Die Gesetzesänderungen 2006


  • Nickpage von Entchen anzeigen Entchen



    Seitenstreifen Parker


    477 Beiträge
    Kennzeichen: DEL

  • Nickpage von Entchen anzeigen Entchen



    Seitenstreifen Parker


    477 Beiträge
    Kennzeichen: DEL
  • | 23.01.2006 10:58

Name: 65946-8632.jpg Größe: 200x170 Dateigröße: 7348 Bytes

- Wer mit seinem Wagen bei Eis und Schnee unterwegs ist, muss Winterreifen
aufziehen! Bei Verstoß gegen die Winterreifenpflicht drohen 20 Euro Strafe.

- In den kalten Monaten gehört Frostschutzmittel in die Wischanlage. Wer es
vergisst, riskiert nicht nur schlechte Sicht, sondern 20 Euro Bußgeld.

- Bleibt das Auto liegen, weil es nicht “winterfest“ ist, erhöht sich die
Geldbuße um 20 auf 40 Euro. Das gleiche gilt, wenn bei Dauerregen die
Scheibenwischer nicht funktionieren, und die Autofahrt für alle
Verkehrsteilnehmer gefährlich wird.

- Raser auf Autobahnen müssen ab 2006 mit höheren Geldbußen rechnen: Der
Betrag soll sich von 150 auf 250 Euro erhöhen und das Fahrverbot soll
künftig von einem Monat auf drei Monate verlängert werden.

- Härtere Strafen auch für Drängler: Wer zum Beispiel bei einer
Geschwindigkeit von mehr als 130 km/h einen Abstand von weniger als 39
Metern zum vorausfahrenden Fahrzeug hält, muss künftig ein Bußgeld von
150 Euro zahlen und den Führerschein einen Monat abgeben.

- Zum 1. April 2006 soll es zwei neue Verkehrsschilder geben. Eines davon soll
vor Tunnels stehen und Autofahrer ermahnen, in Tunnels nur mit Licht zu
fahren. Das zweite Schild soll die Benutzung von Nothaltebuchten regeln.

- Quad-Fahrer dürfen sich künftig nicht ohne Helm erwischen lassen, sonst
droht eine saftige Geldbuße!

- Augen auf an Bahnübergängen! Wer dort das Halteverbot missachtet, oder
die Schranken sogar umfährt, wird noch stärker bestraft als bisher. Das
Strafmaß steht noch nicht endgültig fest.

- Außerdem soll es ein Alkoholverbot für Fahranfänger bis 25 Jahre in der
Probezeit geben.

- Auch Motorrad-Fahrer müssen künftig ihr Fahrzeug zur Abgas-
Sonderuntersuchung bringen.

- Wer zum TÜV muss, wird auch elektronische Systeme wie ESP, aber auch
die Airbags überprüfen lassen.

- PKWs mit einem zulässigen Gewicht von bis zu 2,5 Tonnen können nur noch
erstmalig zugelassen werden, wenn sie die Abgasnorm „Euro 4“ erfüllen.
Für „Euro-3“-Fahrzeuge kann es auf Antrag noch Ausnahmen geben.

- Die steuerliche Entlastung sogenannter „schadstoffarmer Fahrzeuge“ wird
2005 enden – das gilt auch für „Drei-Liter-Autos“.

> Die Quelle <


  • Nickpage von Crane anzeigen Crane



    Fast+Furious Statist


    1358 Beiträge
    Kennzeichen: COE

  • Nickpage von Crane anzeigen Crane



    Fast+Furious Statist


    1358 Beiträge
    Kennzeichen: COE
  • | 23.01.2006 12:00

es soll, das soll!!

Ja soll das so oder ist das so??


  • Nickpage von Entchen anzeigen Entchen



    Seitenstreifen Parker


    477 Beiträge
    Kennzeichen: DEL

  • Nickpage von Entchen anzeigen Entchen



    Seitenstreifen Parker


    477 Beiträge
    Kennzeichen: DEL
  • | 23.01.2006 12:31

Es ist nun so ...


  • Nickpage von Nightwish anzeigen Nightwish



    Zufahrtdichtparker


    1115 Beiträge
    Kennzeichen: --

  • Nickpage von Nightwish anzeigen Nightwish



    Zufahrtdichtparker


    1115 Beiträge
    Kennzeichen: --
  • | 23.01.2006 12:41

Zitat:
- Augen auf an Bahnübergängen! Wer dort das Halteverbot missachtet, oderdie Schranken sogar umfährt, wird noch stärker bestraft als bisher. Das
Strafmaß steht noch nicht endgültig fest.
Je nach Umständen 50 - 150 €.

Zitat:
- Quad-Fahrer dürfen sich künftig nicht ohne Helm erwischen lassen, sonst
droht eine saftige Geldbuße!
Nur ein Verwarngeld - 15 €.

Zitat:
- Außerdem soll es ein Alkoholverbot für Fahranfänger bis 25 Jahre in der
Probezeit geben.
Gibt es noch nicht, ist aber in Planung.


  • Nickpage von ChrisCross anzeigen ChrisCross



    Führerscheinfälscher


    4444 Beiträge
    Kennzeichen: OS

  • Nickpage von ChrisCross anzeigen ChrisCross



    Führerscheinfälscher


    4444 Beiträge
    Kennzeichen: OS
  • | 23.01.2006 18:08

Gilt die Winterreifenpflicht ab 1.1.2006 oder erst ab Mai 2006?


  • Nickpage von Nightwish anzeigen Nightwish



    Zufahrtdichtparker


    1115 Beiträge
    Kennzeichen: --

  • Nickpage von Nightwish anzeigen Nightwish



    Zufahrtdichtparker


    1115 Beiträge
    Kennzeichen: --
  • | 24.01.2006 00:56

Die "Winterreifenpflicht" gilt ab Mai, ebenso wie alle Bußgeldänderungen erst ab Mai in Kraft treten.


  • Nickpage von vwhecker anzeigen vwhecker



    Happymeal-Esser


    389 Beiträge
    Kennzeichen: OS

  • Nickpage von vwhecker anzeigen vwhecker



    Happymeal-Esser


    389 Beiträge
    Kennzeichen: OS
  • | 24.01.2006 03:03

Gut zu wissen :ok:


  • Nickpage von DeserTStorM anzeigen DeserTStorM



    Schiermeier Camper


    653 Beiträge
    Kennzeichen: AN

  • Nickpage von DeserTStorM anzeigen DeserTStorM



    Schiermeier Camper


    653 Beiträge
    Kennzeichen: AN
  • | 24.01.2006 07:38

was sind den Tunnels? :015

;)


Was ist den Raser auf der Autobahn? Jemand der mit mehr als Richtgeschwindigkeit 130 fährt?

jemand der in ner baustelle mit 100 statt 80 fährt?
oder der welcher dort mit 200 durchfährt?

Ich bin mal so frei und ergänze das Ganze noch mit Auszügen aus dem aktuellen Bußgeldkatalog 2006:

Geschwindigkeitsüberschreitung mit dem PKW

Folgende Regelsätze gelten für Pkw ohne Anhänger und Motorräder.
Ab 40 Euro kommen 25,60 Euro Gebühren hinzu.

innerhalb geschlossener Ortschaften (gilt auch für 30 km-Zone !)
bis 10 km/h 15,- EUR
11-15 km/h 25,- EUR
16-20 km/h 35,- EUR
21-25 km/h 50,- EUR, 1 Punkt
26-30 km/h 60,- EUR, 3 Punkte
31-40 km/h 100,- EUR, 3 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
41-50 km/h 125,- EUR, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
51-60 km/h 175,- EUR, 4 Punkte, 2 Monate Fahrverbot
61-70 km/h 300,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
über 70 km/h 425,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot

außerhalb geschlossener Ortschaften (z.B. Landstraße, Autobahn, auch in Baustellen)
bis 10 km/h 10,- EUR
11-15 km/h 20,- EUR
16-20 km/h 30,- EUR
21-25 km/h 40,- EUR, 1 Punkt
26-30 km/h 50,- EUR, 3 Punkte
31-40 km/h 75,- EUR, 3 Punkte
41-50 km/h 100,- EUR, 3 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
51-60 km/h 150,- EUR, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
61-70 km/h 275,- EUR, 4 Punkte, 2 Monate Fahrverbot
über 70 km/h 375,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot


Nichteinhalten des Abstandes zu einem vorausfahrenden Fahrzeug


bei einer Geschwindigkeit bis 80 km/h 25,- EUR, bei Gefährdung 30,- EUR, bei Sachbeschädigung 35,- EUR

bei über 80 km/h, wenn nicht in Metern weniger als ein Viertel des Tachowertes 35,- EUR

bei einer Geschwindigkeit von mehr als 80 km/h
weniger als 5/10 des halben Tachowertes 40,- EUR, 1 Punkt
weniger als 4/10 des halben Tachowertes 50,- EUR, 2 Punkte
weniger als 3/10 des halben Tachowertes 75,- EUR, 3 Punkte
weniger als 2/10 des halben Tachowertes 100,- EUR, 4 Punkte
(bei mehr als 100 km/h + 1 Monat Fahrverbot)
weniger als 1/10 des halben Tachowertes 125,- EUR, 4 Punkte
(bei mehr als 100 km/h + 1 Monat Fahrverbot)

bei einer Geschwindigkeit von mehr als 130 km/h
weniger als 5/10 des halben Tachowertes 50,- EUR, 2 Punkte
weniger als 4/10 des halben Tachowertes 75,- EUR, 3 Punkte
weniger als 3/10 des halben Tachowertes 100,- EUR, 4 Punkte
weniger als 2/10 des halben Tachowertes 125,- EUR, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
weniger als 1/10 des halben Tachowertes 150,- EUR, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot

Überholen

Überholt unter Nichtbeachten des Verkehrszeichens "Überholverbot" 40,- EUR, 1 Punkt
mit Gefährdung oder Sachbeschädigung 125,- EUR, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot


Mit nicht wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende überholt 30,- EUR, bei Sachbeschädigung 35,- EUR

Beim Überholen ausreichenden Seitenabstand zu einem anderen Verkehrsteilnehmer nicht eingehalten 30,- EUR, bei Sachbeschädigung 35,- EUR

Nach dem Überholen nicht sobald wie möglich wieder nach rechts eingeordnet 10,- EUR

Nach dem Überholen beim Einordnen einen Überholten behindert 20,- EUR

Vorschriftswidrig links überholt, obwohl der Fahrer des vorausfahrenden Fahrzeugs die Absicht, nach links abzubiegen, angekündigt und sich eingeordnet hatte 25,- EUR, bei Sachbeschädigung 30,- EUR

Fahrtrichtungsanzeiger nicht wie vorgeschrieben benutzt 10,- EUR

Außerhalb geschlossener Ortschaften rechts überholt 50,- EUR, 3 Punkte

Überholt, obwohl nicht übersehen werden konnte, daß während des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen war, oder bei unklarer Verkehrslage 50,- EUR, 3 Punkte
und dabei "Überholverbot"-Verkehrszeichen nicht beachtet oder Fahrstreifenbegrenzung überquert oder überfahren oder der durch Pfeile vorgeschriebenen Fahrtrichtung nicht gefolgt 75,- EUR, 4 Punkte
mit Gefährdung oder Sachbeschädigung 125,- EUR, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot

Halten und Parken

Parken: Verlassen des Fahrzeugs oder Halten für mehr als 3 Minuten

Unzulässig gehalten z.B. auf Fußgängerüberwegen, bis zu 5 m davor, auf Bahnübergängen, vor und in Feuerwehrzufahrten, an Taxiständen, bis zu 10 m vor Lichtzeichen, im Halteverbot, im eingeschränkten Halteverbot... 10,- EUR, bei Behinderung 15,- EUR

Halten in "zweiter Reihe" 15,- EUR, bei Behinderung 20,- EUR

Parken z.B. auf Geh- und Radwegen, an engen und unübersichtlichen Straßenstellen, im Bereich von scharfen Kurven, auf Fußgängerüberwegen sowie bis zu 5 m davor, auf Bahnübergängen, bis zu 10 m vor Lichtzeichen, im Halteverbot, im eingeschränkten Halteverbot... 15,- EUR, bei Behinderung 25,- EUR

... länger als eine Stunde 25,- EUR, bei Behinderung 35,- EUR

Behinderung von Rettungsfahrzeugen durch Parken 40,- EUR, 1 Punkt

Unberechtigt auf Schwerbehinderten-Parkplatz geparkt 35,- EUR

Mit Kraftfahrzeuganhängern ohne Zugfahrzeug länger als zwei Wochen geparkt 20,- EUR

Parken in "zweiter Reihe" 20,- EUR, bei Behinderung 25,- EUR

... länger als 15 Minuten 30,- EUR, bei Behinderung 35,- EUR

Vorrang des Berechtigten beim Einparken in eine Parklücke nicht beachtet 10,- EUR

Nicht platzsparend gehalten oder geparkt 10,- EUR

Einrichtungen zur Überwachung der Parkzeit:
An einer abgelaufenen Parkuhr, ohne vorgeschriebene Parkscheibe, ohne Parkschein oder unter Überschreitung der Höchstparkdauer geparkt 5,- EUR
bis 30 Minuten 5,- EUR
bis zu einer Stunde 10,- EUR
bis zu zwei Stunden 15,- EUR
bis zu drei Stunden 20,- EUR
länger als drei Stunden 25,- EUR


Wechsellichtzeichen, Dauerlichtzeichen und Grünpfeil

Als Fahrzeugführer in anderen als den Fällen des Rechtsabbiegens mit Grünpfeil, rotes Wechsellichtzeichen oder rotes Dauerlichtzeichen nicht befolgt

(auf deutsch: innerhalb 1 Sekunde nach dem Umspringen über rote Ampel gefahren, kein grüner Pfeil) 50,- EUR; 3 Punkte
mit Gefährdung oder Sachbeschädigung 125,- EUR; 4 Punkte; 1 Monat Fahrverbot

bei schon länger als eine Sekunde andauernder Rotphase eines Wechsellichtzeichens 125,- EUR; 4 Punkte; 1 Monat Fahrverbot
mit Gefährdung oder Sachbeschädigung 200,- EUR; 4 Punkte; 1 Monat Fahrverbot

Beim Rechtsabbiegen mit Grünpfeil

vor dem Rechtsabbiegen mit Grünpfeil nicht angehalten 50,- EUR; 3 Punkte

den Fahrzeugverkehr der freigegebenen Verkehrsrichtungen, ausgenommen den Fahrradverkehr auf Radwegfurten, gefährdet 60,- EUR; 3 Punkte

den Fußgängerverkehr oder den Fahrradverkehr auf Radwegfurten der freigegebenen Verkehrsrichtungen
behindert 60,- EUR; 3 Punkte
gefährdet 75,- EUR; 3 Punkte


  • Nickpage von DeserTStorM anzeigen DeserTStorM



    Schiermeier Camper


    653 Beiträge
    Kennzeichen: AN

  • Nickpage von DeserTStorM anzeigen DeserTStorM



    Schiermeier Camper


    653 Beiträge
    Kennzeichen: AN
  • | 24.01.2006 07:40

Alkohol und Drogen im Straßenverkehr

Alkoholgehalt im Blut (Mindeststrafen)

ab 0,3 bis unter 0,5 Promille: nicht strafbar, wenn keine Anzeichen für Fahrunsicherheit vorliegen und es nicht zu einem Unfall kommt; strafbar bei Anzeichen von Fahrunsicherheit oder bei Beteiligung an einem Unfall mit 7 Punkten und Geld- oder Freiheitsstrafe und Führerscheinentzug

ab 0,5 Promille: 250,- EUR, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
bei Eintragung von bereits einer Entscheidung 500,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
bei Eintragung von bereits mehreren Entscheidungen 750,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot

ab 1,1 Promille: Geldstrafe oder Freiheitsentzug, 7 Punkte, 6 Monate bis 5 Jahre Entzug der Fahrerlaubnis

Bei Ersttätern sind bei einem Entzug der Fahrerlaubnis ein bis zwei Netto-Monatslöhne und eine Sperrfrist von 6 bis 12 Monaten üblich.

Auf dem Fahrrad wird ab 1,6 Promille eine MPU fällig.
Beim Nichtbestehen ist der Auto-Führerschein weg.
Mit Unfallbeteiligung oder Ausfallerscheinungen wird es ab 0,3 Promille teuer, den Führerschein verliert man im Normalfall als Ersttäter erst ab 1,6 Promille.



Berauschende Mittel
Dazu gehören: Cannabis, Heroin, Kokain, Morphin, Amphetamine, Ecstasy
250,- EUR, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
bei Eintragung von bereits einer Entscheidung 500,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
bei Eintragung von bereits mehreren Entscheidungen 750,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot

Achtung:
Der Genuss von harten Drogen (auch außerhalb des Straßenverkehrs)
führt im Normalfall zum Entzug der Fahrerlaubnis.
Ein hoher Wert beim Cannabis-Abbauprodukt (THC-COOH) kann zum Führerscheinentzug
führen, weil dies einen regelmäßen Konsum anzeigt.
Wird man beim Fahren unter Drogen erwischt, droht ein Drogenscreening oder die MPU.

Erhöhung der Regelsätze

Erhöhung der Regelsätze bei Hinzutreten einer Gefährdung oder Sachbeschädigung
falls diese Merkmale nicht bereits im Grundtatbestand enthalten sind, bei:

40,- EUR: mit Gefährdung 50,- EUR, mit Sachbeschädigung 60,- EUR
50,- EUR: mit Gefährdung 60,- EUR, mit Sachbeschädigung 75,- EUR
60,- EUR: mit Gefährdung 75,- EUR, mit Sachbeschädigung 90,- EUR
75,- EUR: mit Gefährdung 100,- EUR, mit Sachbeschädigung 125,- EUR
90,- EUR: mit Gefährdung 110,- EUR, mit Sachbeschädigung 135,- EUR
100,- EUR: mit Gefährdung 125,- EUR, mit Sachbeschädigung 150,- EUR
125,- EUR: mit Gefährdung 150,- EUR, mit Sachbeschädigung 175,- EUR
150,- EUR: mit Gefährdung 175,- EUR, mit Sachbeschädigung 225,- EUR
175,- EUR: mit Gefährdung 200,- EUR, mit Sachbeschädigung 225,- EUR
200,- EUR: mit Gefährdung 225,- EUR, mit Sachbeschädigung 225,- EUR

Enthält der Grundtatbestand bereits eine Gefährdung, führt Sachschaden zu folgender Erhöhung:

40,- EUR: 50,- EUR; 50,- EUR: 60,- EUR; 60,- EUR: 75,- EUR; 75,- EUR: 100,- EUR


sonstiges


Fahrzeug in Betrieb genommen, obwohl das vorgeschriebene amtliche oder rote Kennzeichen oder Kurzkennzeichen fehlte 40,- EUR; 1 Punkt

Bei laufendem Motor ein Handy zur Benutzung in die Hand genommen 40,- EUR, 1 Punkt

Mit einem Fahrrad fahrend ein Handy zur Benutzung in die Hand genommen 25,- EUR

Mit abgefahrenen Reifen gefahren 75,- EUR; 3 Punkte

Kennzeichen mit Glas, Folien oder ähnlichen Abdeckungen versehen 50,- EUR; 1 Punkt

Nebelscheinwerfer statt Abblendlicht bei mehr als 100 m Sicht benutzt 10,- EUR

Vorgeschriebenen Sicherheitsgurt während der Fahrt nicht angelegt 30,- EUR

Als Kfz-Führer Kind ohne jede Sicherung befördert
bei einem Kind 40,- EUR, 1 Punkt
bei mehreren Kindern 50,- EUR, 1 Punkt

Als Kfz-Führer oder als anderer Verantwortlicher bei der Beförderung eines Kindes nicht für die vorschriftsmäßige Sicherung gesorgt
bei einem Kind 30,- EUR
bei mehreren Kindern 35,- EUR

(Umweltschutz:) Innerhalb einer Ortschaft unnütz hin- und hergefahren und dadurch einen anderen belästigt 20,- EUR

Als Unfallbeteiligter den Verkehr nicht gesichert oder bei geringfügigem Schaden nicht unverzüglich beiseite gefahren 30,- EUR, bei Sachbeschädigung 35,- EUR

Unfallspuren beseitigt, bevor die notwendigen Feststellungen getroffen worden waren 30,- EUR

Vorgeschriebenes Ausweispapier, vorgeschriebene Urkunde über eine Erlaubnis oder sonstige Bescheinigung nicht mitgeführt oder auf Verlangen nicht ausgehändigt 10,- EUR

Kraftfahrzeug, dessen Schalldämpferanlage defekt war, in Betrieb genommen 20,- EUR

Vorfahrt nicht beachtet und dadurch einen Vorfahrtsberechtigten gefährdet 50,- EUR, 3 Punkte

Bei erheblicher Sichtbehinderung durch Nebel, Schneefall oder Regen außerhalb geschlossener Ortschaften am Tage nicht mit Abblendlicht gefahren 40,- EUR, 3 Punkte

Auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen gewendet, rückwärts oder entgegen der Fahrtrichtung gefahren
in einer Ein- oder Ausfahrt 50,- EUR, 4 Punkte
auf der Nebenfahrbahn oder dem Seitenstreifen 100,- EUR, 4 Punkte
auf der durchgehenden Fahrbahn 150,- EUR, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot

Auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen geparkt 40,- EUR, 2 Punkte

Seitenstreifen zum Zweck des schnelleren Vorwärtskommens benutzt 50,- EUR, 2 Punkte

Zeichen oder Haltegebot eines Polizeibeamten nicht befolgt 50,- EUR, 3 Punkte

Fahrtenbuch nicht ordnungsgemäß geführt, nicht ausgehändigt oder nicht für die vorgeschriebene Dauer aufbewahrt 50,- EUR, 1 Punkt


Straftaten im Straßenverkehr

Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort 7 Punkte
Davon ausgenommen können kleinere Unfälle außerhalb des fließenden Verkehrs sein, wenn kein Personenschaden und kein bedeutender Sachschaden entstanden sind und sich der verursachende Autofahrer innerhalb von 24 Stunden bei der Polizei meldet.

Straßenverkehrsgefährdung durch Führen eines Fahrzeugs bei Fahrunsicherheit infolge
Alkoholgenusses, Genuss anderer berauschender Mittel, geistiger oder körperlicher Mängel 7 Punkte

Straßenverkehrsgefährdung durch grob verkehrswidrige(s) und rücksichtslose(s)
Vorfahrtmissachtung, Fehlverhalten beim Überholen, Fehlverhalten an Fußgängerüberwegen, zu schnelles Fahren unter anderem an unübersichtlichen Stellen, Missachtung des Rechtsfahrgebots, Wenden, Fahren entgegen der Fahrtrichtung oder versuchtes Wenden, Rückwärtsfahren, Fahren entgegen der Fahrtrichtung oder versuchtes Wenden, Fahren entgegen der Fahrtrichtung auf Autobahnen oder Kraftstraßen, Nichtkenntlichmachung haltender oder liegengebliebener Fahrzeuge 7 Punkte

Führen oder Anordnen oder Zulassen des Führens eines Kraftfahrzeuges
ohne Fahrerlaubnis oder trotz Fahrverbots und trotz Verwahrung, Sicherstellung oder Beschlagnahme des Führerscheins 6 Punkte

Kennzeichenmissbrauch, Gebrauch oder Gestatten des Gebrauchs unversicherter Kraftfahrzeuge oder Anhänger 6 Punkte

Unbefugter Gebrauch von Kraftfahrzeugen 5 Punkte

Nötigung, Tötung, Körperverletzung, gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, unterlassene Hilfeleistung, andere Straftaten 5 Punkte


-----------------------------------------------

Gruß

Sry war zu lang für einen Post, darum doppel....

Deinen Freunden empfehlen