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Zitat: Hört doch mal auf, diese Ammenmärchen zu verbreiten. Es gibt in Deutschland auch keine Vorschrift, die dir verbietet mit total kaputten Reifen rumzufahren (nur die Profiltiefe ist festgelegt). In der StVZO steht auch nix davon drin, dass die Karosserie nicht vollkommen verrostet sein darf, oder ob deine Stoßdämpfer funktionieren müssen. erstens ist es eingetragen und zweitens gibt es in Germany keine gesetzliche Mindestbodenfreiheit. Und wenn auch alles schleift auf der Strasse. Man darf nur nicht den Verkehr behindern Genau dafür haben wir den § 30 StVZO, den viele als Gummiparagraphen bezeichnen. Er ist die Rechtsgrundlage für all diese Sachen. Und eine Bodenfreiheit von 3,5cm ist ein eindeutiger Fall für Zwangsstillegung und Erlöschen der Betriebserlaubnis. Wenn du damals einen guten Anwalt hattest - Glückwunsch. |
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Also ich halte nicht viel von diesen Wäsche-Sortieren!! |
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