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Sonntag nacht habe ich auf der Autobahn zwischen Bielefeld\ Osnabrück ein Kanienchen bei einer Geschwindigkeit von etwas mehr als 200Kmh überrollt. Darauf hin sofort die Polizei verständigt, allein schon wegen der Plastikteile auf der Fahrbahn. Diese erstellte mir einen Bericht für die Versicherung, doch diese meinte " Wer bei einer so hohen Geschw. unachtsam ist, solle auf den Kosten sitzen bleiben." Wer von euch hatte einen Ähnlichen fall, und kann mir sagen wie ich mich weiterhin verhalten soll. Über infos würde ich mich freuen... |
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Was ist das denn für eine Versicherung?? Zzzh... |
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also soweit ich weiß übernimmt das doch die :€dit: wenn du gegn wildschaden versichert bist oder irre ich mich jetzt |
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bin ich, aber der sachverständige sagt nein. |
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Nicht die Haftpflicht, sondern die Teilkasko. Aber auch nur bei Wildschaden, nicht bei Federvieh, fragt mich nicht warum. Eigentlich sollte sie in deinem Fall zahlen, falls du Teilkasko/Vollkasko hast. |
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das macht wenn die teilkasko! |
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Teilkasko. Der berater sagte, das dieser fall zur versicherungs zu gehört. Daraufhin bin ich zum sachverständiger gefahren, und der sagte nein, wir zahlen spwas nicht. Nicht in diesem fall. |
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Zu max! Da hast Du recht. Werde morgen mal zu einem anderen sachverständiger fahren. ´Mal sehen was der sagt. |
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Erkundige dich ma nach ner anderen versicherung, frag auch gleich deine eltern & geschwister ob sie intresse haben zu wechseln. |
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Wasn das für'ne lächerliche Aussage? Zitat: Bei 200km/h hat man doch praktisch gar keine Wahl. Ein schreckhafter Ausweichversuch wird vermutlich in einem schlimmeren Crash enden als wie wenn man stumpf draufhält. Außerdem behaupte ich, dass man das Wild eh erst viel zu spät sieht. Hier von Unachtsamkeit zu sprechen ist ja wohl lächerlich. Selbst wenn man "achtsam" ist, hat man ein Problem.
Wer bei einer so hohen Geschw. unachtsam ist, solle auf den Kosten sitzen bleiben |
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ich glaube was das größere problem ist das er so schnell war!!! |
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@Rotom |
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aber musstest du der versicherung denn sagen das es mit 200 km/h war ?? Vielleicht hätten die sich dann nicht so angestellt. |
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Ihr meint sicher "grobe Fahrlässigkeit". Denn fahrlässig sind die meisten Dinge. Versicherungen zahlen meines Wissens in der Regel nicht bei "Grober Fahrlässigkeit" oder bei Vorsatz. Im Falle eines Fremdschadens holen die sich das Geld dann wieder. |
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Junge, nen Kaninchen... hab vor ein paar Monaten auch noch eins mit der untersten Kante der Frontschürze über 15 m von der Straße geboxt... hat das geknallt, und der Corsa hatte außer nem bißchen Blut vom Kaninchen (war sofort tot, hat sich nicht quälen müssen) keinen Kratzer abbekommen. |
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