|
ja so ungefähr. |
|
|
|
donnerwetter.....naja, kann ich ja froh sein das der wagen nicht auf meinen namen läuft |
|
|
|
Möchte mal wissen wer da entscheidet ob man das auto behalten darf..? wäre nen Leon 1,8T incl. Tuning da schon zuviel? |
|
|
|
für langzeit arbeitslose fände ich diese regelung fair.... denn wer mehrere jahre Arbeitslosengeld II empfängt sollte mit einem einfachen ,günstigen und zuverlässigem auto mehr als zufrieden sein ! wer plötzlich arbeitslos wird rutscht ja auch nicht gleich ins Arbeitslosengeld II , sondern bekommt ja erstmal 1 jahr das normale arbeitslosen geld und kann somit auch sein vorhandenes auto halten und sehen das er nen neuen job findet ! |
|
|
|
@nightfly |
|
|
|
Ich bin mal gespannt wie die das umsetzen. wenn sie Hartz 4 Empfängern die keine Arbeit finden wollen das Auto abnehmen finde ich das nicht schlecht, denn dann zieht ja auch nicht das Argument "Ohne Auto kein Job"... aber denen würde ich eh das ganze Geld streichen. Man sieht ja oft genug die Sozialschmarotzer die denken sie könnten einen auf "Ich bin so arm" machen und lehnen jeden Job ab weil es ihnen eigentlich gut genug geht und sie nur zu faul sind morgens ausm Bett aufzustehen... Bei welchen die wirklich bemüht sind eine Arbeit zu finden und dabei dann aufs Auto auch angewiesen sind, sollte man allerdings das ganze nicht anwenden! |
|
|
|
und bald darfste nur noch günstige kleidung tragen, brillengläser mit plastikgestell auf der nase halten |
|
|
|
@susi |
|
|
|
DAS LESEN DANN MECKERN. ich versuche nur aufzuklären! Zitat: nachzulesen hier. also darf jetzt jeder der ansatzweise denken kann dies tun und für sich entscheiden was er glauben will. für mich sieht es danach aus als sei der text von "gegen-hartz.de" unglaubwürdig und in der aussage verfälscht (oh wunder...), da der artikel des focus auf den sie sich beziehen was völlig anderes aussagt.
Zudem will die Union für Autos von Arbeitslosen eine Höchstwertgrenze festlegen, „dies auch vor dem Hintergrund, dass es Sozialgerichtsurteile mit einer Wertgrenze von 10 000 Euro gibt“. Es sind jedoch auch schon andere Urteile ergangen, nach denen es auf den aktuellen Marktwert eines Mittelklassewagens mit durchschnittlicher Motorisierung und Ausstattung gar nicht ankommt, wenn der Hartz-IV-Empfänger ihn vor der Arbeitslosigkeit erworben hat. Hier würde ein gesetzlicher Höchstwert eine neue Lage schaffen. Autos, deren Wert diese Grenze übersteigt, wären dann als Vermögen anzurechnen, das der Arbeitslose verwerten, also verkaufen muss. „Außerdem ist zu überlegen, ob nicht grundsätzlich ein Kfz pro Bedarfsgemeinschaft ausreicht“, wird in dem Bericht angeregt. Bisher können in Hartz-IV-Haushalten mit mehreren Personen auch mehrere Autos erlaubt sein. |
|
|
|
naja, ist aber bei dieser regierung kein wunder. man wird doch von vorne bis hinten nur verarscht. |
|
|
|
Das was passieren muss das weiss wohl jeder abe wie die das anpacken wird das wohl wieder nix und der Bürger schaut wieder dumm aus der Wäsche... |
|
|
|
Ich meine gott bewahre war ich noch nie arbeitslos und wenn ich es werden würde würde ich mich auf den Arsch setzten und zusehen das ich wieder Arbeit bekomme.... |
|
|
|
....hier gehts weiter. und bitte sachlich bleiben!!! |
|
|