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Danke nochmal für das aufschlussreiche Flugblatt das die Rechtslage zur Bodenfreiheit beschreibt.Wurde ja gestern in Rheine verteilt.Find ich gut das es Leute gibt die sich die Mühe machen ! |
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kannst du das einscannen ? Wäre ja evtl. ganz interessant |
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Ich bin nicht dagewesen...aber was stand denn drin? |
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Es gib keine vorgeschriebene Bodenfreiheit. |
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Na das sind doch schon ein paar antworten... |
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Hab ich auch gehört.Aber Infos hab ich nicht.Ich würd den Tüv fragen.Meinen haben se letzte woche Freitag stillgelegt er wär zu tief.Aber da werd ich jetzt gegen klagen |
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Beim Porsche bauart bedingt.Dann gehts auf einmal |
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@ Matze |
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@scirocco |
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Keine Ahnung bin neu muss mich erst eingewöhnen |
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Zitat: @Scirocco GTX 16 V,Zitat von Scirocco GTX 16 V Beim Porsche bauart bedingt.Dann gehts auf einmalnein der ist zu einem Flachschnauze Porsche umgebaut worden, nicht Serie. Verstehe auch nicht, das dies so möglich ist. Der Porsche ist aus Bj.99 Matze |
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Bei meinem Scirocco hatte ich 43cm und der Tüv hats mir abgenommen.Haben ihn trotzdem stillgelegt KLAGE KOMMT |
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@Matze |
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Also bei mir im gutachten steht z.b. das die 50cm bis zu scheinwerferunter kannte sein müssen wo anders hab ich halt gelesen am licht austritspunkt müssen es 50 sein... |
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