polizeiliche willkür?


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  • | 10.05.2003 18:05

zum thema vfl osnabrück, fällt mir ein:

also ich heute von lotte richtung osna gefahren bin (A30 -> hannover) habe ich auch die wattenscheider fan-busse überholt. waren so vier stück und fuhren inner kolonne!
vorne waren zwei polizisten aufm moped mit lichter und tata und hinten war auch einer am blinken!
ich hab die dann auch überholt und bin abfahrt hellern raus (wollte zu novo), der bus-corso wollte auch hellern ab und ist mir dann gefolgt, besser gesagt die polizei auf dem moped und dann die busse. jeder kennt ja die abfahrt hellern, auf jedenfall hat es sich da wie fast immer ein kleiner staugebildet. ich stand in der kurve, hinter mir die polizei und vormir die schlange mit wartenden autos.
aber die polizei muss ja nicht warten, sondern einer von den beiden macht just sein getüte an und fährt bis vorne an die ampel. sperrt dann mal rasch die komplette fahrbahn und lotst uns alle weiter nachvorne durch, damit die schneller voran kommen (wollen ja auch mittag machen).

so, das wars! was sagt ihr dazu? wieder ein zeichen von polizeilicher willkür?

  • ~16v-Golfer
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  • | 10.05.2003 18:21

ja ne,stand ja letztens schon mal hier in irgendeinem tghread das die das dürfen wenn die inner kolonne fahren!:D


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  • | 10.05.2003 18:30

Typisch Polimanzei aber wenn ich so n Schnittlauch wäre dann würd ich das auch nich anders machen denk ich ma:D:D:D:oah::oah:

  • ~MovinIce
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  • | 10.05.2003 23:23

ist auch logisch wenn die ne kolonne fahren. ist ganz normal. soll ja so sein


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  • | 11.05.2003 11:05

Also da kann man wirklcih nichts gegen sagen.

ich kenne das von diversen Auswärtsspielen. Da wird das immer so gemacht.

Zum Beispiel letztes Wochenende in Münster. Bloß da waren es nicht 4 sondern eher 20-25 Busse :D


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  • | 11.05.2003 11:10

Also bei uns machen die das zwar nicht so, aber es stimmt schon. Wenn die so unterwegs sind spricht da nix dagegen. Für deren willkür gibt´s aber genügend andere Beispiele. Wobei Gunfried aber recht hat. Wenn einer von uns die grüne Hülle an hätte würde man´s anders machen!?!?:rolleyes:


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  • | 11.05.2003 11:23

Hier ist nochmal der §-Text von Klaus!

Zitat:
Klaus330Ci postete

Was hat es mit geschlossenen Verbänden auf sich?
Ein geschlossener Verband ist ein Konvoi von Fahrzeugen, der straßenverkehrsrechtlich wie ein einziges Fahrzeug behandelt wird.

Das bedeutet unter anderem, dass andere Kfz nicht zwischen Fahrzeuge eines geschlossenen Verbandes einscheren dürfen, und dass, wenn ein Fahrzeug eines geschlossenen Verbandes bei Grün in eine Kreuzung eingefahren ist, auch alle anderen Fahrzeuge diese Kreuzung passieren dürfen (denn sie gelten ja nur als ein einziges Fahrzeug). Vgl. im einzelnen § 27 StVO.

Ein geschlossener Verband nimmt daher nach § 29 Abs. 2 S. 2 StVO die Straße stets mehr als verkehrsüblich in Anspruch, so dass er grundsätzlich einer Genehmigung der zuständigen Behörde nach § 29 Abs. 2 S. 1 StVO bedarf.

Auch diese Vorschriften werden aber natürlich bei der Inanspruchnahme von Sonderrechten außer Kraft gesetzt, so dass die Berechtigten (insb. Militär, Polizei, Feuerwehr, aber auch Katastrophenschutz) geschlossene Verbände auch ohne Genehmigung in Marsch setzen dürfen. Dies gilt jedoch nur bis zu einem Umfang von 30 Fahrzeugen (§ 35 Abs. 2 Nr. 1 StVO) - es sei denn, es handelt es sich um einen Spannungs-/Verteidigungs- bzw. Katastrophen-/Großschadensfall. Für größere geschlossene Verbände benötigen auch die Berechtigten eine Genehmigung.

Geschlossene Verbände sind geeignet zu kennzeichnen; wie dies geschieht, ist nicht abschließend geregelt. Der Verband muß nur als solcher erkennbar sein. Zur Kennzeichnung üblich sind blaue Flaggen, die (vorne) links am Fahrzeug angebracht werden; eine Ausnahme bildet das Schlussfahrzeug, dieses führt eine grüne Flagge. Nach der Verwaltungsvorschrift zu § 25 StVO sollten zumindest das erste und das letzte Fahrzeug blaues Blinklicht führen. Es ist aber nach § 38 Abs. 2 StVO durchaus möglich und in der Regel auch wünschenswert, dass alle damit ausgestatteten Fahrzeuge im geschlossenen Verband mit Blaulicht fahren. Darüber hinaus ist es üblich, daß alle Fahrzeuge im geschlossenen Verband Fahrtlicht einschalten.

Größere geschlossene Verbände müssen regelmäßige Lücken zum Einscheren lassen, um Überholvorgänge zu ermöglichen. Außerdem gilt natürlich auch hier, dass die Sonderrechte nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden dürfen. Dazu gehört insbesondere, dass nach Möglichkeit an Kreuzungen Sicherungsposten bereitstehen, die den Querverkehr warnen, wenn der geschlossene Verband bei - inzwischen - roter Ampel die Kreuzung überquert.

;)
Das interessanteste zu der Frage von User AMB finde ich diesen Abschnitt :

wenn ein Fahrzeug eines geschlossenen Verbandes bei Grün in eine Kreuzung eingefahren ist, <´haben´> alle anderen Fahrzeuge diese Kreuzung <´zu´> passieren <> (denn sie gelten ja nur als ein einziges Fahrzeug). Vgl. im einzelnen § 27 StVO.

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