die Post hat mich beklaut!


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  • | 24.01.2009 18:28

ich habe anfang der woche etwas verschickt was ich bei ebay verkauft hatte, ordentlich als warensendung in einem luftpolsterumschlag eingetütet. heute kam ein brief von der post, mit meinem leeren und geöffneten umschlag sowie einer entschuldigung die sendung sei von einer sortiermaschine beschädigt worden :boese:
sonst nichts, das war's. das teil ist weg, und der umschlag heile und geöffnet. soviel zur angeblichen beschädigung.
was soll der scheiss, was soll ich denn jetzt tun? der käufer will natürlich sein geld zurück, ich will es natürlich behalten weil ICH ja nichts falsch gemacht habe :feuer:

stunk machen bei der post konnte ich natürlich noch nicht weil die um 14 uhr dicht gemacht haben :boese:

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  • | 24.01.2009 18:50

du hast doch bestimmt unversicherter versand angegeben wenn ja kann der dir eigentlich gar nichts kannst ihn ja ne bescheinigung von der post schicken das du es verschickt hast, eigentlich müsste die deutsche post für den schaden aufkommen.

Mfg USCartuner


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  • | 24.01.2009 19:19

Kam geöffnet wieder zurück? Anzeige wegen Verstoßes gegen das Briefgeheimnis würde mir spontan einfallen. Ansonsten ist es alles eine Sache der Versandoptionen, in wie weit die Post da finanziell für haftet.

Ist ja ne Warensendung, siehe unten ;)

Bzgl. dem eBay Handel kannst Du allerdings durchatmen. Nach dem BGB geht die Gefahr des Transports bei Versand auf den Käufer über, sobald Du die Ware bei einem Spediteur o. Ä. übergibst. Ich würde daher dem Käufer umgehend mitteilen, dass die Sendung geöffnet zurück kam, mit eben dem Hinweis des Versandunternehmens. Das setzt natürlich vorraus, dass Du so versendet hast, wie es der Käufer gewünscht hat bzw. wie ihr das abgesprochen habt.


Darf man fragen um welchen Streitwert und v.a. welche Ware es geht?


Zuletzt geändert 24.01.2009 19:45 von KingofBohmte. Insgesamt 2 mal.


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  • | 24.01.2009 19:25

etwa 50 euro. wenn die post mir das wieder gibt leite ich das natürlich an den käufer weiter, aber ich will es ja nicht einfach so bezahlen. ist zwar irgendwie arschig, aber so ist das gesetz und ich hätte dann ja den finanziellen schaden.

verschickt habe ich wie es in der auktion angegeben: "Verkauf von Privat, daher gibt es keine Gewährleistung oder Garantie. Unversicherter Versand geschieht auf Risiko des Käufers, Versandversicherung nach Absprache möglich."

Kosten waren zwar mit 5 Euro angegeben, aber nirgendswo ein Wort von versichert. Ich hatte sogar 2 Euro in den Umschlag gelegt weil die 5 Euro zu viel waren für eine Warensendung!

mal abwarten was die montag in der filiale dazu sagen.

ach ja, am meisten regt mich auf dass in dem brief der post steht dass meine sendung durch eine sortieranlage beschädigt wurde.
der mitgeschickte versandumschlag ist aber noch heile und ordentlich geöffnet worden an dieser klammer die man bei warensendungen dran machen muss, ausserdem hatte ich die lasche mit klebeband zusätzlich geschlossen. für mich sieht das eindeutig nach DIEBSTAHL aus!


Zuletzt geändert 24.01.2009 19:33 von Nachtmahr. Insgesamt 1 mal.


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  • | 24.01.2009 19:44

Ich revidiere meine Aussage oben. Lt. Post ist Folgendes zu beachten:

Zitat:
Warensendungen müssen grundsätzlich in einer offenen Umhüllung eingeliefert werden und die Aufschrift "Warensendung" oberhalb der Anschrift tragen. Die innere Verpackung kann verschlossen sein, wenn es sich um die Herstellerverpackung handelt und der Absender sein Einverständnis mit der Öffnung zu Prüfzwecken durch einen Hinweis "Darf zu Prüfzwecken durch die Post geöffnet werden" gibt.

Verschlossen können Warensendungen sein, wenn mindestens 100 gleichartige Sendungen, d.h. Sendungen desselben Formats, derselben Gewichtsstufe und desselben Absenders, gleichzeitig eingeliefert werden und der Absender mit deren Öffnung zur Inhaltsprüfung einverstanden ist. Verschlossene Sendungen müssen oberhalb der Anschrift mit dem Vermerk "Warensendung/EntgeIt gepr." gekennzeichnet sein.
Wenn Du sagst, dass Du die Sendung verschlossen hast, hast Du gegen die Vorgabe der Post verstoßen. Zudem liest sich daraus, dass Warensendungen geöffnet werden dürfen, weil bestimmte Dinge NICHT in Warensendungen hinein gehören, v.a. kein Geld.


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  • | 24.01.2009 19:46

ich habe das 2 euro stück ja auf die rückseite des eigetüteten teils mit tesa geklebt, das ist ja auch unerheblich. und ja, ich habe die warensendung ordentlich verschickt mit dieser speziellen klammer und nur zusätzlich einen streifen tesafilm angebracht, also alles kein hindernis für die post! hat mir der mann am schalter ja bestätigt dass das in ordnung ist!


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  • | 24.01.2009 19:49

Dann hat Dir der Herr das Falsche erzählt oder etwas verwechselt. Lt. Beförderungsbestimmungen MUSS eine Warensendung geöffnet bleiben, was den Versandumschlag betrifft. Der Strich Tesafilm über der Lasche verschließt die Sendung allerdings. Ist allerdings nicht selten, dass die Angestellten nicht wissen, was sie nun erzählen. Hab das schon oft genug miterleben dürfen.


Zuletzt geändert 24.01.2009 19:51 von KingofBohmte. Insgesamt 1 mal.


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  • | 24.01.2009 19:52

du nix verstehen? die sendung muss nicht offen bleiben, dann würde der inhalt ja rausfallen. was ein blödsinn. sie muss zu öffnen und wieder zu verschließen sein, das wird durch diese klammer gewährleistet! der umschlag samt klammer stammte ja von der post!

und überhaupt, was tut das zur sache wenn der inhalt fehlt???


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  • | 24.01.2009 20:12

Sie müssen nicht zu öffnen sein, denn das ist an sich jede Sendung, sie muss OFFEN sein, was durch den Verschluss mit der Klammer, allerdings nicht mit dem Klebeband gegeben ist! Das sagen die Beförderungsbestimmungen der Post. Der Unterschied ist wie zwischen Tag und Nacht. Soviel zum "du nix verstehen". Und offen ist eine Sendung NICHT, wenn

Zitat:
Zitat von Nachtmahr
die lasche mit klebeband zusätzlich geschlossen
[...]
ausserdem hatte ich die lasche mit klebeband zusätzlich geschlossen
ist.

Es hat damit in so weit etwas zu tun, als dass es
Zitat:
Zitat von Nachtmahr
der umschlag heile und geöffnet
erklärt. Weiter gibt es DIR Aufschluss darüber, warum der Umschlag überhaupt geöffnet wurde und zeigt Dir in einer gewissen Richtung auf, in wie weit der von Dir eingeschlagene Versandweg bzw. die Versandmethode (theoretisch und im großen Bogen) eine Verleitung zum Diebstahl sein kann, wenn die Ware darin offen herumliegt und einen gewissen Wert besitzt. Das aufgeklebte und von außen sichtbare Geldstück tut sein übriges dazu.


Praktisch heißt es, dass man dort u. U. mit einem Verstoß gegen das Postgeheimnis rangehen kann. Der Wert selber ist allerdings verloren, wenn Du nicht nachweisen kannst, dass dort tatsächlich ein Wert vorgelegen hat.


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  • | 24.01.2009 20:46

Aber in erster Linie geht es doch um Ebay. Da der Versand, wie vom Käufer gewünscht, unversichert erfolgt ist, dürfte Nachtmahr keine Schuld treffen.
Der Käufer soll sich am Montag an die Post wenden und gut ists.


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  • | 24.01.2009 20:54

Ne, das stimmt, hab ich ja oben schon erwähnt. Das ist sogar durch das BGB gedeckt, dass der Käufer im Privatbereich die Gefahr des Versandes zu tragen hat.

Ich könnte euch einen dreiseitigen bericht schreiben, was ich bei der Post erlebt hab :angry:
Von niemals angekommen oder nur Verpackung angekommen, bis stark beschädigt oder komplettt durchweicht hatte ich schon alles.
Das letzte Mal war vor 4 Wochen, als ich mir Schuhe bestellt habe, die die Post auch verloren hat. :rolleyes:

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  • | 24.01.2009 21:17

Zur info... die post fragt zwar immer wegen versichert usw... aber auch OHNE extra eine versicherung zu machen ist jedes packet versichert !!!!
Hatte den gleichen fall schonmal mit einem auspuffkrümmer. Auch unversichert-ganz normal versendet, und 250 euro von der post bekommen!
Musste natürlich anträge usw ausfüllen aber hab das geld bekommen, trotz nicht extra versichert!!!


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    pagenGrillmeister


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  • | 24.01.2009 21:44

Pakete via DHL ja, die sind im Standard bis 500 Euro versichert, wenn es national bleibt. Das trifft allerdings nicht auf "normale" Briefe, Päckchen, Infopost, Warensendungen oder dergleichen zu.

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