Stillegung vom astra caravan in G-M-Hütte - Seite 1

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  • | 20.06.2004 05:28

ja ihr macht euch kein bild, fahren oesedestrasse heut morgen hoch so um 3.20 uhr hinter uns die ordnungswächter aus oesede und forderten uns zum anhalten auf...ja die uns angehalten kumpel von mir der fahrer musste führerschein und fahrzeug papiere ab geben wie das ja immer so ist, von mir wollten die personalausweiss.
ja wir alles gemacht dann der polizist 1 zum auto alles geprüft dann fing der polizist 2 an, das kumpel das auto komplett aufen parkplatz stellen sollte... er das gemacht, der polizist 2 legte sich aufen boden und misste mit seiner lucky strike schachtel die boden freiheit aus...ja er dann gefragt wie es mit gutachten aus sehe weil im fahrzeugschein ja nichts stand dann kumpel alles raus geholt an gutachten, er mit den sachen zum auto 10 minuten später machte er die tür auf und sagte: „ ja herr .... das auto wird stillgelegt weil der verdacht besteht das dass auto zu tief ist wegen den ganzen schleif spuren unterm auto!!!“ :boese: ja wir fassungslos da am stehen gewesen und dann angefangen mit dem polizist 2 ein diskussion zu führen wie das sein könne das ein staatlich geprüfter TÜV-Prüfer in dem fall von der GTÜ was einträgt was angblich ja nicht rechtens wer....ja alle nichts geholfen, dann ist abschleppwagen von der firma risse gekommen und hat den wagen ab geschleppt.

angemerkt wagen ist tiefer 60/40...
was den wagen so extrem tief macht sind die kleinen felgen 7x14 a 195/45,
aber ist alles eingetragen durch die GTÜ...

jut jetzt meine frage wie schaut das jetzt aus wenn die DEKRA wie der polizist meinte den wagen entstempeln weil die andere auf fassung sind als die GTÜ ? wer muss dafür haften GTÜ oder kumpel der zur GTÜ fährt alles eintragen lässt für teuers geld und sich durch dem moment auf der sicheren seite fühlt?

greetz
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  • | 20.06.2004 08:49

Tja darauf wird dein Kumpel wohl hängen bleiben!
Aber ich kann aus deinem text nicht ganz verstehen ob es nun im Fahrzeugschein eingetragen war oder nicht?!

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  • | 20.06.2004 09:45

Mich würde mal interessieren wie er das bei der GTÜ eingetragen bekommen haben will ? Das war doch ganz sicher eine Eintragung nach §21 und die darf gerade mal TÜV o. DEKRA vornehmen... ich habe das nämlich auch schon mal versucht und die von der GTÜ haben mich dann zum TÜV geschickt.

Waren nun Schleifspuren in den Radkästen oder nicht ?
Und war ALLES eingetragen ?
Bodenfreiheit vorne ?

So ganz umsonst schleppen die sicher nicht ab !


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  • | 20.06.2004 10:48

ja eingetragen war alles und auch alles von der GTÜ gemacht...
schleifspuren im radkasten hat er keine...unterm auto laut polizist massive schleifspuren...was eben durch die kleinen felgen kommt die aber die GTÜ ihn eingetragen hat...

  • Sven
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  • | 20.06.2004 10:59

Wenn der Wagen an der Unterseite (!) massive Schleifspuren hat, ist die Stillegung gerechtfertigt, da er eine Gefährdung für den Straßenverkehr ist.

Also wenn das alles legal eingetragen wurde und auch nichts weggelassen wurde, dann müsste der GTÜ Prüfer theoretisch jetzt leichten Ärger bekommen, weil er seinen Job nicht ordentlich gemacht hat. Und wie gesagt, eigentlich ist für sowas eine 21er Abnahme erforderlich und die GTÜ darf das nicht... möglicherweise hat er´s einfach so eingetragen.


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  • | 20.06.2004 11:02

Obs eingetragen ist oder nicht, spielt primär keine Rolle!
Dafür gibts genaue Vorschriften in der StVZO!

Wenn der Prüfer (in Deinem Fall der GTÜ) etwas einträgt oder abnimmt, was nicht der StVZO entspricht, so kann und wird das Auto stillgelegt werden!

Sollte allerdings alles ordnungsgemäss verbaut sein, so wird Dir niemand das Kennzeichen entwerten! So einfach ist das...


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  • | 20.06.2004 11:05

ja er hat die felgen nachträglich drauf gebaut die deutlich zu klein sind für das auto also fahrwerk etc. war vorher schon eingetragen...aber im teile gutachten stand astra caravan drinne und so hat er das auch eingetragen ohne unterm auto zu gehen...

edit:
ja ich sach ja @fox es ist alles legal von der GTÜ eingetragen worden....


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  • | 20.06.2004 11:06

wenn der Schleifspuren am Unterboden hat wird er ja wohl doch schön tief sein! Denke mal, dass das alles rechtmäßig ist mit der Stillegung!

Hast du nen Bild, wie tief der ist? Oder weißt du wieviel Bodenfreiheit der hat?
edit: Achso...der hat die kleinen Felgen nachher eingetragen und die Tieferlegung vorher? Dann ist es nicht zulässig!


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  • | 20.06.2004 11:13

ne hab kein bild....ja tief war der extrem wo durch der kat am schleifen ist, wenn die strasse gerade wellich ist wo er lang fährt...
wie gesagt es geht eben darum das das von der GTÜ eingetragen wurde und im nach hinein nichts verändert wurde...
das ding ist einfach anner page ist er ja auch schon mal an gehalten worden und da hat man ihn auch gesagt ja schleif spuren unterm auto aber es war eben alles eingetragen und man hat ihn weiter fahren lassen.


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  • | 20.06.2004 11:18

es ist so, dass erst nur die Tieferlegung eingetragen wurde? Oder? Und die bezog sich auf die "hohen" Reifen! Dann wurden die Felgen ohne zu überlegen nur wegen dem Gutachten eingetragen(sag ich jetzt mal so)! Das heißt, dass die Tieferlegung in Verbindung mit diesen Felgen bestimmt nicht zulässig ist...so hört es sich für mich an!


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  • | 20.06.2004 11:20

Wie gesagt Codec, es spielt keine Rolle, ob der GTÜ das eingetragen hat!
Du wirst den mit Sicherheit auch nicht haftbar machen können!

Der behauptet einfach, zum Abnahmezeitpunkt war das Auto im vorschriftsmässigen Zustand!


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  • | 20.06.2004 11:28

325cab ja so war das erst fahrwerk und dann die felgen nur dann hätte der GTÜ-prüfer das nicht eintragen dürfen.
meine sicht ist einfach man kann dich nicht für was strafbar machen was offiziel zugelassen wurde...
also kumpel will morgen zum rechtsanwalt und sich erstmal beraten lassen...


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  • | 20.06.2004 11:30

dann hat der Prüfer wohl echt nen Fehler gemacht!:rolleyes:

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  • | 20.06.2004 11:34

auch wenn der prüfer nen feher gemacht hat
wenn der wagen so tief ist das der unterboden schleift
sorry, aber dann muss man sich net wundern wenn mans tillgelegt wird
weil das ist nun schon hart tief

ich versteh gut das du sauer bist, aber nur weils von irgendwem getüvt wurde, heist es net das es legal ist


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  • | 20.06.2004 11:36

also ich bin nicht wirklich sauer kumpel ist sauer weil es sein auto ist:D
nur für mich ist das einfach unfassbar sowas...

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