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Zitat:
Zitat von Nightwish Wer so eine Ausnahmegenehmigung besitzt, hat eine ganz normale Führerscheinausbildung durchlaufen und darf ausnahmsweise schon ab dem 17 Geburtstag fahren. Allerdings nur unter der Auflage, einen Erziehungsberechtigten mitzunehmen. |
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Was sind den die Ausnahmegenemigungen bin jetzt 16 und wurde gerne den Schein mit 17 machen! |
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Bei deinem Wohnort kannst du erstmal gar nichts machen. Du könntest aber nach Niedersachsen umziehen. Achte dann aber darauf, dass du im richtigen Kreis wohnst. Das gibt es nicht in ganz Niedersachsen.... |
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Ich finds eigentlich gut, allein schon wegen der Fahrpraxis. Aber was mir irgendwie etwas unlogisch vorkommt ist das mit der Begleitperson. |
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ich finds ok aber dann kann man ja auch sagen, warum nicht auch schon mit 16,15,14...? |
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Also ich haben den jetzt 3 mon, und langsam nervt mich das das die eltern daneben sitzen müssen! und wohlgemerkt nur die eltern sonst keiner...! |
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Ich finde es okay. Meine Freundin hat den Führerschein auch mit 17 gemacht, finde das klappt ganz gut und mit der Begleitperson auch. |
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