Wildschaden! Versicherung zahlt nicht... - Seite 1

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  • | 06.10.2004 20:09

Sonntag nacht habe ich auf der Autobahn zwischen Bielefeld\ Osnabrück ein Kanienchen bei einer Geschwindigkeit von etwas mehr als 200Kmh überrollt. Darauf hin sofort die Polizei verständigt, allein schon wegen der Plastikteile auf der Fahrbahn. Diese erstellte mir einen Bericht für die Versicherung, doch diese meinte " Wer bei einer so hohen Geschw. unachtsam ist, solle auf den Kosten sitzen bleiben." Wer von euch hatte einen Ähnlichen fall, und kann mir sagen wie ich mich weiterhin verhalten soll. Über infos würde ich mich freuen...

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  • | 06.10.2004 20:10

Was ist das denn für eine Versicherung?? Zzzh...


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  • | 06.10.2004 20:14

also soweit ich weiß übernimmt das doch die :€dit: wenn du gegn wildschaden versichert bist oder irre ich mich jetzt


mfg sascha

€dit:sorry meinte die teil/vollkasko

hab mich nur vertan wurde ja unten schon richtig gestellt


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  • | 06.10.2004 20:16

bin ich, aber der sachverständige sagt nein.


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  • | 06.10.2004 20:24

Nicht die Haftpflicht, sondern die Teilkasko. Aber auch nur bei Wildschaden, nicht bei Federvieh, fragt mich nicht warum. Eigentlich sollte sie in deinem Fall zahlen, falls du Teilkasko/Vollkasko hast.

Gruß, Dima


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  • | 06.10.2004 20:27

das macht wenn die teilkasko!
wird hier wahrscheinlich um fahrlässigkeit gehen....
also musst du die versicherung davon überzeigen,
dass es nicht fahrlässig war mit über 200 sachen nachts über die bahn zu brettern. dürfte etwas schwierig werden. du könntest natürlich deine geschwindigkeitsangabe etwas reduzieren ;-) .
es darf halt nicht wahrscheinlich gewesen sein, dass das kaninchen nachts über diese autobahn hoppelt... im zweifel würde ich juristischen beistand beauftragen und die versicherung zum gespräch bitten.
gruß max


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  • | 06.10.2004 20:28

Teilkasko. Der berater sagte, das dieser fall zur versicherungs zu gehört. Daraufhin bin ich zum sachverständiger gefahren, und der sagte nein, wir zahlen spwas nicht. Nicht in diesem fall.


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  • | 06.10.2004 20:31

Zu max! Da hast Du recht. Werde morgen mal zu einem anderen sachverständiger fahren. ´Mal sehen was der sagt.


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  • | 06.10.2004 21:21

Erkundige dich ma nach ner anderen versicherung, frag auch gleich deine eltern & geschwister ob sie intresse haben zu wechseln.
Wenn dann beim vertreter 2-3 kündigungen auf dem tisch liegen wird der sicher die sache überdenken.
Wer brauch schon ne versicherung, in die man eizahlen darf, aber im schadensfall nichts ausbezahlt bekommt.


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  • | 06.10.2004 21:39

Wasn das für'ne lächerliche Aussage?

Zitat:
Wer bei einer so hohen Geschw. unachtsam ist, solle auf den Kosten sitzen bleiben
Bei 200km/h hat man doch praktisch gar keine Wahl. Ein schreckhafter Ausweichversuch wird vermutlich in einem schlimmeren Crash enden als wie wenn man stumpf draufhält. Außerdem behaupte ich, dass man das Wild eh erst viel zu spät sieht. Hier von Unachtsamkeit zu sprechen ist ja wohl lächerlich. Selbst wenn man "achtsam" ist, hat man ein Problem.


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  • | 06.10.2004 21:45

ich glaube was das größere problem ist das er so schnell war!!!
alles was du auf der AB über 130 fährst ist fahrlässig! wenn er langsamer gefahren wäre ! wäre es warscheinlich nicht dazu gekommen! und damit wär das ganze vermeidbar!


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  • | 06.10.2004 22:17

@Rotom
Stimmt nicht ganz. Das war mal so, dass alles ab 130 als fahrlässig gilt. Soweit ich weiss ist das abgeschafft worden. Die Versicherung muss auf jeden Fall zahlen. Meine Vollkasko hat den Schadan ausbezahlt obwohl die Reifen blank waren, was ja wohl erst recht fahrlässig ist

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  • | 06.10.2004 22:26

aber musstest du der versicherung denn sagen das es mit 200 km/h war ?? Vielleicht hätten die sich dann nicht so angestellt.


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  • | 06.10.2004 22:29

Ihr meint sicher "grobe Fahrlässigkeit". Denn fahrlässig sind die meisten Dinge. Versicherungen zahlen meines Wissens in der Regel nicht bei "Grober Fahrlässigkeit" oder bei Vorsatz. Im Falle eines Fremdschadens holen die sich das Geld dann wieder.

Hohe Geschwindigkeiten sind schon in so manchem Fall einem Fahrer zum Verhängnis geworden, obwohl die Geschwindigkeit an sich nicht verboten war. Das liegt in der Würdigung des Richters (kann mir allerdings auch vorstellen, dass es ober-/bundesgerichtliche Urteile gibt, die dazu eine klare und relativ verbindliche Aussage machen).

  • Sven
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  • | 06.10.2004 22:37

Junge, nen Kaninchen... hab vor ein paar Monaten auch noch eins mit der untersten Kante der Frontschürze über 15 m von der Straße geboxt... hat das geknallt, und der Corsa hatte außer nem bißchen Blut vom Kaninchen (war sofort tot, hat sich nicht quälen müssen) keinen Kratzer abbekommen.

Naja trotzdem bei der Polizei angerufen und die meinten, das sei kein Wildunfall, weil der Hase nicht dazu zählen würde, wäre genau das gleiche wie bei einer Katze.

Hab ebend mal wieder Google beauftragt und folgende Seite gefunden :

http://www.versicherungsnetz.de/Onl..denklausel.html

Demnach hat der Beamte da wohl nicht ganz richtig gelegen :frage:

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