Finanzamt akzeptiert Oldtimer-Dienstwagen
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Hi Markus! |
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Fahrtenbuch, und jeder Kilometer (dienstlich und privat) muß angegeben werden .. |
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Zitat: So nicht ganz richtig. Entweder du führst Fahrtenbuch, um nachzuweisen wie sich die Anteile dienstlicher und privater Fahrten zueinander verhalten - dann entfällt die 1% Regelung. Oder du akzeptierst die 1% Regelung und musst kein Fahrtenbuch führen. Zitat von Bassti Fahrtenbuch, und jeder Kilometer (dienstlich und privat) muß angegeben werden .. ![]() Ich persönlich würde eher zur 1% Regelung tendieren, außer man hat ein GPS-Fahrtenbuch (Achtung, muss eine vom Finanzamt anerkannte Lösung sein) welches einem die Arbeit abnihmt. Gibt ja drei Arten an Fahrten die unterschieden werden müssen: 1. dienstliche Fahrten 2. Fahrten zur Arbeitsstätte (3. private Fahrten -> meist vertraglich fixiert/definiert) Und bei der 1%-Regelung funktioniert das wie folgt: 1. Schritt: Listenpreis (Stand bei Erstzulassung !Achtung: gilt auch bei Gebrauchtwagen! / ebenfalls darft nicht der zu aktivierende Anschaffungswert gelten gemacht werden) * 1% = geldwerter Vorteil 50.000 € * 1% = 500 € 2. Schritt: monatliches Bruttogehalt + geldwerter Vorteil = steuerpflichtiges Gehalt 3000 € + 500 € = 3500 € 3. Schritt steuerpflichtiges Gehalt - Einkommenssteuer - Beiträge zur Sozialversicherung (Krankenkasse, Rente, etc) - geltwerter Vorteil = Netto Gehalt Bei meinem gewählten Beispiel mit einem geldwerten Vorteil von 500€ reduziert sich der Auszahlungsbetrag (netto Gehalt) monatlich um rund 200€ (jährlich 2400€). Das klingt im ersten moment viel, wenn man aber alle Einflussfaktoren (Sprit, Steuer, Versicherung, Wartung, Reparaturen, Wertverlust, etc.) berücksichtigt, dann kommt man auf jedenfall günstiger weg wie bei einem vergleichbaren Privatwagen. Soweit mein Kenntnisstand, wenn ich in den Vorlesungen zum betrieblichen Steuerrecht nicht alles verschlafen habe ![]() ![]() MFG HAIDUK |
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