Liste der mitzuführenden Dinge - Seite 2

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    Zufahrtdichtparker


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  • | 01.04.2005 14:15

Zitat:
Euren Perso müsst ihr immer mitführen, wenn der Perso auf verlangen nicht vorgezeigt werden kann darf die Polizei euch sogar mitnehmen.
Woher nimmst du diese Erkenntnis? Eine Mitführpflicht ergibt sich nicht aus dem Gesetz. Wenn jedoch etwas vorgefallen ist und die Personalien festgestellt werden müssen, dann macht es die Sache einfacher, wenn man den Ausweis dabei hat. Andernfalls kann es dazu kommen, dass die Polizei jemanden zur Feststellung der Identität mitnimmt.

Eine Mitführpflicht kann ich jedoch nicht finden - Link - Personalausweisgesetz


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    Der Architekt




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  • | 01.04.2005 14:36

Na klar, das steht doch im ersten Paragraphen:

Zitat:
Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und nach den Vorschriften der Landesmeldegesetze der allgemeinen Meldepflicht unterliegen, sind verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen und ihn auf Verlangen einer zur Prüfung der Personalien ermächtigten Behörde vorzulegen; dies gilt nicht für Personen, die einen gültigen Paß besitzen und sich durch diesen ausweisen können. Der Ausweispflicht kann auch durch Vorlage eines vorläufigen Personalausweises genügt werden.
Ich weiß das ganz sicher, weil ich die Debatte schoneimal mit einem Polizisten miterlebt habe, du mußt dich in Deutschland jederzeit ausweisen können. Entweder durch PersonalAusweis oder durch Reisepass.

  • Seck
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  • | 01.04.2005 14:48

so wie tehomega das sagt kenn ich es auch nur :hut:


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  • | 01.04.2005 14:50

Ja, du musst das jederzeit auf verlangen vorlegen, aber eine Mitführpflicht ist dort nicht genannt. Mitführpflicht sieht z.B. so aus (Beispiel Fahrzeugschein):

Zitat:
Auf Grund der Betriebserlaubnis oder der EG-Typgenehmigung und nach Zuteilung des Kennzeichens wird der Fahrzeugschein (Muster 2a oder 2b) ausgefertigt und ausgehändigt; .... Die Scheine sind mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen. Sind für denselben Halter mehrere Anhänger zugelassen, so kann statt des Fahrzeugscheins ein von der Zulassungsbehörde ....
Auch daran zu sehen, dass unter den Ordnungswidrigkeiten in § 5 PersAuswG das Nicht-mitführen nicht genannt ist.

Man muss einen Ausweise besitzen, aber man braucht ihn nicht ständig mit sich herumtragen.

Das ist übrigens so ähnlich, wie mit der AU-/HU-Bescheinigung. Auch dort gibt es die Pflicht, die Papiere auf Verlangen vorzulegen. Aber mitführen muss man sie nicht.

Es gibt allerdings unbestritten Polizeibeamte, die diesem Irrtum der Mitführpflicht unterliegen. Ahnden können sie das aber nicht, weil es nicht der aktuellen Rechtslage entspricht.


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  • | 01.04.2005 15:46

plaketten kann man doch auch klauen!!!


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    Schiermeier Camper


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  • | 01.04.2005 17:23

naja, ich hab immer alles dabei weil es echt kleinliche ordungshüter gibt!


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  • | 01.04.2005 22:40

Also ich bin von dem Verein "der zustandigen Person".
Ich mach es kurz.
Wusste gar nicht, das da so viele unterschiedliche Meinungen im Umlauf sind.

HU und AU-Bescheinigung müssen nicht mitgeführt werden. Sonst würde es so im Gesetz drin stehen wie z.B. beim Führerschein "hat ihn mitzuführen und auf Verlangen der zuständigen Person auszuhändigen"

Folge: keine Verpflichtung und kostet nix (muss evtl. nachgereicht werden wenn irgendwas nicht stimmt "Kontrollaufforderung / Mitteilung über Fahrzeugmängel")

Gleiches für Personalausweis: Zitat von weiter oben: "ihn auf Verlangen einer zur Prüfung der Personalien ermächtigten Behörde vorzulegen"
Sagt eigentlich alles "vorzulegen" nicht "mitzuführen".
Selbst Ausländer müssen ihren Pass nicht mitführen. Jeder Deutsche muss einen Reisepass oder Personalausweis besitzen.(nochmal genau lesen, ich weiß sehr verwirrend geschrieben, deutsche Gesetze!!!)
"Besitzen" bedeutet die tatsächliche Gewalt ausüben. Ich übe auch die tatsächliche Gewalt über mein Ausweis aus, wenn er zu Hause liegt und ich weiß, dass ich jeder Zeit ran komme. D.h., wenn der Beamte fragt wo der Ausweis ist, müsstet ihr in der Lage sein ihn zu beschaffen.(Erspart u.U. eine menge Zeit und Ärger)

Folge: keine Verpflichtung und kostet nix (aber vieleicht eine menge Ärger, denn wenn ihr nicht beweisen könnt wer ihr seid, dann kann man es mit einem höherem Zeitaufwand auch anders feststellen und dann müsst ihr mit zur Dienststelle)
Also meine Empfehlung: Ausweis immer mitführen, das ist das Beste für beide Seiten.
Das man das anders in der Fahrschule lernt ist mir neu;-)

Wenn jemand mal was zahlen musste, weil er kein Ausweis, keine HU- oder AU-Bescheinigung mitgeführt hatte, der möchte mir das doch bitte schreiben!!!
Die Tatbestandsnummern würden mich doch sehr interessieren...

  • Opel-Psycho
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  • | 01.04.2005 22:52

Ich dachte eigentlich bisher auch immer, dass man seinen Personalausweis mitführen muss, aber gut zu wissen ;) , denn wenn einem mal sein Portemonnaie entwendet wird, wirds nicht ganz so teuer.

Was den Führerschein betrifft, muss man denn immer bei sich führen? Da gibt es doch bestimmt auch ein Gesetz zu oder nicht...:frage:


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  • | 02.04.2005 01:07

Ja, der Führerschein muss mitgeführt werden, ebenso wie der Fahrzeugschein.


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  • | 01.05.2005 13:02

Eins müsst ihr mir mal weiss machen, wie könnt ihr Plaketten klauen ohne sie zu beschädugen und 2. wo bekommt ihr die Stempel für den Fahrzeugschein her?


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  • | 01.05.2005 16:03

Plaketten klauen ohne sie kaputt zu machen geht aber den Stempel in den Papieren haste dann immer noch nicht.

  • Beast
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  • | 01.05.2005 17:32

die letze au bescehinugung? :frage:


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  • | 01.05.2005 22:05

@funmaster: was soll denn so eine frage/aussage?

hier gehts wohl kaum um gefälschte papiere!

  • Golf4Green
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  • Golf4Green
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  • | 01.05.2005 22:17

@funmaster
wasn das für ne frage....du hast doch ein knall echt da fällt mir nichts mehr bei ein :boese:


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  • | 07.05.2005 14:22

Zitat:
Zitat von R6 Heizer
plaketten kann man doch auch klauen!!!
ich habe nur auf den post von R6 Heizer reagiert. Er ist doch der meinung, dass das ohne Probleme geht...:frage:

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