Liste der mitzuführenden Dinge - Seite 1

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  • | 24.03.2005 17:56

Für die anstehenden Polizeikontrollen solltet ihr folgendes auf jeden Fall mitführen.

Ansonsten gibts nen kleines bis mittleres Loch im Portemonaie ;-)

- Warndreieck
- Verbandskasten, WICHTIG: der nicht abgelaufen ist
- Führerschein
- Fahrzeugschein
- Abe's und sonstige Papiere zum Auto
- Personalausweis
- die letzte AU-Bescheinigung

Nur nochmals so zur Erinnerung


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  • | 24.03.2005 18:07

Jau,

super Idee, das ganze hier mal offiziell zu posten! Nebenbei könnt Ihr auch unseren AralKing als Fahrer engagieren, der übrigens, sobald er in eine Kontrolle kommt, unter dem Torett Syndrom leidet ;) Ich sag nur :" Scheiße, Arschloch..." :D

Einfach PM an ihn und ab gehts in einen sicheren Karfreitag... CB


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  • | 24.03.2005 18:08

.....und die letzte HU-Bescheinigung!


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  • | 24.03.2005 18:16

wat au und hu?? Wieso soll ich da die Bescheinigungen mitführen. Steht alles auf meinen Plaketten!!!


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  • | 24.03.2005 18:19

Zitat:
Zitat von cosmic83
wat au und hu?? Wieso soll ich da die Bescheinigungen mitführen. Steht alles auf meinen Plaketten!!!
Raff ich auch nicht, weiß auch gar nicht wo ich das alles hab :rolleyes:


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  • | 24.03.2005 18:24

Laut Stvzo ist jeder Führer eines Fahrzeuges verpflichtet, auf Verlangen die Originalbescheinigungen vorzulegen....weil Plaketten könnte man auch klauen


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  • | 24.03.2005 18:29

Die Bescheinigungen müssen immer mitgeführt werden. Nicht nur am Carfreitag.


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  • | 24.03.2005 18:34

AU- / HU-Bescheinigungen, sowie Personalausweis müssen aufbewahrt und zuständigen Personen auf Verlangen ausgehändigt werden. Eine Mitführpflicht besteht nicht - aber es beschleunigt und vereinfacht einiges, wenn man diese Dinge dabei hat.

  • Seck
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  • | 24.03.2005 18:40

habe ich eh immer alles im auto... :)


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  • | 24.03.2005 18:50

@nightwish!

Dann is ja gut. Wie du sagtest, die AU und HU Bescheinigung ist nicht zwingend notwendig mitzuführen. Dann kann einem wenn se nich dabei is auch nix passieren. Sag ma bitte in welchem Gesetz unter welchem §en dieser gesetzestext zu finden is. Werd in mir mal dann genauer ansehen und subsumieren. Kenn mich wegen meiner Arbeitsstelle nämlich auch ganz gut mit Gesetzestexten oder Hinweisen aus. Aber keine Angst an die anderen! BIN NICH BEI DER POLIZEI ODER BGS ODER SONST WAS!!!!


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  • | 24.03.2005 19:14

Zitat:
BIN NICH BEI DER POLIZEI ODER BGS ODER SONST WAS!!!!
Na dann ist ja gut =)

Da gibt es nichts groß zu subsumieren:
Zitat:
§ 47 a IV StVZO (AU)
(4) Die Prüfbescheinigung ist aufzubewahren. Der Fahrzeugführer hat sie der für die Durchführung der Hauptuntersuchung nach § 29 verantwortlichen Person sowie auf Verlangen zuständigen Personen und der Zulassungsbehörde zur Prüfung auszuhändigen.
Zitat:
§ 29 X StVZO (HU)
Der Halter hat den Untersuchungsbericht mindestens bis zur nächsten Hauptuntersuchung und das Prüfprotokoll mindestens bis zur nächsten Sicherheitsprüfung aufzubewahren. Er oder sein Beauftragter hat den Untersuchungsbericht, bei Fahrzeugen nach Absatz 11 zusammen mit dem Prüfprotokoll und dem Prüfbuch, zuständigen Personen und der Zulassungsbehörde bei allen Maßnahmen zur Prüfung auszuhändigen.
Von Mitführpflicht ist nicht die Rede - aber auf Verlangen ist das Zeug auszuhändigen. Nötigenfalls fährt man mir euch nach hause oder es gibt eine Ausweisbestätigungskarte mit auf den Weg.

Aber wie bereits gesagt, wenn man es dabei hat, dauert die Kontrolle im Zweifel nicht so lange und man hat hinterher keinen Aufwand damit.


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  • | 24.03.2005 20:25

das lernt man doch eh in der Fahrschule das man das alles dabei haben sollte. :-? kann nicht immer so ganz die Aufregungen dann verstehen wenn es um die Papiere etc. geht. :hut:

  • PHAT
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  • | 24.03.2005 20:28

...oder einfach nich hinfahren weil man eh keine autos mehr sieht sondern nur noch chaoten.:D
dann braucht man nichmal nen verbandskasten.:rolleyes:


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  • | 24.03.2005 20:35

und das warndreieck, um vor nicht mehr gehfähigen eben benannten personen zu warnen :D

  • ~CruisinDeluxe
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  • ~CruisinDeluxe
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  • | 28.03.2005 01:37

Euren Perso müsst ihr immer mitführen, wenn der Perso auf verlangen nicht vorgezeigt werden kann darf die Polizei euch sogar mitnehmen.
Ein Führerschein ist kein ersatz.

Spreche aus eigener erfahrung.

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