22 km/h auf der Autobahn zu schnell
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Kostet 40 € und 1 Punkt in Flensburg! |
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Danke Guido, |
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und den einen Punkt darfst du nicht vergessen |
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Solang Du nicht in der Probezeit bist, sind auch Punkte in Flens kein Problem. Wichtig ist nur, dass Du Dir danach keinen Unfug mehr erlaubst, denn die alten Punkte werden erst nach 2 Jahren gelöscht. Passiert vorher wieder etwas, dann bleiben sie ein Leben lang auf Deinem Punktekonto! |
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Ne Matze ist nicht mehr in der Probezeit |
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Zitat: Ein Leben lang bleiben sie mit Sicherheit nicht!Hallowach postete Solang Du nicht in der Probezeit bist, sind auch Punkte in Flens kein Problem. Wichtig ist nur, dass Du Dir danach keinen Unfug mehr erlaubst, denn die alten Punkte werden erst nach 2 Jahren gelöscht. Passiert vorher wieder etwas, dann bleiben sie ein Leben lang auf Deinem Punktekonto! PS: Wer in der Probezeit Punkte kassiert, muss zur Nachschulung und ggf. zur MPU (Idiotentest). Die sogenannte Tilgungshemmung (bei zweitem Vergehen innerhalb eines Jahres) besagt lediglich, daß die Punkte erst nach 5 Jahren gelöscht werden, statt nach zweien. Bei Punkten, die durch eine Straftat entstanden sind handelt es sich um 10 Jahre. Kucks Du hier: http://www.kba.de/Stabsstelle/RundU..ange_punkte.htm @Matze Du kennst doch sicherlich auch § 2, Abs. 2 der Bußgeldkatalog-Verordnung, oder? Darin steht, daß auch dann ein Fahrverbot durch die Bußgeldstelle verhängt werden kann, wenn derselbe Fahrzeugführer z. B. nach einer Geschwindigkeitsüberschreitung die nur Bußgeld und Punkte nach sich zog, (wie bei Dir mit Deinen ersten drei Punkten, weiß ja nicht wann und weshalb Du die bekommen hast) innerhalb eines Jahres (nicht Kalenderjahres) in gleicher Weise auffällig wird. Dies betrifft allerdings nicht die Geschwindigkeitsüberschreitungen unterhalb 26 km/h, sondern nur ab diesem Wert. D. h. also, daß jemand ein Fahrverbot erteilt bekommen kann, obwohl er sich noch nicht im Geschwindigkeitsbereich eines Fahrverbots befindet. Das Verbot wird nur deshalb erteilt, weil er ein zweites Mal mit mind. 26 km/h Geschwindigkeitsüberschreitung innerhalb eines Jahres festgestellt wird. Den Geschwindigkeitsbereich für das obligatorische Fahrverbot muß derjenige in beiden Fällen nicht erreicht haben. So kannst du in deinem Fall davon ausgehen, daß gegen dich erneut ein Fahrverbot von der Bußgeldstelle verhängt werden kann, wenn innerhalb der letzten 12 Monate mit einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mind. 26 km/h festgestellt wurde. Da deine erste Überschreitung dann bereits höher einzustufen ist, als die im Gesetzestext als "Ersttat" angegebene Ordnungswidrigkeit ohne Fahrverbot, mußt du sicher im Wiederholungsfalle bereits ab 26 km/h Überschreitung damit rechnen, daß die Bußgeldstelle von dieser Möglichkeit Gebrauch macht. Gruß Frank, der auch schonmal einen Monat zu Fuß gehen mußte, weil er sich seinem Chef zuliebe beeilt hat. EDIT: (TEST) Blöde Raser ;-) |
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Alles klar, danke für den Tip. |
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Tja Frank, |
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Hi, also in Zukunft etwas langsammer rasen, ohne etwas weniger aufmerksam zu sein/bleiben.... |
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woher weißt du das es "nur" 22 zu schnell waren??? |
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Woher ich das weiß? Ich habe Post bekommen, von der Straßenwacht in Vechta, mußte mich dazu äußern, deshalb meine Frage. |
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na matze warst zu schnell?du dein bmw war oder ist in der autotechnik und tunerscene auf der letzten seite |
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Es war nicht mit dem BMW, sondern mit meinem Fiffi ( Ford Fiesta Diesel ), |
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