Flugblatt zur Bodenfreiheit - Seite 1

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Danke nochmal für das aufschlussreiche Flugblatt das die Rechtslage zur Bodenfreiheit beschreibt.Wurde ja gestern in Rheine verteilt.Find ich gut das es Leute gibt die sich die Mühe machen !:applaus::applaus::applaus:

  • Sven
    Gast
  • Sven
    Gast
  • | 10.04.2004 11:19

kannst du das einscannen ? Wäre ja evtl. ganz interessant ;)


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    Happymeal-Esser


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  • | 10.04.2004 11:19

Ich bin nicht dagewesen...aber was stand denn drin?

Es gib keine vorgeschriebene Bodenfreiheit.
Es gibt nur Vorschriften die unabhängig von der Bodenfreiheit eingehalten werden müssen.
Vorderes Nummernschild 20cm überm Boden
Hinteres 30cm.Die Leuchtende Fläche des Frontscheinwerfers 50cm
die hinteren mindestens 35cm über der Fahrbahn.Nebelschlussleuchten oder Rückfahrscheinwerfer reichen 25cm
ein mit einem Fahrer besetztes Auto "sollte" ein Hindernis von 80cm breite und 11cm höhe berührungslos überfahren können.Sollte ist das Schlüsselwort eine rechtliche verpflichtung besteht nicht.Mann darf nur nicht zum verkehrshindernis werden.Wenn mann z.b.einen Gullideckel zu spät sieht und bremst der hintere fähr auf verstösst mann dann gegen die STVO.Das Fahrzeug muss so gebaut sein das sein verkehrsüblicher betrieb niemandem schädigt.Wenn man dann mit der Ölwanne den Asphalt aufgräbt fällt der beweis schwer kein Verkehrshindernis zu sein. Infos bald auf www.f-carstyling.de

Ist nicht meine Seite.Scannen geht nicht ich versuchs mal mit der digicam.aber zur zeit verliehen sorry


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    Happymeal-Esser


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  • | 10.04.2004 11:49

Na das sind doch schon ein paar antworten...
....ich habe mal gelesen das,das mit der Schweinwerferunterkannte und den 50cm nur für Fahrzeuge ab Bj.:1988 gilt?!?
Hat da jemand nähere Info´s??

  • ~Matze
    Gast
  • ~Matze
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  • | 10.04.2004 11:50

Über dieses Thema kann man immer wieder diskutieren, vor allem was die Bodenfreiheit sowie die Mindesthöhe der Frontscheinwerfer angeht.

Es gibt in Osnabrück einen Porsche 911 der als Flachschnauze umgebaut wurde, der hat gerade mal 43 cm in der Höhe der Frontscheinwerfer.

Also kann das auch nicht ganz stimmen.




Matze

Hab ich auch gehört.Aber Infos hab ich nicht.Ich würd den Tüv fragen.Meinen haben se letzte woche Freitag stillgelegt er wär zu tief.Aber da werd ich jetzt gegen klagen

Beim Porsche bauart bedingt.Dann gehts auf einmal:boese:

Bitte editiere deine Beiträge demnächst. Danke


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    Happymeal-Esser


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  • | 10.04.2004 11:55

@ Matze
Wie schon zuvor gesagt das Bj. spielt dabei eine rolle....


  • Nickpage von nadys Corri anzeigen nadys Corri


    Rollerfahrer


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  • | 10.04.2004 12:01

@scirocco
Warum benutzt du nicht den "EDIT" Button rechts.. ???

Aber f-carstyling is ne gute seite.. :ok:
Kenn ihn schon länger von früher noch..
:applaus:

NADY

Keine Ahnung bin neu muss mich erst eingewöhnen:staunen:

  • ~Matze
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  • ~Matze
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  • | 10.04.2004 12:07

Zitat:
Zitat von Scirocco GTX 16 V
Beim Porsche bauart bedingt.Dann gehts auf einmal:boese:
@Scirocco GTX 16 V,

nein der ist zu einem Flachschnauze Porsche umgebaut worden, nicht Serie.

Verstehe auch nicht, das dies so möglich ist. Der Porsche ist aus Bj.99




Matze

Bei meinem Scirocco hatte ich 43cm und der Tüv hats mir abgenommen.Haben ihn trotzdem stillgelegt KLAGE KOMMT:)


  • Nickpage von Jägermeister11 anzeigen Jägermeister11



    Happymeal-Esser


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  • | 10.04.2004 12:28

@Matze
Na denn weiß ich es auch nicht...aber ich denke die 50cm hält eh kaum einer ein...und wenn doch...finden die was anderes...


  • Nickpage von Polo checker anzeigen Polo checker


    Zufahrtdichtparker


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  • | 10.04.2004 12:34

Also bei mir im gutachten steht z.b. das die 50cm bis zu scheinwerferunter kannte sein müssen wo anders hab ich halt gelesen am licht austritspunkt müssen es 50 sein...
alles auslegungs sache denke ich und deshalb werden wir da irgend wie immer gefährlich leben

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