Rücknahme ohne Quittung möglich? - Seite 1

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  • | 17.10.2008 14:45

Huhu,


also, ich schilder mal kurz den Fall:

Am Montag kaufte ich bei einem großen Discounter (kein Lebensmitteldiscounter) 2 Edelstahl Briefkästen.

Auf dem Weg zum Auto muss ich wohl die Quittung verloren haben.

Abends ausgepackt und die Briefkästen angeschaut.

Sehr scharfkantig, Bleche verzogen - krumm und schief, Wenn es regnet, würde es reinregnen.
Die Briefkastenklappe geht nur unter "Druck" auf.

Das nächste Ding: Die Klappe geht nach oben auf, beim aufschließen fällt einem ja gleich die Post aus dem Kasten.

So, ich hab die 2 Kästen heute wieder zurück gebracht, nur Verkäuferin sagte zu mir, dass die Kästen nur gegen Quittung zurück genommen werden.

Da der Preis aber an der Verpackung ausgepreist ist, diskutierte sie mit mir rum.

Ich wollte den Chef sprechen und der kam dann auch prompt.

Er sagte zu mir, dass er das erst mit der Zentrale absprechen müsste.


________________________________________________


So, wie seht ihr das nun? Bzw. gibts ne Seite, wo was genaues drinne steht?

Wie gesagt, auf der Verpackung ist der Preis ausgepreist und Firmenname steht drauf auf dem Preisschild.

Und NUR die Firma führt hier die Briefkästen....

Recht haben und Recht bekommen sind ja zwei unterschiedlichen Themen...

Hab ich das Recht, mein Geld wieder zurückzubekommen?

Gruß DJ

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  • | 17.10.2008 14:57

normal gilt umtausch nur mit quittung.
ist meistens auch überall in den verkaufsgeschäften angeschlagen und damit kommen sie wohl durch.
aus erfahrung kann ich aber sagen dass viele grossverteiler / discounter sehr fair sind und sachen umtauschen ohne kassenzettel oder gar kompletter originalverpackung wenns nicht eine ewigkeit nach dem kauf ist (und das produkt gar nicht mehr erhältlich ist)!

chancen sind wohl nicht schlecht dass sie dir entgegen kommen.
die können die fehler auf ihren lieferanten abwälzen und verlieren in dir keinen kunden.


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  • | 17.10.2008 14:59

umtauschen oder zurücknehmen MÜSSEN sie gar nix, egal ob mit oder ohne Kassenbon ... also wenn es nur um einen Umtausch geht ... bei einem Produktfehler und die Gewährleistung greift muss man ja irgendwie nachweisen können, dass das Produkt dort gekauft wurde...

Wie das nun rechtlich aussieht weiss ich nicht


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  • | 17.10.2008 15:15

hallo!

die quittung gilt als nachweis des kaufes und des kaufdatums. du willst offensichtlich gewährleistungsansprüche wegen eines mangels / wegen mehrer mängel geltend machen. ein nachweis des kaufes mittels quittung kann dir der einzelhändler nicht vorschreiben. die zpo kennt vielmehr weitere nachweise als den urkundsbeweis, insbesondere kennt sie den zeugenbeweis. hast du die briefkästen alleine gekauft oder war jemand dabei?
hast du vielleicht mit ec-karte gezahlt und kannst einen kontoauszug mit entsprechendem betrag vorweisen? die mängel werden ja unstreitig vorliegen.

gruß, max.


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  • | 17.10.2008 15:17

Das Produkt ist ja ausgepreist.

Man hat doch immer die kleinen Preisschilder drauf, wo Preis, evtl. Name und paar Nummern stehen.

Die kleinen Klebedinger kennt ihr doch, ca. 2-2,5cm breit und ca. 8-10mm Hoch.

Dort steht ja groß "Thomas Philips" drauf + Preis + eine Nummer



Und die Briefkästen waren alle fehlerhaft.

Von daher müsstn die ja wieder abgenommen werden oder nicht?

Gruß DJ


EDIT: @Max, mein Cousin hatte im Auto gewartet. Ich ging schnell rein und hab die Kästen gekauft und bin wieder raus gekommen.

Ausserdem fällt mir gerade ein, sieht man es ja an der Kassenrolle, wann 2 Briefkäften gekauft wurden. Wenn ich dann den Tag und die Uhrzeit weiß?? O_o geht das nicht auch?


Zuletzt geändert 17.10.2008 15:19 von DJ_Viruz. Insgesamt 1 mal.


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  • | 17.10.2008 15:27

allso ich denke das du sie getauscht bekommst , oder dein geld zurück ist aber nicht immer der fall meistens tauschen sie . weil es ja eindeutig ist wenn da der name drauf steht auf dem preis schild .


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  • | 17.10.2008 15:29

Nein das zählt alles nicht... der Belge für den Kauf ist die Quittung. Da ist auch nix dran zu rütteln.
Evtl. hast du Glück und die lassen mit sich reden, aber müssen tun die nix ;)

Ich glaube nicht das die Briefkästen fehlerhaft sind. Es ist halt das Produkt für das du dich entschieden hast. Du hättest vorher gucken können, denn die anderen Biefkästen bei TF sehen bestimmt genau so aus..

PS: Da gibts halt nur Ramsch...


Zuletzt geändert 17.10.2008 15:30 von Benzer. Insgesamt 1 mal.


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  • | 17.10.2008 15:35

eine Quittung brauch er nicht unbedingt, er muss nur den Kauf nachweisen. Dies geschieht in aller Regel mittels der Quittung, vorgeschrieben ist das aber nicht.

Es reicht nicht, dass ein Preisschild von Thomas P. drauf ist. Die Kästen könnte ja auch gestohlen sein oder du hast sie aufm Flomarkt gekauft und das viel billiger, weil kapott!

Wenn du den Kauf nicht nachweisen kannst, hoff auch Kulanz. Mehr ist da nicht drin und so groß dürfte der Schaden bei 2 Briefkästen auch nicht sein.

Max


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  • | 17.10.2008 15:36

Naja, ich warte dann wohl mal lieber bis Montag ab, was da die "Zentrale" sagt.

Immerhin sind die Dinger viel zu scharfkantig. Die verkäuferin heute hatte sich auch in den Finger geschnitten :015

Wenn nicht, soll halt umtauschen, dann hol ich mir eben den Bürostuhl - der ist wenigstens gut :D

Gruß DJ


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  • | 17.10.2008 15:47

Zitat:
Zitat von Benzer
Nein das zählt alles nicht... der Belge für den Kauf ist die Quittung. Da ist auch nix dran zu rütteln.

Falsch! :rolleyes:


Zitat:
Zitat von MaxV40
eine Quittung brauch er nicht unbedingt, er muss nur den Kauf nachweisen. Dies geschieht in aller Regel mittels der Quittung, vorgeschrieben ist das aber nicht.

Richtig! :applaus:

---

So ist die Rechtslage, ob das nun wirklich klappt musste sehen. Sagst ja selber, Recht haben und Recht bekommen sind 2 paar Schuhe ;)

btw: Google ist soooo schlau.... :lehrer: ;)


Zuletzt geändert 17.10.2008 15:49 von Krie6hofv. Insgesamt 1 mal.


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  • | 17.10.2008 16:09

Den Kauf kann man auch mit nem Zeugen belegen, der im Idealfall unabhängig ist ;) Damit setzt man dann aber allenfalls seine Gewährleistungsansprüche (Mangel an der Ware) durch. Eine Rückgabe der Ware mit Auszahlung des Kaufpreises ist allerdings reine Kulanzsache und nirgends im Gesetze verankert als Recht des Käufers.


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  • | 17.10.2008 16:13

Naja, soviel hab ich ja mit meinem Cousin auch nicht zutun :D

Ich warte mal dann glaub ich am besten bis Montag ab. Dienstag werd ich dann mal schreiben was passiert ist :o)

Gruß DJ


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  • | 17.10.2008 18:20

Sorry, ich hab mir jetzt die o. g. posts nicht durchgelesen.

Fakt ist aber, besteht ein Mangel an einer Ware, so MUSS der Verkäufer die Ware zunächst nicht zurücknehmen....er hat 3 mal die möglichkeit den Mangel zu beseitigen...da in diesem Fall aber eine Reperatur nicht möglich sein wird, besteht die Möglich keit das Teil Umzutauschen, entweder gegen ein neues oder einen Gutschein des Verkaufshauses.....Geld zurück ist nicht gesetzlich geregelt, wenn das einer macht, dann nur auf Kolanz. Wegen Quittung....Fälschlicherweise wird überall behauptet man bräuchte ne Verpackung oder ne Quitung zum Umtausch. FALSCH....Du musst nur Nachweisen können das du das Teil da gekauft hast...durch nen Kumpel als Zeugen oder sonstiges.....wie du das machst ist wurst.

In Deinem Fall empfehle ich (wenn du alleine einkaufen warst und die Verkäufer dir rechtgeben das du das teil da gekauft hast) eine Reklamation aufgrund Mangel am Produkt.....gehe hin...frage ob du das Teil eintauschen kannst...gegen Bares oder Gutschein....sollten sie sich Streuben musst du Schauspielern:

Ungefähr so:

"Was? Sie wollen mir das Teil nicht umtauschen? Ich bin enttäuscht, jahrelang war ich hier einkaufen, immer zufrieden, und jetzt das, naja, werd ich in Zukunft woanders einkaufen müssen."

Das Zieht immer!!


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  • | 17.10.2008 18:37

Alleine war ich nicht Cherry. Mein Cousin saß im Auto und hat gewartet.

Naja, ich warte mal bis Montag ab....

Danke für den Tipp Cherry :)

Gruß DJ


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  • | 17.10.2008 19:08

Ich will dir hier nichts unterstellen, aber was ist wenn jemand sagt das er die Quittungen verloren hat und die Kästen dann umgetauscht bekommt, aber die Quittungen dann trotzdem in seine Buchführung heftet und sie von der Steuer absetzt? :lehrer:

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