Arbeitslosengeld nach der Ausbildung
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Ich werde im Januar meine Gesellenprüfung zum KFZ-Mechatroniker ablegen, werde aber danach aus "wirtschaftlichen Gründen" leider nicht übernommen.
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Zitat:
Zitat von http://www.arbeitsrecht.org Grundsätzlich haben Auszubildende die gleichen Ansprüche wie alle anderen Arbeitnehmer auch. Wenn ein Auszubildender in den letzten 2 Jahren mindestens 12 Monate versicherungspflichtig beschäftigt gewesen ist, hat er Anspruch auf Arbeitslosengeld I. Sofern die Berufsausbildung ordnungsgemäß beendet wurde, dürften die 2 Jahre also erfüllt sein.
Problematisch wird es dann bei der Höhe des Arbeitslosengeldes. Das beträgt nämlich nur 60 % des durchschnittlichen Nettoverdienstes der letzten 12 Monate. Für Arbeitssuchende, die ein Kind haben, erhöht sich der Prozentsatz auf 67 %. Die individuellen Abzüge werden pauschal mit einem Arbeitnehmer-Beitrag von 21 % berechnet. Ein Anspruch besteht längstens für die Zeit von 12 Monaten. Das alles funktioniert aber nur, wenn sich der Auszubildende möglichst frühzeitig arbeitslos meldet, spätestens 3 Tage nach Erhalt der Kündigung oder der Mitteilung, dass er nicht übernommen wird. |
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Vielen Dank für die rasche Antwort.
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BAFÖG und Kindergeld
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Es ist besser, beim Arbeitsamt schon jetzt Mitteilung zu machen, dass dann ab Januar das Ausbildungs-/Arbeits-verhältnis beendet sein wird, da keine Übernahme möglich ist. |
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Du bekommst keine Fahrtkostenerstattung für die Schule wenn du Fachabi machst, da du eine Ausbildung beendet hast.
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@finri
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