Angeblich Rennen gefahren, was tun? - Seite 1

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  • | 05.05.2009 11:34

MOIn

habe da nen großes probl

wir waren mit 4 autos auf dem qweg zu Racewars
und wurden von der rennleitung angehalten
und zwar wegen angeblichen illegalen straßen rennen haben aber nichts gemacht die straße wr einspurig und von vorne kam die ganze zeit autos nun habe ich aber ne anzeige bekommen wir haben aber nichts gemacht aber nen zeuge hätte angeblich gesehen wie wir uns rennen geliefert hätten son schwachsin

hat da jemand erfahrung mit?


Zuletzt geändert 05.05.2009 17:57 von CandyRed. Insgesamt 1 mal.


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  • | 05.05.2009 12:30

Anwalt, alles andere ist Käse :rolleyes:


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  • | 05.05.2009 12:46

also sagst du rechtschutz in anspruch nehmen was kann mir denn schlimmstens passieren? ich mewin ich habe ja 3 zeugen das ich nichts gemacht habe


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  • | 05.05.2009 12:51

1) Wähle besser einen aussagekräftigeren Titel für den Thread.

2) Warte erstmal ab, bis etwas schriftliches von der Staatsanwaltschaft und/oder der Bußgeldstelle kommt.

3) Sobald das da ist, suchst du dir einen Anwalt, denn ohne Anwalt kannst du dir mehr Schaden zufügen als du denkst.

So und nun noch ein wenig was zu diesem Thema:

Den Paragraphen direkt gegen illegale Straßenrennen gibt es nicht. Das ganze zielt dann in die Richtung § 315b StGB "Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr".

Zitat:
§ 315b Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr

(1) Wer die Sicherheit des Straßenverkehrs dadurch beeinträchtigt, daß er

1. Anlagen oder Fahrzeuge zerstört, beschädigt oder beseitigt,
2. Hindernisse bereitet oder
3. einen ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriff vornimmt,


und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

(3) Handelt der Täter unter den Voraussetzungen des § 315 Abs. 3, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.

(4) Wer in den Fällen des Absatzes 1 die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(5) Wer in den Fällen des Absatzes 1 fahrlässig handelt und die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Paragraph 315b deckt die strafrechtliche Seite ab. Des weiteren sieht auch der Bußgeldkatalog noch eine ordentliche Strafe für dich vor. Also nicht wundern wenn zweimal Post kommt ;)

Hier kommen auf dich als Teilnehmer eines illegalen Straßenrennens 400 € Strafe auf dich zu (bis Februar 09 wären es "nur" 150 € gwesen) (Quelle 1). Zudem musst du mit einem Führerscheinentzug rechnen. Das ist kein Fahrverbot, sondern dein Lappen ist komplett weg, bis zum erfolgreichen bestehen der MPU. Diese Regelung gilt seit Frühjahr 2005 und auch hier habe ich zwei Quellen für dich:

Quelle 2

Quelle 3

Also gilt für dich: Sobald der erste Brief ins Haus flattert ===> Ab zum Anwalt!

Eine Wertung deines Verhaltens verkneif ich mir an dieser Stelle mal.

MfG

Haiduk


Zuletzt geändert 05.05.2009 12:52 von HAIDUK. Insgesamt 1 mal.


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  • | 05.05.2009 13:10

das ist doch nen witz ich meine wer liefert sich denn rennen wenn man immer auf die schilder achten muss weil man kein navi im auto hat.

bin echt gespannt was der oder die jenige gesehen haben will könnte so ins essen kotzen. ich mein warum fahren wir wohl zu racewars.

also mein anwalt weiß bescheit der sagt ich soll erstmal abwarten und dann zu ihm kommen.

aber der witz ist ja wie gesagt waren mit 4 leuten untwerwegs und ich bin dann der einziege der die anzeige bekommt?
kann doch auch nicht sein ich meine ich freu mich für meine kumpels aber da läuft doch was ganz gewaltig falsch


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  • | 05.05.2009 17:58

Hab den Titel mal geändert.

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  • | 05.05.2009 18:09

Wenn es wirklich so ist das du keine rennen gefahren hast dann würd ich auch abwarten bis ein schreiben kommt und dann zum anwalt gehen.

Wenn du allerdings doch ein rennen gefahren bist sollte man dir den führerschein abnehmen und niemals wiedergeben. (Bevor jetzt wieder jemand meckert: ist meine meinung dazu) :hut:


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  • | 06.05.2009 01:49

1. ich war bei dem unfall auf der herforder damals dabei da war ich 15oder 16
2. wieso fahre ich wohl zu german racewars?


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  • | 06.05.2009 03:25

Warum sollte jemand sowas einfach behaupten? Kapier ich nicht. Also irgendwie muss da ja was dran sein und bestimmt teile ich diese meinung mit vielen.


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  • | 06.05.2009 14:24

Zitat:
Zitat von BMWE36borg
2. wieso fahre ich wohl zu german racewars?

Genau, und alle, die am WE zum Nürburgring fahren, um dort mal ne Runde zu drehen, fahren vorschriftsmäßig hin und wieder zurück??!!

Deine Begründung mit Racewars würd ich mir an deiner Stelle weitestgehend im Verfahren verkneifen ;) Ansonsten offizielles Schreiben abwarten und Anwalt machen lassen, rumheulen bringt nix!


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  • | 06.05.2009 14:45

also ich weiß das nen auto hinter uns her gefahren ist wo nern junger kerl mit nehr älteren dame saß denke mal seine mutter.
wir sind nen bisschen schlangen linien gefahren aber wie gesagt überholen wäre nicht möglich gewesen wegen gegen vk.
und wir sind auf unserer spur geblieben.

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  • | 06.05.2009 15:13

hallo TE!

jetzt mach dich nicht bekloppt!

warte auf das schreiben da steht ja genau drin was dier vorgevorfen wird!
die Anzeige beruht ja schlieslich auch auf eine/mehreren ausagen von Zeugen!
endscheidend ist was der/ sie gesehen haben will!?

und das! vergleich mal mit deinen eindruck der situaion an dem Tag !

und dan endscheide wie du weiter vorgehen willst!

ps wenn? der Zeuge Recht hat ! dann steh dazu auch!

mfg corsi001


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  • | 06.05.2009 15:22

hast du irgendwelche feinde der dir sowas andrehen will oder was.
aber wenn du kein rennen gefahren bist dann warte auf post und sprech dann mit deinem anwalt.


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  • | 07.05.2009 02:57

@corsi vllt war ja jemand neidisch das nen 19 jähriger nen 5er bmw fährt manche leute wissen ja nicht was autos kosten :angry:
und wenn wir rennen gefahren wären dann würde ich es zugeben aber es ist NICHT so!!!

wie meinst das mit dem vergleichen?

@noldinho das war im osten da kennt mich kein schwin habe ich auch schon dran gedacht...

  • corsi001
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  • | 07.05.2009 08:26

hallo TE

Wenn? der Zeuge ausgesagt hatt,
ZB:
Das Du in Schlangenlinien gefahren bist auf der besagten Strasse!
und das aus deiner Sicht auch so war, das du die besagte strasse so befahren hast!

das meinte ich mit vergleich!
greets corsi 001

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