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Gut und sehr präzise antwort.Danke |
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Das ist genau derText der im Flugblatt stand |
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Ich denke mit "untere Lichtaustrittsfläche" ist der untere Teil des Reflektors im eigentlichen Scheinwerfergehäuse gemeint und da ist es bei vielen Fahrzeugen gerade mal 1 cm bis zur Scheinwerferunterkante (hier ist nun die Glasscheibe bzw. das Gehäuse des Scheinwerfers gemeint) und deshalb macht das keinen so wirklich großen Unterschied, aber kann wichtig sein für die gewisse Differenz... |
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Ja da hast du recht und danke... |
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Mahlzeit!!! |
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Also ich würd mit solchen Sachen immer aufpassen, auch wenn die Sachen stimmen die da auf dem Zettel stehen. |
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Man kann hier sagen was man will, aber meiner Meinung nach liegt das doch eh immer an ermessen des Prüfers. |
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