Beschiß im Autohaus


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  • | 22.02.2003 10:24

Moin Moin ihr..

So ich bzw meine eddis habe da sonkleines ptoblem!!! die haben sich vor zwei jahren in einem Opel Autohaus in Saerbeck inen Omega gekauft.
Der jetzt zugroß (hubraum,PS und platz) solle jetzt n kleinerer vectra von schiermeyer os kommen. Omega war da aufer bühne die haben verstgestellt unfallwagen (geringer sachaden) aufjeden fall wurde beim lecken an der tür und so gefuscht!!! glatt n tausender wehniger für meine eddis!!! die zum besagten autohaus in saerbeck zitat dahmaliger verkäufer :" MMM äää ja hab ich vergessen euch zu sagen blablabla machen wir neu". (singemässes zitat).

So der wagen kommt nun montag da hin zum lacken wenn das gut gemacht ist will schiermeyer wieder ca 700 mehr geben!!!
Wenn der das jetzt wieder so beschissen macht können wir dem den wagen wieder aufn hofstellen und sagen das wir die kohle von dahmals wieder haben wollen (er hat da damals nichts von gesagt dass, das gemacht wurde)

Nun das eigentlich wichtige!!!! Meine eddis meinen das geht den wagen da hin bringen und zu sagen her mit der kohle!!! Natürlich muss man eine Kilometerpauschale abrechnen!!! Wie hoch ist jetzt diese besagte Kilometerpauschale??????

Wäre echt supper wenn mir bzw. meinen eddis einer von euch Helfen kann.


P.S. Bitte keine komentare von wegen " sag ich ja opel fürn arsch" und so das kann ich nicht gebrauchen. und oder ähnliche aussagen sind auch nicht erwünscht. BITTE nur wirklich brauchbare sachen

  • Catalunya
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  • | 22.02.2003 11:17

Das zählt als arglistige Täuschung, da kann man 30Jahre nach dem Kauf noch klagen! Der VK ist verpflichtet sowas zu sagen, bzw. mit in den Vertrag zu schreiben bzw. zu erwähnen!!!

Also, zurück damit! Pauschale pro KM ca. 25Cent. Weiss nicht ob es da eine Norm gibt, denke aber mal ja.

  • Corradomichi
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  • | 22.02.2003 11:55

Muß man nicht auch den heutigen Schwackelistewer beachten?:frage: Und da steht der Omega ja nicht so gut da...>:( Auf jedenfall mal rechtlich alles abklopfen

  • Catalunya
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  • | 22.02.2003 12:10

Das hat aber nichts damit zu tun, die Schwackeliste kann man bei Gebrauchtwageneinkauf und Verkauf beachten, aber nicht bei so einem Betrug, da zählt der damalige Verkaufspreis von dem Opel, nichts anderes!


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  • | 22.02.2003 12:36

@2.9er der wagen ist bis auf die tür voll in ordnung und auch vonner laufleistung her noch weit unter dem von den angaben in der schwacke!!! der hat grade 45tausend gelaufen.

Danke schonmal für die ersten antworten!!!


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  • | 22.02.2003 14:09

Also, ich würde ehrlich gesagt nen Rechtsanwalt fragen, kanns besser dem 200 € geben und dafür 500 € mehr bei dem alten Verkäufer zahlen. Auf jeden Fall kannst du was machen.

Ansprüche gegenbüber dem Verkäufer verjähren gem. § 194 BGB, nach § 438 Abs. 1 normalerweise nach 2 Jahren.
ABER, wenn der verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen hat, dann verjähren die Ansprüche des Käufers nach drei Jahren. Bei Rechtsmangel (z.B. Fehler im Kaufvertrag) hat man 30 Jahre Anspruch.
Die Verjährungsfrist (bei deinen Eltern 3 Jahre) beginnt mit dem Ende des Jahres, indem deine Eltern von den arglistigen Verhalten des Käufers Kenntnis erlangt hat. Also Ihr hab bis zum 31.12.2006 Zeit, euren Anspruch auf Schadensersatz durchzusetzen. Da aber der Verkäufer den reperiert, ist es eine Nacherfüllung (d.h. so viel wie er versucht den Wagen so herzustellen, wie er am Tag der Übergabe sein sollte), wenn diese Nacherfüllung gelingt, ist das gegenseitige Schuldverhältnis gem § 363 BGB erloschen.


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  • | 22.02.2003 14:15

so schön und gut hillft mir schon mal etwas!!!
der anwalt kricht geld vonner versicherung und nicht von uns (rechtsschutzvers.)
was ist wenn der die tür wieder nur zurecht fuscht


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  • | 22.02.2003 14:55

Dann brauchst du ganz dringen nen guten Anwalt, weil er das dann hin kriegen kann, das diese Nacherfüllung nicht gelungen ist und dann habt ihr gem § 280 Anspruch auf Schadensersatz, oder auf Minderung des Kaufpreises gem. § 441.

Guck dir am Besten mal die §§ 437 - $$S im BGB an, die kann man auch als "normaler" Mensch versteh und helfen dir vielleicht weiter.

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