Dämlichen Oldenburger! - Seite 1

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  • ~16v-Golfer
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  • ~16v-Golfer
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  • | 18.04.2003 01:13

die ham doch alle einen an der waffel. da winken die nen kumpel von mir raus den sie in den letzten 3 wochen jedesmal kontrolliert haben. jedesmal stehen die mit mindestens sechs leuten um sein auto drum zu und müssen ihn immer fahren lassen.=)
dann macht man ein foto von der ganzen sache wie die zecken mit 6 leuten mit 6 mann ums auto drum zu stehen kommt sofort son wichtiger grüner an von wegen HEY DAS GEHT DOCH NICH LÖSCH SOFORT DAS FOTO SONST MUSS ICH DIE KAMERA SICHER STELLEN und haste nich gesehen. dann will man sich das aus der nähe angucken dann drohen die spinner mit nem platzverweis und all son mist.
und dann sind das alle noch solche jungen schnösels die sich nur aufspielen wollen. man man man das kanns echt nich sein!

Kann ja sogar verstehen, daß Du sauer bist, aber bitte mäßige Deine Audrucksweise etwas. Spinner, Schnösel, dämlich usw. ist hier Fehl am Platz und hilft niemandem weiter. Danke


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  • | 18.04.2003 01:21

Da geb ich dir vollkommen recht da krieg ich echt nen Hals aber was für einen:boese::boese:

  • ~Matze
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  • | 18.04.2003 01:31

Ich finde das auch total bekloppt, man kann es einfach auch mit den Kontrollen übertreiben ;)

Langsam geht es doch schon voll nur auf schickane aus.


Matze


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  • | 18.04.2003 01:31

Passt also gut auf Eure KAMMERAS auf. Oder nehmt gleich mehrere mit. Oder sagt, die wäre gerade kaputt gegangen, oder Ihr tauscht ganz schnell die Chipkarten, und riskiert eine kleine Beschlagnahmung ohne Medienträger.
Ich vergesse auch öfterzzzz, wenn´s spannend wird den Film einzugelgen.....

Trotzdem hoffe ich mal, das das Fourm nicht durch Car-Freitags Fotos gesprenngt wird.

Mal gucken, wer da so guckt...

  • ~16v-Golfer
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  • | 18.04.2003 01:35

echt ey,erst nehmen sie einem das auto weg und dann wollen die auch die diggi cam von einem. ich bin derbe sauer!:boese:


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  • | 18.04.2003 01:36

wo du es schon ansprichst! sämtliches Foto und Video Material haben hier natürlich Platz!

einfach per email an mich, oder direkt auf den Server laden, dann vorher mich fragen!


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  • | 18.04.2003 01:50

Das ist doch bekannt, dass die sich nicht gerne filmen/knipsen lassen.

Das ist sogar verboten. Ich weiß aber auch nicht wieso...auf jeden Fall darf mans nicht.


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  • | 18.04.2003 01:52

es gibt das Recht an persönlichem Bild!

warum die Polizei so extrem allergisch auf Bilder reagiert weiß ich nicht!
Evtl. Angst vor Rache oder sowas?
Weiß es aber wirklich nicht!


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  • | 18.04.2003 02:04

Naja aber die dürfen uns filmen wie sie wollen oder wie.

Ist aber immer so bei den Cops...das können die irgendwie überhaupt nicht haben.

Ich kenn das sonst nur vom Fußball....da gehen die genauso ab.


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  • | 18.04.2003 02:21

Zitat:
Gesetz
betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste
und der Photographie vom 9.Januar 1907

- KUG -


§ 22 [Das Recht am eigenen Bild]
Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, daß er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt. Nach dem Tode des Abgebildeten bedarf es bis zum Ablaufe von 10 Jahren der Einwilligung der Angehörigen des Abgebildeten. Angehörige im Sinne dieses Gesetzes sind der überlebende Ehegatte oder Lebenspartner und die Kinder des Abgebildeten und, wenn weder ein Ehegatte oder Lebenspartner noch Kinder vorhanden sind, die Eltern des Abgebildeten.

§ 23 [Ausnahmen]
(1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:
1. Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte;
2. Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen;
3. Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;
4. Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient.
(2) Die Befugnis erstreckt sich jedoch nicht auf eine Verbreitung und Schaustellung, durch die ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten oder, falls dieser verstorben ist, seiner Angehörigen verletzt wird.

§ 24 [Ausnahmen im öffentlichen Interesse]
Für Zwecke der Rechtspflege und der öffentlichen Sicherheit dürfen von den Behörden Bildnisse ohne Einwilligung des Berechtigten sowie des Abgebildeten oder seiner Angehörigen vervielfältigt, verbreitet und öffentlich zur Schau gestellt werden.

§ 33 [Strafvorschriften]
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer entgegen den §§ 22, 23 ein Bildnis verbreitet oder öffentlich zur Schau stellt.
(2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt.

§ 48 [Verjährung]
(1) Der Anspruch auf Schadensersatz und die Strafverfolgung wegen widerrechtlicher Verbreitung oder Vorführung eines Werkes sowie die Strafverfolgung wegen widerrechtlicher Verbreitung oder Schaustellung eines Bildnisses verjähren in drei Jahren.
Soviel zu dem Thema!
Wenn ich ein abgeschlepptes Auto Filme, dann sind die anwesenden Polizisten Beiwerk!
Wenn auf dem Car.Arena Platz x Leute stehen ist es eine Versammlung!

Was mich nun noch interessiert, ob die Kameras etc wegnehmen dürfen!

  • ~Lame
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  • ~Lame
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  • | 18.04.2003 02:49

Dürfen sie und Du wirst auch vor Gericht in dem Fall kein Recht bekommen. Polizisten und BW-Angehörige gelten nicht als Beiwerk im Sinne von §23.2 KunstUrhG (übrigens 1965 überarbeitet, Dein Text stammt noch aus dem Jahre 1907 ;) )

Hatte mal einen super Link dazu, finde ich jetzt aber nicht.

Vielleicht hilft Dir das schonmal weiter:

Konflikte zwischen Fotografen und Polizei bei Demonstrationen
Jura für Anfänger ;) (Viel Spaß beim Lesen)
Das Recht am eigenen Bild

Edit: Gefunden! *freu
Hier der Beweis: Nach § 12a VersG i.V.m. §19a Die Polizei darf, falls erforderlich, auch privates Bildmaterial beschlagnahmen. Ebenso darf die Polizei Fotomaterial beschlagnahmen, das DemonstrantInnen über das Ein-satzgeschehen gemacht haben, wenn sie ihr Recht am eigenen Bild (Gefahr der Veröffentlichung) tangiert sehen.
Ob Du nun in diesem Fall ein Demonsrant bist oder nciht sei dahingestellt, in jedem Fall aber würdest Du vor Gericht als Verlierer ausgehen.

Gesamter Text des Paragraphen 12, Versammlungsgesetz


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  • | 18.04.2003 03:52

wollt grad sagen...wenn die wollen bist du dran...ich hab nen kleinen vorteil :grins: bei mir geht das nicht so einfach ;)


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  • | 18.04.2003 08:56

Ich schreibs hier auch nochmal!
Die haben gestern Platzverweise am Fließband verteilt!
Die hälfte aus dem Forum hat einen bekommen


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  • | 18.04.2003 09:21

Da ich einer von denen bin die so einen dämlichen Platzverweis bekommen haben, kann ich nur sagen das die sich die Dinger in den A...... schieben können. Und dann auch noch unfreundlich sein. Diese dummen S......! Ihr könnt mich ja berichtigen aber im Grundgesetz steht doch " Art. 2 [ Allgemeines Persönlichkeitsrecht ] (1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt. " Und da wir da doch nur gestanden haben und die Beamten auch nicht bei ihrer Arbeit behindert haben denke ich doch mal das die uns nicht so ohne weiteres einen Platzverweis geben können. Aber ich lasse mich gerne vom Gegenteil überzeugen.


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  • | 18.04.2003 09:27

Dann werden die ja heute abend mal richtig was zu tun bekommen...

Am besten sollte sich jedes Streifenhörnchen seine eigene Sekretärin mitnehmen... nur für den Fall, dass es voll wird :rolleyes:

Naja... hoffen wir mal auf ne lustige Fete, hübsche Autos und vor allem darauf, dass keine Krawallmacher erscheinen.... :(

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