Schokoriegel mit Rasierklingen - Seite 2

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  • Nickpage von Golf3VR6Turbo anzeigen Golf3VR6Turbo



    Zufahrtdichtparker


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    Kennzeichen: ERH
  • | 02.11.2003 10:02

Zitat:
Zitat von Treckerfahrer
Zitat:
ich find es auch unfair, dass selektiv entschieden wird: ja, den stecken wir jetzt 2 Jahre in den Knast, und den hier sprechen wir frei weil er unzurechnungsfähig ist.
Du weisst aber schon um die Bedeutung des Wortes selektiv und auch um dieselbige in diesem Zusammenhang?

Gruß
TF
der sich fragt, was die weltweiten Gäste denken, wenn sie die hier von einigen vertretenen Ansichten lesen....
Also in der Meisterschule hat man sehr wohl auch Recht. Nur frag ich mich was DU Dir für Gedanken machst!? Weltweite Gäste!?
Wie naiv bist Du eigentlich? Bluebird liegt gar nicht so falsch mit seiner Aussage wenn man die Zeitungen mal richtig liest. Dabei braucht man die nicht mal lesen, man muß nur vor die Tür gehen und sich mal umsehen. Da werden Leute die eine Bank ausrauben härter bestraft als irgendwelche verpolten Assis die kleine Kinder vergewaltigen, nur weil sie angeblich nicht mehr alle am Riemen haben. Nennst Du daß gerecht!? Und wenn das irgendwelche weltweiten Leute lesen, dann ist mir das scheißegal, weil das RECHT in unserem Land einfach total bekloppt ist und das ist nunmal meine Meinung. Und um die Meinungen der Leute geht es hier in einem Forum ja wohl.

  • ~Matze
    Gast
  • ~Matze
    Gast
  • | 02.11.2003 12:18

Weiss auch nicht was man hierzu groß schreiben soll, jedenfalls gehört die Frau hart bestraft, ob sie schuldfähig ist oder nicht.

Man muß auch bedenken was hätte passieren können, wenn jemand die Schokolade mit den Rasierklingen gegessen hätte.

Wie gut das ich nicht über das Strafmass entscheiden muß.




Matze


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    Motorabwürger


    73 Beiträge
    Kennzeichen: OS
  • | 02.11.2003 14:54

Zitat:
Zitat von Golf3VR6Turbo
Zitat:
Zitat von Treckerfahrer
Zitat:
ich find es auch unfair, dass selektiv entschieden wird: ja, den stecken wir jetzt 2 Jahre in den Knast, und den hier sprechen wir frei weil er unzurechnungsfähig ist.
Du weisst aber schon um die Bedeutung des Wortes selektiv und auch um dieselbige in diesem Zusammenhang?

Gruß
TF
der sich fragt, was die weltweiten Gäste denken, wenn sie die hier von einigen vertretenen Ansichten lesen....
Also in der Meisterschule hat man sehr wohl auch Recht. Nur frag ich mich was DU Dir für Gedanken machst!? Weltweite Gäste!?
Wie naiv bist Du eigentlich? Bluebird liegt gar nicht so falsch mit seiner Aussage wenn man die Zeitungen mal richtig liest. Dabei braucht man die nicht mal lesen, man muß nur vor die Tür gehen und sich mal umsehen. Da werden Leute die eine Bank ausrauben härter bestraft als irgendwelche verpolten Assis die kleine Kinder vergewaltigen, nur weil sie angeblich nicht mehr alle am Riemen haben. Nennst Du daß gerecht!? Und wenn das irgendwelche weltweiten Leute lesen, dann ist mir das scheißegal, weil das RECHT in unserem Land einfach total bekloppt ist und das ist nunmal meine Meinung. Und um die Meinungen der Leute geht es hier in einem Forum ja wohl.
1. Ist Recht objektiv und Gerechtigkeit subjektiv
2. Gilt in der deutschen Rechtsordnung beim Strafrecht das Schuldprinzip. Ich erkläre Dir das besser mal ganz kurz:
es gibt einen gesetzlichen Tatbestand, den muß der Täter voll erfüllt haben, jedenfalls soweit es sich um das vorsätzliche Begehungsdelikt handelt. Daneben gibt es noch den Versuch, das Unterlassungsdelikt, das fahrlässige Delikt, Teilnahme etc pp. aber lassen wir das.
Nehmen wir mal an, daß Du jemandem betrunken eins auf die Nase gehauen hast. Dann mußt Du gewollt und gewußt haben, daß Du jemanden in seinem körperlichen Wohlbefinden und/oder seiner körperlichen Integrität schädigst.
Strafbar bist Du aber noch nicht, denn es könnten Dir Rechtsfertigungsgründe zur Seite stehen: z.B. § 32, § 34 StGB, § 127 StPO oder Gründe aus dem Zivilrecht. Hast Du nicht gehabt? OK.
Schauen wir weiter.
Warst Du überhaupt schuldfähig? Sprich Du mußt das Bewußtsein gehabt haben, bei Begehung der Tat einzusehen, daß Duz Unrecht tust.
Hattest Du aber nicht, da Du 2, 8 Promille auf der Uhr gehabt hast.
Wirst Du dennoch bestraft? Ja! Es gibt ein hinreissendes Instrumentarium, um eine tätergerechte Bestrafung zu finden. Das geht von der alic bis hin zu § 323 a StGB.
Nehmen wir mal an, jemand betrinkt sich vor der Tat, weil er sonst nicht den Mut gehabt hätte, die KV zu begehen. Dann war er zwar z. Ztpkt. der Tat schuldunfähig, abgestellt wird aber auf den Ztpkt. des Trinkens. (vereinfacht gesagt).

Bei psychisch Gestörten ist die Frage der Schuldfähigkeit die gleiche. Es ist aber zu klären, ob der Täter dauerhaft schuldunfähig war oder es nur teilweise ist. Bei der zweiten Variante ist zu untersuchen, ob der Täter es auch bei Begehung der Tat war. Danach ist das Strafmaß zu bestimmen. Das ist genauso vielfältig wie bei einem schuldfähigen Täter, wo es ja auch von Geldstrafe bis zur Freiheitsstrafe reicht. Bei phychisch gestörten liegt die Art der Strafe aber auf einem anderen Niveau. Denn der der (teilweise) Schuldunfähigkeit kann natürlich nicht mit Geldstrafe bestraft werden, da sie eine Gefahr für die Öffentlichkeit darstellen und (zeitweise) nicht Herr ihrer Sinne sind. Das ist für die Betroffenen meist unangenehmer als für andere Täter.
Zudem ist es - das hängt von der Tat ab - nicht ausgeschlossen, daß ein phyisisch Gestörter dennoch ins Gefängnis muß.

3. Ist es ziemlich unangenhem zu lesen, daß sich Leute hier nur über Zeitungsberichte informieren. Sie lesen in der Bildzeitung immer nur etwas über den Richterspruch, aber was danach kommt oder davor war, verstehen sie nicht oder lesen es nicht, weil es die zeitung verschweigt.
Natürlich ist es unschön, wenn Treibtäter als geheilt entlassen werden oder beim Freigang eine neue Straftat begehen.
Das ist aber kein Problem der Richter, denn sie verlassen sich darauf, daß in den Betreuungseinrichtungen gute Arbeit geleistet wird. Ebenso wie sich ein meister darauf verlassen muß. daß ein Geselle gute Arbeit leistet, wenn er auf dem bau alleine ist.

4. Sind hier genügend Seitenbesucher, die keine Autofreaks sind und einfach nur mal schauen wollen. Was die dann von solchen Themen mitnehmen, ist genaus das, was Du aus der B***zeitung mitnimmst: ein paar Schlagworte und ein falscher Eindruck.

5. Bin ich naiv? Jau! Aber ich weiss wenigstens wovon ich schreibe.

Gruß
TF

  • ~Lame
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  • ~Lame
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  • | 02.11.2003 16:16

Zitat:
Zitat von Treckerfahrer
Mal sehen, ob ich dafür ne Verwarnung bekomme, aber mittlerweile reichen mir immer neue billige Stammtischparolen!

Wer keine Ahnung hat, der ........!

Hier ist Deutschland wird nur jemand bestraft, der zum Zeitpunkt der Tat auch schuldfähig war.
War er schuldunfähig, dann wird er zwar nicht in das Gefängnis gesteckt, aber eine geschlossene Psychiatrie ist kein Freizeitcamp. U.U. dauert die geschlossene Verwahrung länger als das Gefängnis.
Das nennt sich übrigens RECHTSSTAAT! Und dafür solltet Ihr dankbar sein!

Und wenn ich lese: wer bezahlt dafür, wer bezahlt dafür?

Wer soll denn bezahlen? Vielleicht die verwirrte Frau? Sie wäre sicherlich glücklicher, wenn sie diesen Zwang nicht hätte!

Was wollt Ihr sonst machen? Zwangsarbeit oder..... - so wie damals? Wäre Euch das lieber?


Gruß
TF
Die Verwahrung dauert nicht immer unbedingt länger als eine Inhaftierung.
Wäre nicht das erste Mal, daß jemand als geheilt entlassen und dann rückfällig wird.
Gab doch in den letzten Jahren genügend Fälle Vergewaltigungen und Kindesmissbrauch, die nicht passiert wären, wenn die einschlägig vorbestraften Täter nicht so schnell wieder auf freien Fuß gesetzt worden wären.
Natürlich können psychisch gestörte Menschen nicht unbedingt was für ihr Verhalten, aber die Opfer erst recht nicht!

PS: Was ich machen würde? Ganz einfach, bei mir gäbe es nicht viele Wiederholungstäter, sondern entsprechende Strafen bei eindeutiger(!) Beweislast.
Ein Dieb würde höchstens zweimal stehlen, dann hätte er keine Hände mehr und bei schwereren Straftaten hätte ich kein Problem mit der Todesstrafe (öffentlich vollzogen). Ob abschreckend oder nicht, zumindest ist man diesen Problemfall los.
Mit Menschenrechten braucht man mir jetzt auch nicht zu kommen, wer andere wie in obigem Beispiel schwer verletzen möchte und deren Tod in Kauf nimmt, oder vergewaltigt, mordet usw. hat IMHO seine Menschenrechte gründlich verwirkt.


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  • | 02.11.2003 18:16

@treckerfahrer die gesetzeslage ist sicherlich so, aber oft genug gab es schon fälle wie ich und lame auch schon gesagt haben wo solche leute wieder straffällig geworden sind. und das muss man dann unterbinden.
wenn leute psychisch gestört sind können sie oft wirklichnichts dafür was sie tun, es gibt aber auch leute die nur einen auf blöd machen oder die gar nicht wollen das mann ihnen hilft und bei diesen leuten sollte man riegeros durchgreifen. sicherlich ist das von lame sehr hart aber in machnecn fällen ist es einfachnun malso. wenn jemand ein kind missbraucht dem würde ich den sch**** abschneiden, weil sowas geht wirklich nicht!
und zum thema blöd zeitung: ich denke jeder vernüftige deutsche bürger weis das 90prozent von dem was in der bild zeitung steh nur müll ist!aber davon lebt die bildzeitung. es ist ja auch so die bild zeitung liest ja keiner, sagen zumindestens immer alle. dann frage ich mich aber warumd die bild die tageszeitung mit der grössten auflage ist und das seit 50 jahren!?

nochmal zurück zu treckerfahrer. ich weis jetzt nicht was du von beruf bist aber so wie es aussieht hast du mit der materie zu tun. deshalb kennst du dich da ein bischen besser asu das mag sein, aber von aussen wirkt das ganze auf jemanden der sich damit auskennt ganz anders.und der hat dann numal so eine meinung!und um die meinung geht es in einem forum!
und dann hab ich noch eine frage was ist wenn ich weis ich will jemanden umbringen aber ich sag mir ach ich trink mir nochn paar promille an und bring den dann um? wie will das gericht festellen ob ich das im suff gemacht und schuldunfähig bin, oder ob ich einen getrunken hab um dann auf schuld unfähgi zumachen?und genau da liegt nämlich der punkt!woher will man 100%(!) wissen ob jemand schuldunfähig ist, das kann man nicht festellen,.auch wenn es vieleicht naiv klingt aber es geht nicht!ich mein du kannst jetzt ja nicht den angeklagten fragen:"sagen se mal wollten sie den jenigen umbrignen und haben um auf schuldunfähig zu machen einen getrunken oder haben sie wirklich schuldunfähig im suff umgebracht?" was würde denn ein angeklagter wohl antworten?
deshalb denke ich das es in solchen fällen nie 100 richtig ausgehen kann und das deutsche rechtssystem ist nicht ganz richtig und könnte vileicht was schärfer sein. aber betrachten wir s mal von der anderen seite.nennt mir doch mal einen staat mit einem wirklich guten rechtssytem?wo wirklich alles stimmt?

ausserdem finde ich das so eine diskusion hier nichts zu suchen hat. dies ist eine seite wo es um den spass rund ums auto geht und wo man mal fun haben will undnicht wo man in stammtisch manier oder wie auch immer solche themen bespricht.man kann so einen thread eröffnen wo man von dem fall berichtet und kann was zu der tat sagen, und nicht wie dieszu verurteilen ist oder nicht! denn das sollen die tun die dafür zuständig sind und wenn man damit nicht zufrieden ist solllte man an der stelle vileicht mal nachhaken aber nicht hier.


mfg
***campino89***

ps: mit 14 bzw fast 15 denke ich weis man schon eine ganze menge weis und man ist kein kiddie mehr das denkt das alles gut ist.und wenn du mich so bezeichnen wills dann tu das,aber dann bitte sachlich und nicht auf die tour:"ach ich hör nicht auf denen kleinen pimpf der hat sowieso keinen plan und der geht mir am ar*** vorbei!". und wenn ich nicht soviel ahnung hab dann ist das halt so dann kann man mir ja erklären und sagen pass auf das ist aber so undso. also ich hoffe du wiest was ich meine.


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  • | 02.11.2003 19:24

@Treckerfahrer:

Du bist ja ein ganz ein Heller! Schön daß Du mit §§ um Dich schmeißen kannst.

1. Hab ich nie behauptet mich damit auszukennen und
2. Nur festgestellt das wir in Deutschland eine scheiß Justiz haben in gewisen Punkten weil sich
3. Jeder mit einem psychischen Gutachten rausreden kann. Wenn daß nicht in Dein Hirn will gut.

Dein Beitrag da oben sagt mir nur daß DU auch einer derer Bürger bist, die das auch noch toll finden. Vielleicht muß erst mal in Deiner eigenen Familie etwas passieren und dann der Täter wegen eines Gutachtens auf freiem Fuß bleiben damit auch Du schnallst worum es hier geht. Wünschen tu ich es keinem! Schließe mich somit auch dem Kommentar von Lame an und belass es damit, da ich glaube daß Du diese Diskussion nicht verstehen willst.

Wenn es Dir nicht gefällt daß die Leute sich hier nicht mit den § auskennen, dann solltest vielleicht auf ein Board von Rechtsanwälten schauen und nicht unbedingt auf ein Autoforum wo sich die Leute mit ihren primitven Meinungen und Ausdrucksweisen über Artikel der B*** Zeitung austauschen!


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  • | 02.11.2003 20:11

@golf3vr6turbo jup genauso ist es!kann ich so unterschreiben.
*unterschreib*

mfg
***campino89***


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  • | 02.11.2003 21:33

@Golf3VR6Turbo: Genau so seh ich das auch! Wer keine andere Meinung als die eigene und laut Paragraphen richtige akzeptieren kann sollte sich vielleicht gar nich erst an so einer Diskussion beteiligen..


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  • | 10.11.2003 19:45

Also ich sehe das auch so, vieleicht kann man den Menschen ja sogar helfen wenn man sie in Therapie gibt. Aber dann sollt das alles auch geregelt und ordentlich von statten gehen. Es gibt so viele Beispiele wo das ganze ein Griff ins Klo war, z.B. wenn man eine psychatriche Anstalt für Petofiele neben eine Grundschule macht :boese: Und dann gibt es den Faktor der "Verstellung", für viele Menschen ist es einfach viel zu einfach so ein psychatriches Gutschten zu verfälschen. Wenn man solche gestörte Menschen wieder in die "Zivilisation" entläst sollten sie weiterhin unter ständiger Beträuung/Kontrolle stehen und das noch ein ganze Weile. Ich weiß das es in so einer Anstallt nicht sehr hübsch zugeht und das zum Teil noch mittelalteriche Zustände herschen und vieleicht muss genau da etwas geändert werden, sonst bringt das wirklich nix und man könnte sie gleich wieder frei lassen.

Das mit der Rechtsprechung ist so eine Sache. Das problem bei einheitlichen Rechtsprüchen ist das es die eine Person fast überhauptnicht trift und die andere so hart. Und das andere Problem ist das mit den zu unrecht verurteilten Menschen.
Oft kam es vor das eine Mutter ihren Mann der Kindesmishandlung beschuldigt hat, nur um die Scheidung durch zu ziehen. Wenn die Mutter der 4jährigen Tochter nur lang genug einredet das die vergewaltigt wurde dann sagt die Tochter das auch vor gericht.
Oder jemand geht mal in Gebüsche ne Stange Wasser in die Ecke stellen, und da spielt ein Kind verstecken. Sofort schreien alle Kinderficker und natürlich tauchen auch sofort zwei Tratschtanten auf die "alles" gesehen haben, das Leben des Mannes ist dann im Arsch.
Deswegen brauchen wir Gerichte die von Fall zu Fall "neu" über das Strafmaß entscheiden und schauen das alles seine richtigkeit hat. Vieleicht glauben Richter hierzulande noch an eine vernünftig arbeitende psychatriche Betreuung/Resozialisierung. Wer weiß.

Zum Abschluss noch ein Satz zum eigentlichen Thema:
"Die Polizei spricht bisher von zwölf Riegeln in neun Briefkästen."
Wer weiß wieviele gegessen wurden ohne das jemand was bemerkt hat :D :D :D

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