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Moin moin,
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Hab ich das jetzt richtig verstanden... deine Zahnärztin hat bei deinem Chef angerufen, ob er dich wegen der zweiten Rate finanziell unterstützen kann????? Was geht das deinen Chef an? Von ärztlicher Schweigepflicht mal ganz zu schweigen! |
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also ich würde da ganz schnell den zahnarzt wechseln nachdem du bezahlt hast. |
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1. Wieso hat deine Ärztin die Tel.-Nr. deines Chefs? Habt ihr einen schriftlichen Ratenvertrag mit Lohnpfändung bei Ratenverzug? Dann könnte sie u.U. an deinen Arbeitgeber herantreten.
Zuletzt geändert 20.02.2011 12:31 von gnmpf74. Insgesamt 1 mal. |
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Nein, das darf der natürlich nicht.
Zuletzt geändert 20.02.2011 13:21 von Tiggar. Insgesamt 2 mal. |
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Mein Chef ist auch bei der in Behandlung.....
Zitat:
Erstmal die Anschrift... Dann: 1. Der Zahlungspflichtige erhält heute die Rechnung Nr. R015981/10581 über erbrachte zahnärztliche Leistungen incl. eventuell schon durch den Zahnarzt verauslagte Labor-/Materialkosten mit einer Gesamtforderung von EUR 886,85. 2. Unter ausdrücklicher Anerkennung der Gesamtrechnung durch den Zahlungspflichtigen wird ihm wunschgemäß eine Stundung durch den Zahnarzt eingeräumt. Zur Tilgung der Gesamtforderung wird eine Ratenzahlung nach folgender Verfahrensweise vereinbart: 1. Rate: 450,00 EUR bis 25.11.10 2. Rate: 436,85 EUR bis 24.12.10 3. Bei fristgerechter Zahlung der Raten verzichtet der Zahnarzt ausdrücklich auf Berechnung von Verzugszinsen. Kommt der Zahlungspflichtige mit einer Rate in Verzug, wird der noch offene Betrag sofort mit 4% Verzugszinsen fällig. Ort, Datum Unterschrift So, wenn ich das so lese, könnt ich mir nen Anwalt schnappen und gegen vorgehen oder? Zuletzt geändert 20.02.2011 15:12 von DJ_Viruz. Insgesamt 2 mal. |
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Der Ratenvertrag mit "Lohnpfändung" wäre natürlich das Papier nicht wert, auf dem er steht, wenn keinne abhängige Beschäftigung vorliegt sondern Selbständigkeit; dann wäre natürlich auch das Anrufen sehr problematisch gewesen! |
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Moin Leute,
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Da die Ärztin definitiv das Vertrauensverhältnis gestört hat
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Warum regt ihr euch so auf? Du hast eine Rechnung nicht bezahlt. Wenn du eine Kunde hast der nicht bezahlt wirst du auch sauer. Ich finde solche Leute sollten auch an die Pranger gestellt werden damit andere wissen das diese nicht Zahlungsfähig sind.
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Ob du mit der Rate in Verzug bist ist ein anderes Thema was nicht heissen soll das ich das gut finde, aber es geht überhaupt nicht das die Zahnärztin Leute aus deinem Umfeld abtelefoniert, als nächstes ruft die wahrscheinlich noch deine Bank an und bittet um einen Kredit für dich oder wie!?
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Ich war nachdem ich das heut erfahren hatte und ich des hier gepostet hatte mit mein Auto zum Anwalt gefahren und habe den gefragt.
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Zitat:
Zitat von DJ_Viruz Ist zwar nicht sein Fachgebiet gewesen, aber er sagte zu mir, das die Frau nicht gegen die ärztliche Schweigepflicht verstoßen hat, da Sie keine gesundheitlichen Sachen über mich ausgeplaudert hat.
Dann soll er sich mal den Paragraphen anschauen, den ich weiter oben gepostet habe @Quartermile: Wir leben mittlerweile im 21. Jahrhundert, und zwar in einem Rechtsstaat und nicht im Mittelalter Nur, weil sich jemand nicht an die Regeln hält, muss der andere diese nicht auch umgehen, jetzt mal so im weiteren Sinne "Es gibt kein gleiches Recht im Unrecht". Einfach mal in Ruhe Miteinander reden könnte vlt. auch helfen |
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Große Vorsicht ist bei einer Strafanzeige gegen säumige Patienten geboten. Auch diese Patienten
Zuletzt geändert 09.03.2011 19:41 von Dad E34. Insgesamt 2 mal. |
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Hab was besseres gefunden:
Zitat:
III. Reichweite der ärztlichen Schweigepflicht
1. Von der ärztlichen Schweigepflicht umfasst sind Tatsachen und Umstände, die nur einem beschränkten Personenkreis bekannt sind und an deren Geheimhaltung der Betroffene ein bei Berücksichtigung seiner persönlichen Situation sachlich begründetes Interesse hat. Ein schutzwürdiges Geheimhaltungsinteresse wird in Rechtsprechung (OLG Karlsruhe v. 11.08.2006, 14 U 45/04) und Literatur überwiegend auch schon für den Namen des Patienten sowie für die Tatsache angenommen, dass jemand überhaupt einen Arzt konsultiert hat. So entschied das OLG Karlsruhe, dass ein Arzt einem Patienten den Namen eines anderen Patienten nicht mitteilen darf, auch wenn dieser Patient von dem anderen bei einer Kollision im Rahmen einer Tanztherapie verletzt wurde (OLG Karlsruhe v. 11.08.2006, VersR 2007, 245). 2. Die ärztliche Schweigepflicht ist grundsätzlich auch gegenüber anderen Ärzten zu beachten. 3. Eine Geheimhaltungspflicht des Arztes besteht auch gegenüber Familienangehörigen des Patienten sowie gegenüber den eigenen Familienangehörigen des Arztes. Nachzulesen unter: Merkblatt Schweigepflicht So, ich druck des morgen aus und geh nochmal zum Anwalt ^^ Gruß DJ PS: Noch ein Link zu dem Thema, vom OLG Karlsruhe OLG Karlsruhe Was sagt mir dieses Urteil? Wenn ich hier mal den ersten Leitsatz interpretiere, gehe ich jetzt so davon aus, dass die Frau meine Identität an einen meiner Geldgeber weitergeleitet hat im Zuge einer Behandlung und nichtzahlung einer Rate? Des weiter heist es auf folgender Seite ( klick mich): Zitat:
2.2 Reichweite
Die ärztliche Schweigepflicht umfasst alle Tatsachen, die nur einem bestimmten, abgrenzbaren Personenkreis bekannt sind und an deren Geheimhaltung der Patient ein verständliches, also sachlich begründetes und damit schutzwürdiges Interesse begründet und schutzwürdig im folgendem sinne: Ich bin Existenzgründer, einer meiner Provisionsgeber wurde über die nichtzahlung informiert. Gefährdung der selbständigkeit und der beruflichen Zukunft. Ferner wurde am 8.3. am Telefon gegen 17Uhr ausdrücklich untersagt Familienangehörige zu informieren. Dies passierte jedoch vorsätzlich am 9.3. Vormittags <= ODer? Zuletzt geändert 10.03.2011 00:12 von DJ_Viruz. Insgesamt 4 mal. |
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