpurgis zitiert gern das VdTÜV 751. Alle anderen Gutachter, die mir bisher über den Weg gelaufen sind, tun das auch. Und jeder Richter, mit dem ich bisher zu tun hatte, war mit dieser Erklärung sehr einverstanden. Wenn jemand freigesprochen wurde, dann lag das stets an der Vorwerfbarkeit - d.h. der Mangel war zwar da, aber der Betroffene hatte nicht schuldhaft gehandelt. Manchmal bewundere ich mich selbst für meine Geduld mit diesem Thema |
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zu haidug |
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was ihr bei solchen fahrzeugen wie dem "Radical SR3" vergesst ist das |
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Zitat: ...und ich dich erst!!
Manchmal bewundere ich mich selbst für meine Geduld mit diesem Thema |
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