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Huhu,
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umtauschen oder zurücknehmen MÜSSEN sie gar nix, egal ob mit oder ohne Kassenbon ... also wenn es nur um einen Umtausch geht ... bei einem Produktfehler und die Gewährleistung greift muss man ja irgendwie nachweisen können, dass das Produkt dort gekauft wurde...
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hallo!
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Das Produkt ist ja ausgepreist.
Zuletzt geändert 17.10.2008 15:19 von DJ_Viruz. Insgesamt 1 mal. |
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allso ich denke das du sie getauscht bekommst , oder dein geld zurück ist aber nicht immer der fall meistens tauschen sie . weil es ja eindeutig ist wenn da der name drauf steht auf dem preis schild . |
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Nein das zählt alles nicht... der Belge für den Kauf ist die Quittung. Da ist auch nix dran zu rütteln.
Zuletzt geändert 17.10.2008 15:30 von Benzer. Insgesamt 1 mal. |
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eine Quittung brauch er nicht unbedingt, er muss nur den Kauf nachweisen. Dies geschieht in aller Regel mittels der Quittung, vorgeschrieben ist das aber nicht.
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Naja, ich warte dann wohl mal lieber bis Montag ab, was da die "Zentrale" sagt.
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Zitat:
Zitat von Benzer Nein das zählt alles nicht... der Belge für den Kauf ist die Quittung. Da ist auch nix dran zu rütteln.
Falsch! Zitat:
Zitat von MaxV40 eine Quittung brauch er nicht unbedingt, er muss nur den Kauf nachweisen. Dies geschieht in aller Regel mittels der Quittung, vorgeschrieben ist das aber nicht.
Richtig! --- So ist die Rechtslage, ob das nun wirklich klappt musste sehen. Sagst ja selber, Recht haben und Recht bekommen sind 2 paar Schuhe btw: Google ist soooo schlau.... Zuletzt geändert 17.10.2008 15:49 von Krie6hofv. Insgesamt 1 mal. |
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Den Kauf kann man auch mit nem Zeugen belegen, der im Idealfall unabhängig ist Damit setzt man dann aber allenfalls seine Gewährleistungsansprüche (Mangel an der Ware) durch. Eine Rückgabe der Ware mit Auszahlung des Kaufpreises ist allerdings reine Kulanzsache und nirgends im Gesetze verankert als Recht des Käufers. |
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Naja, soviel hab ich ja mit meinem Cousin auch nicht zutun
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Sorry, ich hab mir jetzt die o. g. posts nicht durchgelesen.
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Alleine war ich nicht Cherry. Mein Cousin saß im Auto und hat gewartet.
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Ich will dir hier nichts unterstellen, aber was ist wenn jemand sagt das er die Quittungen verloren hat und die Kästen dann umgetauscht bekommt, aber die Quittungen dann trotzdem in seine Buchführung heftet und sie von der Steuer absetzt? |
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