Beschluss. Besitzer von "dicken Womos" über 2,8t können aufatmen: Ihre Fahrzeuge werden vorerst weiter nach gewicht, nicht nach Hubraum besteuert. Andreslautende Steuerbescheide sind falsch. Gegen sie sollte - mit dem Hinweis "So.-Kfz-Wohnmobil über 2,8t" umgehend schriftlich Wiederspruch eingelegt werden. Für Geländewagen, Vans oder Kleinbusse über 2,8t gilt dagegen seit dem 01.05.2005 die neue Hubraumbesteuerung. Das kann für viele Fahrzeughalter eine teure Nachzahlung bedeuten, vor allem, wenn die nächste Kfz-Steuer erst 2006 fällig wird. Wer sein Kfz zum LKW umbauen möchte, um in der günstigeren Gewichtssteur zu bleiben, sollte sich erkundigen ( TÜV, Dekra, Steuerprüfstelle ), die Auflagen, z.B. die reduzierung der Sitze, sind sehr streng.