Führerschein im Ausland
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Sagtmal...bin letztens mit nem bekannten auf das Thema Führerschein im Ausland gekommen...
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ganz einfach gesagt.......lass es
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mit den kosten liegt dran unter welchen umständen du einen führerschein im ausland machen möchtest. die meisten ausländischen behörden stellen einen führerschein nur noch dann aus,wenn du dort gemeldet bist,nach 185tagen kannst du dann dort einen führerschein machen. in tschechien zb. bekommst du dann eine bürgekarte ausgestellt,die dir als nachweis gilt,den führerschein legal erworben bzw gemacht zu haben.
Zuletzt geändert 20.09.2008 05:52 von Mitteltopfverschweisser. Insgesamt 1 mal. |
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Zitat:
Zitat von Mitteltopfverschweisser ... weil mich deutschland am arsch lecken konnte...
Wie war das, Gesetze sind dazu gemacht, um diese zu umgehen, wenn man Sie nicht umgehen kann, sind die Gesetze doof und das Land ist scheisse?? Sorry, aber wenn du wegen irgendetwas stichfestes deinen deutschen Führerschein verloren hast - muss ja so sein - denn sonst folgt keine Anordnung der MPU - dann steh gefälligst auch dazu und vor allem dafür gerade... Naja, will hier auch nicht den Moralapostel spielen, fahre auch ständig zu schnell, aber solche Aussagen wie : Zitat:
Zitat von Mitteltopfverschweisser ... weil mich deutschland am arsch lecken konnte...
...bringen mich echt auf die Palme. Aber um deinen Tipp zu kommentieren: Zitat: Quelle: http://www.adac.de/Recht_und_Rat/Fu..ein/default.asp
Zitat von "ADAC Beitrag im Internet Viele Kraftfahrer, die ohne MPU in Deutschland keine neue Fahrerlaubnis mehr ausgestellt bekommen, hoffen, durch den Erwerb einer EU-Fahrerlaubnis im Ausland das MPU-Erfordernis dauerhaft umgehen zu können. Anlass für diese im Ergebnis häufig unberechtigte Hoffnung sind zwei Entscheidungen des EuGH vom 29.04.2004 und 06.04.2006 (DAR 2004, 333; 2006, 375). In diesen Urteilen hat der EuGH ausgeführt, dass ein EU-Mitgliedstaat grundsätzlich die von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheine anerkennen muss. Die Prüfung, ob der Betroffene wirklich seinen Wohnsitz und Lebensmittelpunkt im Ausstellerstaat hatte und ob er zum Fahren von Kraftfahrzeugen geeignet ist, war danach alleinige Aufgabe des Ausstellerstaates.
Mit seiner neuen Entscheidung vom 26. Juni 2008 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) eine wichtige Klarstellung zur Anerkennungspflicht ausländischer Führerscheine getroffen. Demnach muss Deutschland zwar grundsätzlich Führerscheine anderer EU-Staaten auch dann anerkennen, wenn diese nach einem Entzug der deutschen Fahrerlaubnis ausgestellt wurden. Die deutschen Behörden können einem ausländischen Führerschein allerdings die Anerkennung verweigern, wenn er während der Sperrfrist in Deutschland in einem anderen Mitgliedstaat erworben wurde. |
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Zitat:
Zitat von Mitteltopfverschweisser ich besitze selber einen tschechischen führerschein weil mich deutschland am arsch lecken konnte..
und wieso lebst du dann noch hier... weil du hier Hartz IV bekommst oder weil Deutschland so ein toller Sozialstaat ist. |
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€DIT by Moderator:
Zuletzt geändert 22.03.2013 20:19 von DTI. Insgesamt 1 mal. |
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