die Post hat mich beklaut!
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ich habe anfang der woche etwas verschickt was ich bei ebay verkauft hatte, ordentlich als warensendung in einem luftpolsterumschlag eingetütet. heute kam ein brief von der post, mit meinem leeren und geöffneten umschlag sowie einer entschuldigung die sendung sei von einer sortiermaschine beschädigt worden
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Zuletzt geändert 24.01.2009 19:45 von KingofBohmte. Insgesamt 2 mal. |
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etwa 50 euro. wenn die post mir das wieder gibt leite ich das natürlich an den käufer weiter, aber ich will es ja nicht einfach so bezahlen. ist zwar irgendwie arschig, aber so ist das gesetz und ich hätte dann ja den finanziellen schaden.
Zuletzt geändert 24.01.2009 19:33 von Nachtmahr. Insgesamt 1 mal. |
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Ich revidiere meine Aussage oben. Lt. Post ist Folgendes zu beachten:
Zitat: Wenn Du sagst, dass Du die Sendung verschlossen hast, hast Du gegen die Vorgabe der Post verstoßen. Zudem liest sich daraus, dass Warensendungen geöffnet werden dürfen, weil bestimmte Dinge NICHT in Warensendungen hinein gehören, v.a. kein Geld.
Warensendungen müssen grundsätzlich in einer offenen Umhüllung eingeliefert werden und die Aufschrift "Warensendung" oberhalb der Anschrift tragen. Die innere Verpackung kann verschlossen sein, wenn es sich um die Herstellerverpackung handelt und der Absender sein Einverständnis mit der Öffnung zu Prüfzwecken durch einen Hinweis "Darf zu Prüfzwecken durch die Post geöffnet werden" gibt.
Verschlossen können Warensendungen sein, wenn mindestens 100 gleichartige Sendungen, d.h. Sendungen desselben Formats, derselben Gewichtsstufe und desselben Absenders, gleichzeitig eingeliefert werden und der Absender mit deren Öffnung zur Inhaltsprüfung einverstanden ist. Verschlossene Sendungen müssen oberhalb der Anschrift mit dem Vermerk "Warensendung/EntgeIt gepr." gekennzeichnet sein. |
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ich habe das 2 euro stück ja auf die rückseite des eigetüteten teils mit tesa geklebt, das ist ja auch unerheblich. und ja, ich habe die warensendung ordentlich verschickt mit dieser speziellen klammer und nur zusätzlich einen streifen tesafilm angebracht, also alles kein hindernis für die post! hat mir der mann am schalter ja bestätigt dass das in ordnung ist! |
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Dann hat Dir der Herr das Falsche erzählt oder etwas verwechselt. Lt. Beförderungsbestimmungen MUSS eine Warensendung geöffnet bleiben, was den Versandumschlag betrifft. Der Strich Tesafilm über der Lasche verschließt die Sendung allerdings. Ist allerdings nicht selten, dass die Angestellten nicht wissen, was sie nun erzählen. Hab das schon oft genug miterleben dürfen. Zuletzt geändert 24.01.2009 19:51 von KingofBohmte. Insgesamt 1 mal. |
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du nix verstehen? die sendung muss nicht offen bleiben, dann würde der inhalt ja rausfallen. was ein blödsinn. sie muss zu öffnen und wieder zu verschließen sein, das wird durch diese klammer gewährleistet! der umschlag samt klammer stammte ja von der post!
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Sie müssen nicht zu öffnen sein, denn das ist an sich jede Sendung, sie muss OFFEN sein, was durch den Verschluss mit der Klammer, allerdings nicht mit dem Klebeband gegeben ist! Das sagen die Beförderungsbestimmungen der Post. Der Unterschied ist wie zwischen Tag und Nacht. Soviel zum "du nix verstehen". Und offen ist eine Sendung NICHT, wenn
Zitat: ist.
Zitat von Nachtmahr die lasche mit klebeband zusätzlich geschlossen
[...] ausserdem hatte ich die lasche mit klebeband zusätzlich geschlossen Es hat damit in so weit etwas zu tun, als dass es Zitat: erklärt. Weiter gibt es DIR Aufschluss darüber, warum der Umschlag überhaupt geöffnet wurde und zeigt Dir in einer gewissen Richtung auf, in wie weit der von Dir eingeschlagene Versandweg bzw. die Versandmethode (theoretisch und im großen Bogen) eine Verleitung zum Diebstahl sein kann, wenn die Ware darin offen herumliegt und einen gewissen Wert besitzt. Das aufgeklebte und von außen sichtbare Geldstück tut sein übriges dazu.
Zitat von Nachtmahr der umschlag heile und geöffnet
Praktisch heißt es, dass man dort u. U. mit einem Verstoß gegen das Postgeheimnis rangehen kann. Der Wert selber ist allerdings verloren, wenn Du nicht nachweisen kannst, dass dort tatsächlich ein Wert vorgelegen hat. |
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Aber in erster Linie geht es doch um Ebay. Da der Versand, wie vom Käufer gewünscht, unversichert erfolgt ist, dürfte Nachtmahr keine Schuld treffen.
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Ne, das stimmt, hab ich ja oben schon erwähnt. Das ist sogar durch das BGB gedeckt, dass der Käufer im Privatbereich die Gefahr des Versandes zu tragen hat. |
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Ich könnte euch einen dreiseitigen bericht schreiben, was ich bei der Post erlebt hab
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Zur info... die post fragt zwar immer wegen versichert usw... aber auch OHNE extra eine versicherung zu machen ist jedes packet versichert !!!!
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Pakete via DHL ja, die sind im Standard bis 500 Euro versichert, wenn es national bleibt. Das trifft allerdings nicht auf "normale" Briefe, Päckchen, Infopost, Warensendungen oder dergleichen zu. |
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