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Zitat: Also in der Meisterschule hat man sehr wohl auch Recht. Nur frag ich mich was DU Dir für Gedanken machst!? Weltweite Gäste!?Zitat von Treckerfahrer Zitat: Du weisst aber schon um die Bedeutung des Wortes selektiv und auch um dieselbige in diesem Zusammenhang?ich find es auch unfair, dass selektiv entschieden wird: ja, den stecken wir jetzt 2 Jahre in den Knast, und den hier sprechen wir frei weil er unzurechnungsfähig ist. Gruß TF der sich fragt, was die weltweiten Gäste denken, wenn sie die hier von einigen vertretenen Ansichten lesen.... Wie naiv bist Du eigentlich? Bluebird liegt gar nicht so falsch mit seiner Aussage wenn man die Zeitungen mal richtig liest. Dabei braucht man die nicht mal lesen, man muß nur vor die Tür gehen und sich mal umsehen. Da werden Leute die eine Bank ausrauben härter bestraft als irgendwelche verpolten Assis die kleine Kinder vergewaltigen, nur weil sie angeblich nicht mehr alle am Riemen haben. Nennst Du daß gerecht!? Und wenn das irgendwelche weltweiten Leute lesen, dann ist mir das scheißegal, weil das RECHT in unserem Land einfach total bekloppt ist und das ist nunmal meine Meinung. Und um die Meinungen der Leute geht es hier in einem Forum ja wohl. |
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Zitat: 1. Ist Recht objektiv und Gerechtigkeit subjektivZitat von Golf3VR6Turbo Zitat: Also in der Meisterschule hat man sehr wohl auch Recht. Nur frag ich mich was DU Dir für Gedanken machst!? Weltweite Gäste!?Zitat von Treckerfahrer Zitat: Du weisst aber schon um die Bedeutung des Wortes selektiv und auch um dieselbige in diesem Zusammenhang?ich find es auch unfair, dass selektiv entschieden wird: ja, den stecken wir jetzt 2 Jahre in den Knast, und den hier sprechen wir frei weil er unzurechnungsfähig ist. Gruß TF der sich fragt, was die weltweiten Gäste denken, wenn sie die hier von einigen vertretenen Ansichten lesen.... Wie naiv bist Du eigentlich? Bluebird liegt gar nicht so falsch mit seiner Aussage wenn man die Zeitungen mal richtig liest. Dabei braucht man die nicht mal lesen, man muß nur vor die Tür gehen und sich mal umsehen. Da werden Leute die eine Bank ausrauben härter bestraft als irgendwelche verpolten Assis die kleine Kinder vergewaltigen, nur weil sie angeblich nicht mehr alle am Riemen haben. Nennst Du daß gerecht!? Und wenn das irgendwelche weltweiten Leute lesen, dann ist mir das scheißegal, weil das RECHT in unserem Land einfach total bekloppt ist und das ist nunmal meine Meinung. Und um die Meinungen der Leute geht es hier in einem Forum ja wohl. 2. Gilt in der deutschen Rechtsordnung beim Strafrecht das Schuldprinzip. Ich erkläre Dir das besser mal ganz kurz: es gibt einen gesetzlichen Tatbestand, den muß der Täter voll erfüllt haben, jedenfalls soweit es sich um das vorsätzliche Begehungsdelikt handelt. Daneben gibt es noch den Versuch, das Unterlassungsdelikt, das fahrlässige Delikt, Teilnahme etc pp. aber lassen wir das. Nehmen wir mal an, daß Du jemandem betrunken eins auf die Nase gehauen hast. Dann mußt Du gewollt und gewußt haben, daß Du jemanden in seinem körperlichen Wohlbefinden und/oder seiner körperlichen Integrität schädigst. Strafbar bist Du aber noch nicht, denn es könnten Dir Rechtsfertigungsgründe zur Seite stehen: z.B. § 32, § 34 StGB, § 127 StPO oder Gründe aus dem Zivilrecht. Hast Du nicht gehabt? OK. Schauen wir weiter. Warst Du überhaupt schuldfähig? Sprich Du mußt das Bewußtsein gehabt haben, bei Begehung der Tat einzusehen, daß Duz Unrecht tust. Hattest Du aber nicht, da Du 2, 8 Promille auf der Uhr gehabt hast. Wirst Du dennoch bestraft? Ja! Es gibt ein hinreissendes Instrumentarium, um eine tätergerechte Bestrafung zu finden. Das geht von der alic bis hin zu § 323 a StGB. Nehmen wir mal an, jemand betrinkt sich vor der Tat, weil er sonst nicht den Mut gehabt hätte, die KV zu begehen. Dann war er zwar z. Ztpkt. der Tat schuldunfähig, abgestellt wird aber auf den Ztpkt. des Trinkens. (vereinfacht gesagt). Bei psychisch Gestörten ist die Frage der Schuldfähigkeit die gleiche. Es ist aber zu klären, ob der Täter dauerhaft schuldunfähig war oder es nur teilweise ist. Bei der zweiten Variante ist zu untersuchen, ob der Täter es auch bei Begehung der Tat war. Danach ist das Strafmaß zu bestimmen. Das ist genauso vielfältig wie bei einem schuldfähigen Täter, wo es ja auch von Geldstrafe bis zur Freiheitsstrafe reicht. Bei phychisch gestörten liegt die Art der Strafe aber auf einem anderen Niveau. Denn der der (teilweise) Schuldunfähigkeit kann natürlich nicht mit Geldstrafe bestraft werden, da sie eine Gefahr für die Öffentlichkeit darstellen und (zeitweise) nicht Herr ihrer Sinne sind. Das ist für die Betroffenen meist unangenehmer als für andere Täter. Zudem ist es - das hängt von der Tat ab - nicht ausgeschlossen, daß ein phyisisch Gestörter dennoch ins Gefängnis muß. 3. Ist es ziemlich unangenhem zu lesen, daß sich Leute hier nur über Zeitungsberichte informieren. Sie lesen in der Bildzeitung immer nur etwas über den Richterspruch, aber was danach kommt oder davor war, verstehen sie nicht oder lesen es nicht, weil es die zeitung verschweigt. Natürlich ist es unschön, wenn Treibtäter als geheilt entlassen werden oder beim Freigang eine neue Straftat begehen. Das ist aber kein Problem der Richter, denn sie verlassen sich darauf, daß in den Betreuungseinrichtungen gute Arbeit geleistet wird. Ebenso wie sich ein meister darauf verlassen muß. daß ein Geselle gute Arbeit leistet, wenn er auf dem bau alleine ist. 4. Sind hier genügend Seitenbesucher, die keine Autofreaks sind und einfach nur mal schauen wollen. Was die dann von solchen Themen mitnehmen, ist genaus das, was Du aus der B***zeitung mitnimmst: ein paar Schlagworte und ein falscher Eindruck. 5. Bin ich naiv? Jau! Aber ich weiss wenigstens wovon ich schreibe. Gruß TF |
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Zitat: Die Verwahrung dauert nicht immer unbedingt länger als eine Inhaftierung.Zitat von Treckerfahrer Mal sehen, ob ich dafür ne Verwarnung bekomme, aber mittlerweile reichen mir immer neue billige Stammtischparolen!Wer keine Ahnung hat, der ........! Hier ist Deutschland wird nur jemand bestraft, der zum Zeitpunkt der Tat auch schuldfähig war. War er schuldunfähig, dann wird er zwar nicht in das Gefängnis gesteckt, aber eine geschlossene Psychiatrie ist kein Freizeitcamp. U.U. dauert die geschlossene Verwahrung länger als das Gefängnis. Das nennt sich übrigens RECHTSSTAAT! Und dafür solltet Ihr dankbar sein! Und wenn ich lese: wer bezahlt dafür, wer bezahlt dafür? Wer soll denn bezahlen? Vielleicht die verwirrte Frau? Sie wäre sicherlich glücklicher, wenn sie diesen Zwang nicht hätte! Was wollt Ihr sonst machen? Zwangsarbeit oder..... - so wie damals? Wäre Euch das lieber? Gruß TF Wäre nicht das erste Mal, daß jemand als geheilt entlassen und dann rückfällig wird. Gab doch in den letzten Jahren genügend Fälle Vergewaltigungen und Kindesmissbrauch, die nicht passiert wären, wenn die einschlägig vorbestraften Täter nicht so schnell wieder auf freien Fuß gesetzt worden wären. Natürlich können psychisch gestörte Menschen nicht unbedingt was für ihr Verhalten, aber die Opfer erst recht nicht! PS: Was ich machen würde? Ganz einfach, bei mir gäbe es nicht viele Wiederholungstäter, sondern entsprechende Strafen bei eindeutiger(!) Beweislast. Ein Dieb würde höchstens zweimal stehlen, dann hätte er keine Hände mehr und bei schwereren Straftaten hätte ich kein Problem mit der Todesstrafe (öffentlich vollzogen). Ob abschreckend oder nicht, zumindest ist man diesen Problemfall los. Mit Menschenrechten braucht man mir jetzt auch nicht zu kommen, wer andere wie in obigem Beispiel schwer verletzen möchte und deren Tod in Kauf nimmt, oder vergewaltigt, mordet usw. hat IMHO seine Menschenrechte gründlich verwirkt. |
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@treckerfahrer die gesetzeslage ist sicherlich so, aber oft genug gab es schon fälle wie ich und lame auch schon gesagt haben wo solche leute wieder straffällig geworden sind. und das muss man dann unterbinden. |
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@Treckerfahrer: |
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@golf3vr6turbo jup genauso ist es!kann ich so unterschreiben. |
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@Golf3VR6Turbo: Genau so seh ich das auch! Wer keine andere Meinung als die eigene und laut Paragraphen richtige akzeptieren kann sollte sich vielleicht gar nich erst an so einer Diskussion beteiligen.. |
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Also ich sehe das auch so, vieleicht kann man den Menschen ja sogar helfen wenn man sie in Therapie gibt. Aber dann sollt das alles auch geregelt und ordentlich von statten gehen. Es gibt so viele Beispiele wo das ganze ein Griff ins Klo war, z.B. wenn man eine psychatriche Anstalt für Petofiele neben eine Grundschule macht Und dann gibt es den Faktor der "Verstellung", für viele Menschen ist es einfach viel zu einfach so ein psychatriches Gutschten zu verfälschen. Wenn man solche gestörte Menschen wieder in die "Zivilisation" entläst sollten sie weiterhin unter ständiger Beträuung/Kontrolle stehen und das noch ein ganze Weile. Ich weiß das es in so einer Anstallt nicht sehr hübsch zugeht und das zum Teil noch mittelalteriche Zustände herschen und vieleicht muss genau da etwas geändert werden, sonst bringt das wirklich nix und man könnte sie gleich wieder frei lassen. |
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