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Na da ist es jetzt passiert der Autobahnraser hat durch seinen Anwalt nun Berufung eingelegt...mal schauen wie das Verfahren ausgeht....... |
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Mannomann... Anstatt dass er das Urteil auf sich Ruhen lässt und froh ist, dass er noch vergleichsweise glimpflich weggekommen ist, rollt er jetz das ganze Thema nochmal auf und zwingt wieder Zeugen, Gutachter, etc. ur Wiederholung ihrer Aussagen! |
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@Fox |
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Naja Six... jetz ma unter uns! Meinst Du, die Richter sind dämlich? |
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@ fox: |
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Hmm, es wurde ja auch gesagt, dass das Urteil etwas härter ausgefallen ist, da der Fall eben diese Aufmerksamkeit der Medien erhalten hat, und so auch als Warnung dienen sollte... |
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Hmm nachdem ich mitr das mal alles durch den kopf gehen lassen habe, muss ich meine meinug dazu auch ändern . Dachte bislang immer das er die gerammt hätte. Aber vom dichten auffahren gleich das lenkrad zu verreissen . |
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Auch wenn es hart klingt schliesse mich aber der Aussage von "Klaus330Ci" an. Nur weil jemand etwas dichter auffährt muss ich nich gleich das Lenkrad um 180 grad rumreissen. wenn es sich wirklich so abgespielt hat, hat sie doch irgendwo auch eine mitschuld oder etwa nicht?? |
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Ausserdem liegt ein Gutachten vor in dem steht, dass wenn der das wircklich wa, dann hätte er mit einer Durchschnitts Geschwindigkeit von über 160 Km/h fahren müssen. Da das Verkehrsaufkommen ziemlich stark war und es eine kurvenreiche Strecke war sei das nicht möglich...auch nicht mit diesem Benz. |
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ich würde auch berufung gegen so ein urteil legen, erstens mal weil das urteil so derbe von den medien hochgedrückt wurde und es sonst alles ganz anders gelaufen wäre mit der verhandlung und zweitens weil jeder wohl die niedrigste strafe haben möchte wenn er schon verurteilt wird. |
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Man muß aber dazu sagen, das Sie auf den Typen erst aufmerksam geworden sind, da er sich mind. 3x bei der Polizei nach dem aktuellen Stand der Dinge erkundigt hat bezgl. des Falles. Ist das nicht wirklich verdächtig? |
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Sicher ist die Lichthupe bei weitem nicht immer gerechtfertigt. Und in diesem Falle wohl auch nicht, denn die junge Frau hat jawohl nen anderen Wagen überholt. |
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also ich hab erst letzens zum wiederholten mal von einem rechtsexperten von der polizei gehört, dass es ok ist, wenn man von genug abstand 2 oder 3 mal lichthupe macht um auf sich aufmerksam zu machen. natürlich nich auf 1m auffahren und dann fernlicht an usw ! |
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Genau das wollte ich auch schon lange sagen: Wenn man unter Einhaltung des Sicherheitsabstandes auf der linken Spur 2-3 mal die Lichthupe betätigt ist das absolut in Ordnung von der StVO her.. |
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