GEMA-Pflicht fürs Internet???


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    Schiermeier Camper


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  • | 22.06.2005 17:13

Fakten über die "Internet-Rundfunkgebühr" ab 2007

Nun ist es amtlich und entschieden: Computer mit Internetzugang sind "neuartige Rundfunkgeräte". Damit wird es gerade für Freiberufler wie Webdesigner teuer, denn auch wenn nicht mal ein Radio im Büro steht: Ab 2007 müssen sie für ihr Arbeitsgerät, den PC, Fernsehgebühren zahlen. Zusätzlich zur privaten Glotze, versteht sich.

Auch wenn Heide Simonis von ihrer eigenen Partei im Stich gelassen wurde und ihres Amtes als schleswig-holsteinische Ministerpräsidentin verlustig ging – es kam zu spät, der Schaden ist angerichtet: Frau Simonis war eine der Verfechter der oft "Internet-GEZ" genannten Regelung, dass ab 1. Januar 2007 für PCs (und ja, liebe Apple-Nutzer, ihr werdet nicht diskriminiert: natürlich auch für Macs) mit Internetzugang Rundfunkgebühren fällig werden.
Rechnet ab 2007 auch das Internet ab: Gebühreneinzugszentrale in Köln

Damit war Frau Simonis den öffentlich-rechtlichen Intendanten immer ein gern gesehener Gast, da diese mit der Internetgebühr ihre Webseiten finanzieren wollten, um dem privaten finanziell nur schwach versorgten "Wildwuchs im Web" endlich den Garaus machen zu können. Dabei ist ihnen die EU-Kommission in Brüssel zwar mittlerweile etwas im Weg, doch die von den Intendanten seit vielen Jahren ersehnte Rundfunkgebühr für Internet-Chat und E-Mail ([local] Kommt die Rundfunkgebühr für E-Mail?) wurde dennoch ohne nennenswerte Widerstände verabschiedet – von Juristen und Politikern, die E-Mail und Web entweder gar nicht nutzen oder zumindest nicht selbst dafür zahlen und wirklich glauben, dass Internetzugänge vorwiegend zum Radio hören und Fernsehen benutzt werden. Und ist (auch private) E-Mail erst einmal ganz offiziell als Rundfunk definiert – und ebenso Telefonie, wenn es sich um Voice over IP handelt – so ist auch das den Juristen der öffentlich-rechtlichen Anstalten [extern] schon lange lästige Brief- und Fernmeldegeheimnis Geschichte, sobald IP-Technik zur Übertragung verwendet wird.

Chaos und Unkenntnis in der Politik

Die Unkenntnis ist erschreckend, so meint ein baden-würtembergischer Minister der CDU beispielsweise, die Rundfunkgebühren sollten sich doch bitte nach den Kosten des verwendeten Geräts richten und weil TV-Karten (auch jetzt schon) fernsehgebührenpflichtig sind, was auch niemand in Frage stellt, solle der Internet-Zugang dies nun auch werden:

Aus meiner Sicht ist dies auch ein Akt der Gerechtigkeit, da nicht einzusehen ist, dass etwa ein technisch veraltetes Kofferradio oder ein Schwarz-Weiß-Fernseher eine Rundfunkgebühr auslöst, während ein hochmoderner Multimedia-PC mit analogem und digitalem TV-Zugang keine Gebührenpflicht begründet [extern] Dr. Christoph E. Palmer

Es ist unklar, was an einem Kofferradio "technisch veraltet" sein soll, solange es funktioniert: Die Nachrichten werden auch auf einem modernen Gerät nicht aktueller. Oder sollte die Gebühr etwa nach der Wattanzahl der angeschlossenen Lautsprecher gestaffelt werden? Aber: Ein Kofferradio kann nur zum Radio hören benutzt werden und wird deshalb auch genau hierzu angeschafft, der Internetzugang dient dagegen üblicherweise anderen Zwecken als Radio oder Fernsehen zu empfangen und ist auch hierzu nicht wirklich bestimmt.

Versucht man dennoch im Internet fernzusehen, so sind viele Fernsehsender überhaupt nicht mit einem Livestream vertreten. Bei den verbliebenen Stationen gibt es nur wenige freie Verbindungen, die im Falle einer kritischen Nachrichtenlage sofort belegt sind, und man erhält ein schlechteres Bild als mit dem erwähnten Schwarzweißfernseher. Auch Radio ist im Netz nicht in gleicher Qualität und Aktualität (die Übermittlung läuft mit Zeitverzögerungen bis in den Minutenbereich!) wie über UKW, DAB oder Satellit zu empfangen und sowohl von Tonqualität als auch Zuverlässigkeit eher noch mit Kurzwellenempfang zu vergleichen.

Internet kann schon technisch nicht die Rolle von Broadcast-Medien übernehmen

Wenn man technisch nicht für Rundfunk sondern für individuelle Telekommunikation ausgelegte und bestimmte IP-Netze auf diese Weise für Broadcasting-Zwecke vergewaltigt, so sind sie zudem schon bei reinen Text- und Bildübertragungen echtem Rundfunk ökonomisch und ökologisch unterlegen ([local] Elektronische Papiertiger), Audio- und erst recht Videoübertragungen sind absolute Notlösungen – würde die Mehrheit der Radio- und Fernsehzuschauer auf Internetübertragungen umsteigen, so würde sich nicht nur der Bedarf an IP-Telekommunikationsbandbreite, sondern auch an Kraftwerken vervielfachen und das öffentlich-rechtliche Rundfunksystem in kürzester Zeit in den Bankrott drängen, obwohl dort lediglich Server und Traffic auszubauen wären: Im Gegensatz zu Radio und Fernsehen liefern ARD und ZDF ja im Internet keine eigene Infrastruktur, sondern setzen sich einfach ins – wenn auch nicht für sie – gemachte Nest bzw. Netz.

Auch eine weitere Fehlinformation wird von den Politikern [extern] immer wieder verbreitet:

Eine Rundfunkgebühr für diese PCs wird […] nur unter der engen Voraussetzung fällig, dass in dem Privathaushalt oder in dem Betrieb kein Radio- oder Fernsehgerät vorhanden ist [extern] Dr. Christoph E. Palmer

Dem ist nicht so: Ein Radio im Haus befreit nicht davon, für den PC ab 1. Januar 2007 ein Fernsehgerät anmelden zu müssen! Es ist dem Gesetzgeber sehr wichtig, gegen jede technische Vernunft per Gesetz festzulegen, dass schon ein Uralt-PC ohne Soundkarte und mit einem Online-Zugang per Modem mit nur 9600 Bit/s nicht nur als Radio – was ebenfalls so ein Gerät technisch nicht leisten kann – sondern sogar als teuerer Fernsehen anzumelden ist. Und der Grund für die teure Fernsehgebühr sind nach Ansicht der SPD-Abgeordneten wiederum [extern] die öffentlich-rechtlichen Webseiten. Also genau das, was Brüssel eigentlich verhindern sollte.

[extern] Nur die Grünen waren gegen die Internet-TV-Gebühr, der Rest der Parteien war sich einig: Diese Strafe speziell für Internetnutzer muss sein. Doch gerade diese haben allein schon aus Zeitgründen oft keinen Fernseher mehr, zahlen dafür aber für Mitgliedschaften im Internet und den Provider, müssen nun also doppelt zahlen. Man kann halt nach Feierabend nur entweder fernsehen oder chatten – und wer im Netz gar arbeitet, kann mit dem Fernsehen oft noch weniger anfangen als Menschen in internetfernen Berufen.

Internet und Fernsehen sind wie Tag und Nacht

Die einzige Gemeinsamkeit des Fernsehens mit der Internetnutzung besteht darin, dass dafür üblicherweise ein Bildschirm benutzt wird, doch ansonsten unterscheiden sich beide wie Tag und Nacht – die Webdesignerin Claudia Klinger sprach hier schon [extern] vor Jahren von der Weißen Glotze – dem aktiv genutzten Internet-Computer – und der Schwarzen Glotze – dem passiv konsumierten Fernsehen. Weder ist es Firmen wie AOL oder T-Online bislang gelungen, mit Breitband-Zugängen das Internet in einen Video-Abspielkanal zu verwandeln, noch ist das Pantoffelkino interaktiv geworden – wer fernsieht, will passiv zuschauen, wer im Netz ist, will selbst etwas tun. Man sucht sich sein Medium nach den persönlichen Wünschen und wird sich das jeweils andere weder vom Gesetzgeber noch Geräten mit technischen Mätzchen aufdrängen lassen. Natürlich mag es tatsächlich Webdesigner geben, die bei der Arbeit fernsehen wollen, die Mehrheit würde dies jedoch nur stören und von der Arbeit abhalten.

Die schwarze Glotze, das FERN-SEHEN, bedeutet passives berieselt-werden, genießen oder sich ärgern, jedenfalls nichts selbst tun.

Die weiße Glotze, der vernetzte Computer, ist aktives FERN-ARBEITEN und KOMMUNIZIEREN, hier bin ich am Zug.

"Ich glaube nicht, daß es gelingt, diese beiden Dinge zu vermischen. Genauso wenig, wie man Nacht & Tag vermischen kann."Claudia Klinger

Telepolis hat der Pressestelle der GEZ deshalb einige konkrete Fragen von Mitarbeitern und Autoren des Heise-Verlags gestellt, die dieseauch sofort beantwortete, als der neue [extern] Rundfunkgebührenstaatsvertrag mit den das Internet betreffenden Neuerungen dieser Tage schließlich verabschiedet war. Angesichts des komplexen Sachverhalts können sich allerdings noch Änderungen im Detail ergeben, so Herr Rees im Interview.

Wenn ich von zuhause aus am Samstag arbeite und Textdateien in meinem steuerlich anerkannten Arbeitszimmer schreibe und anschließend übers Internet auf den Verlagsserver stelle, in dem Arbeitszimmer aber weder Radio noch TV stehen, wird damit eine zusätzliche TV-Gebühr fällig? (Im Haus befindet sich ein Radio im Privatbereich).

GEZ: Ab 01.01.2007 gilt: Der PC ist anmelde- und gebührenpflichtig, d.h. eine Fernsehgebühr zusätzlich, die Grundgebühr für das privat genutzte Hörfunkgerät wird angerechnet. Die monatliche Gebühr erhöht sich von EUR 5,52 um die zusätzliche Fernsehgebühr auf EUR 17,03

Wie ist die Situation, wenn ich im Wohnzimmer arbeite, also im Privatbereich, wo das Radio steht? Gilt der PC dann als Zweitgerät oder muss ich trotzdem noch ein Fernsehgerät anmelden, weil E-Mail und FTP als Fernsehen gelten und nicht als Radio?

GEZ: Ab 01.01.2007: Auch hier ist der PC zusätzlich anmelde- und gebührenpflichtig, da kein anderes Fernsehgerät im Haus vorhanden ist. Eine Fernsehgebühr zusätzlich, die Grundgebühr für das Hörfunkgerät wird angerechnet.

Wie ist die Situation als Freiberufler, also wenn ich dieselbe Sache ohne Arbeitsvertrag aus meinem eigenen Büro tue, privat im selben Haus ein Radio angemeldet habe, jedoch nicht im Büro?

GEZ: Ab 01.01.2007: Hier ist der PC ebenfalls zusätzlich anmelde- und gebührenpflichtig, da kein anderes Fernsehgerät im Haus. Eine Fernsehgebühr zusätzlich, die Grundgebühr für das Hörfunkgerät wird angerechnet.


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  • | 22.06.2005 17:17

die vögel müssen es auch übertreiben...bald kostet echt alles gebühren:rolleyes::angry:

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  • copious
    Gast
  • | 22.06.2005 17:19

Wie schon geschrieben: Die ziehen einem mittlerweile überall das Geld aus der Tasche :angry: Es muss ne neue Technik oder n Ausweich her :D


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  • | 22.06.2005 18:29

Ich hab gar keinen PC mit Internetzugang ;)

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