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Zitat: Woher nimmst du diese Erkenntnis? Eine Mitführpflicht ergibt sich nicht aus dem Gesetz. Wenn jedoch etwas vorgefallen ist und die Personalien festgestellt werden müssen, dann macht es die Sache einfacher, wenn man den Ausweis dabei hat. Andernfalls kann es dazu kommen, dass die Polizei jemanden zur Feststellung der Identität mitnimmt. Euren Perso müsst ihr immer mitführen, wenn der Perso auf verlangen nicht vorgezeigt werden kann darf die Polizei euch sogar mitnehmen. Eine Mitführpflicht kann ich jedoch nicht finden - Link - Personalausweisgesetz |
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Na klar, das steht doch im ersten Paragraphen: Zitat: Ich weiß das ganz sicher, weil ich die Debatte schoneimal mit einem Polizisten miterlebt habe, du mußt dich in Deutschland jederzeit ausweisen können. Entweder durch PersonalAusweis oder durch Reisepass.
Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und nach den Vorschriften der Landesmeldegesetze der allgemeinen Meldepflicht unterliegen, sind verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen und ihn auf Verlangen einer zur Prüfung der Personalien ermächtigten Behörde vorzulegen; dies gilt nicht für Personen, die einen gültigen Paß besitzen und sich durch diesen ausweisen können. Der Ausweispflicht kann auch durch Vorlage eines vorläufigen Personalausweises genügt werden. |
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so wie tehomega das sagt kenn ich es auch nur |
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Ja, du musst das jederzeit auf verlangen vorlegen, aber eine Mitführpflicht ist dort nicht genannt. Mitführpflicht sieht z.B. so aus (Beispiel Fahrzeugschein): Zitat: Auch daran zu sehen, dass unter den Ordnungswidrigkeiten in § 5 PersAuswG das Nicht-mitführen nicht genannt ist. Auf Grund der Betriebserlaubnis oder der EG-Typgenehmigung und nach Zuteilung des Kennzeichens wird der Fahrzeugschein (Muster 2a oder 2b) ausgefertigt und ausgehändigt; .... Die Scheine sind mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen. Sind für denselben Halter mehrere Anhänger zugelassen, so kann statt des Fahrzeugscheins ein von der Zulassungsbehörde .... Man muss einen Ausweise besitzen, aber man braucht ihn nicht ständig mit sich herumtragen. Das ist übrigens so ähnlich, wie mit der AU-/HU-Bescheinigung. Auch dort gibt es die Pflicht, die Papiere auf Verlangen vorzulegen. Aber mitführen muss man sie nicht. Es gibt allerdings unbestritten Polizeibeamte, die diesem Irrtum der Mitführpflicht unterliegen. Ahnden können sie das aber nicht, weil es nicht der aktuellen Rechtslage entspricht. |
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plaketten kann man doch auch klauen!!! |
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naja, ich hab immer alles dabei weil es echt kleinliche ordungshüter gibt! |
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Also ich bin von dem Verein "der zustandigen Person". |
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Ja, der Führerschein muss mitgeführt werden, ebenso wie der Fahrzeugschein. |
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Eins müsst ihr mir mal weiss machen, wie könnt ihr Plaketten klauen ohne sie zu beschädugen und 2. wo bekommt ihr die Stempel für den Fahrzeugschein her? |
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Plaketten klauen ohne sie kaputt zu machen geht aber den Stempel in den Papieren haste dann immer noch nicht. |
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die letze au bescehinugung? |
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@funmaster: was soll denn so eine frage/aussage? |
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@funmaster |
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Zitat: ich habe nur auf den post von R6 Heizer reagiert. Er ist doch der meinung, dass das ohne Probleme geht...
Zitat von R6 Heizer plaketten kann man doch auch klauen!!! |
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