Probleme bei Ebay mit dem Mitglied pinkladyforever1


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  • | 15.07.2008 10:16

Hallo Leute,

mal kurz zur Vorgeschichte:

Ich habe bei ebay ein gebrauchtes Gewindefahrwerk ersteigert.
Geld natürlich bezahlt und jetzt kommt keine Ware.
Mittlerweile hat sich das Mitglied pinkladyforever1 bei ebay abgemeldet.

Ich habe nur folgende Adresse von dem Typen:

Zitat:
S. D.

63584

Gründau-Rotenbergen liegt bei Frankfurth am Main:

Name: karte.jpg Größe: 689x610 Dateigröße: 320103 Bytes

Komisch ist auch das ich an folgenden Typen überweisen musste:

Zitat:
Hartmann
Schalbruch 7c
40721 Hilden

Von mir sind es 340km und das ist ein bisschen weit für mich.
Es geht hier "nur" um 130 Euro aber das ist mir die Suche wert.

Kennt diesen Typen jemand oder kommt jemand aus der Ecke und könnte ihm mal einen Besuch abstatten?

Gruß Florian


Zuletzt geändert 15.07.2008 10:54 von Brabus9n. Insgesamt 2 mal.


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  • | 15.07.2008 10:21

Hallo Florian,

ich hatte da sonne änliche sache und nun leuft alles noch übern Anwalt, weil so wirst du auch nichts bekommen wenn du da hin fährst.

Am besten Anwalt einschalten und Ebay einschalten.

Wenn du glück hast siehst du das Geld noch wieder oder auch nicht.

Ich selber warte auch schon ab was bei meiner sache noch rumkommt.

Mfg Manni


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  • | 15.07.2008 10:26

Greift bei sowas nicht der ebay käufer schutz?!? Das man wenigstens etwas Geld wieder bekommt...

Ich würde runter fahren... :010


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  • | 15.07.2008 10:27

leider keine seltenheit. ist mir insgesamt auch schon 3x passiert. meißtens immer leute die massig artikel aufeinmal verkaufen und dann nicht auf mails und anrufe reagieren.

sobald dann aufeinmal deren bewertungsportal voll mit negativen einträgen ist und sie sich später bei ebay abgemeldet haben bzw. von ebay gesperrt wurden weiß man was sache ist.

in keinem der 3 fälle auch nur einen cent zurück bekommen.


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  • | 15.07.2008 10:28

sorry aber ich nehme ich mal die namen aus dem text raus


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  • | 15.07.2008 10:39

Mein Anwalt kämpft auch noch um 370 Euro...
Ware ersteigert im Dezember 2005. Aber bei dem Typen ist angeblich nix zu holen.
Sieht schlecht aus. Würde das ganze über den Ebay Käuferschutz abwickeln.
Haste zwar 20 Euro verlust, aber bekommst den Rest wenigstens wieder...

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  • | 15.07.2008 11:28

ne, den Typen oder die Frau kenne ich nicht vom Namen her !

Sowas hatte ich aber auch schon mal... bei mir hat er sich dann 3 Woche später gemeldet und mir das Geld zurück überwiesen nachdem ich den Anwalt eingeschaltet habe.

Hast du die Email adresse ?
Über seine Hauptadresse kannst du auch die Telefon Nr. bekommen !

Oder du rufst bei Ebay an !


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  • | 15.07.2008 12:03

Ich handel selber professionel bei ebay!

Ich habe solche Prozeduren auch des öfteren schon mitgemacht!

Du musst folgender Maßen vorgehene:

- zuerst musst du in diesem Post den Namen der Person entfernen, da er hier mit einer Straftat angepriesen wird! Dies könnte später als üble Nahrede behandelt werden!

- Du schreibst ihm einen Brief als Einschreiben! In dem drohst Du, dass Du Deinen Anwalt einschalten wirst und das weitere Kosten incl. Schadensersatz auf ihn zukommen! Du setzt ihm eine Frist von 14 Tagen um Dir das Geld zurück zu überweisen und trittst, vom Kaufvertrag zurück! Es reicht hierbei der Satz:
"Hiermit trete ich vom Kaufvertrag zurück"


- Sollte sich nach der Frist nichts tun, geh zum Anwalt Deiner Wahl.
Schwerpunktbereiche: Internetrecht, Vertragsrecht!


Dieser Anwalt wird ebenfalls die Person anschreiben und sein Lohn geltend machen und Deine Fordeungen nebst Schadensersatz und Auslagenpauschale versuchen geltend zu machen!

- Sollte auch daraufhin nichts kommen könnt Ihr ein Mahnbescheid erstellen. Sobald die Person mal zu Geld kommen sollte, habt ihr die Möglichkeit das Geld zu bekommen! Wie gesagt: "sollte!

Du kannst mir gerne eine PN schreiben. Ich hab da nen guten Anwalt in der Hand!


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  • | 15.07.2008 12:06

So habe jetzt eine Nummer herausbekommen und zwar von der Nachbarin. ;-) thx @ Counterman

Sie meinte nur:
"Ne eine Nummer habe ich nicht. Der zeiht wohl krumme dinger ab. Hier ist auch öfters die Polizei und diverse Gerichtsvollzieher und fragen nach ihm."

Naja ich denke das wars dann mit meiner Kohle.

:evil:

Aber Hilden ist nicht ganz soweit... Da komme ich wohl mal öfters.

Gruß


  • Nickpage von Meteorman anzeigen Meteorman






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  • | 15.07.2008 12:36

Zitat:
Zitat von Brabus9n
... Naja ich denke das wars dann mit meiner Kohle...
Hört sich auf jeden Fall schlecht an.

Habe grade nochmal bei Ebay wegen dem Käuferschutz gesucht:

Zitat:
Zitat von Ebay
Standardkäuferschutz:
Artikel, die Sie ab dem 20. Februar 2008 kaufen, sind nicht mehr über den Standard-Käuferschutz abgesichert. Wenn Sie den Artikel jedoch vor dem 20. Februar 2008 gekauft oder darauf geboten haben, ist dieser noch über den eBay Standard-Käuferschutz abgesichert, wenn Sie nicht mit PayPal bezahlt haben.

Der eBay Standard-Käuferschutz ist eine Kulanzleistung, die eBay seinen Mitgliedern kostenlos anbietet. Der Käuferschutz greift in den folgenden Fällen: Sie haben einen Artikel bezahlt, aber nicht erhalten. Oder Sie haben einen Artikel erhalten, der im Wert erheblich von der Artikelbeschreibung abweicht. Unter bestimmten Voraussetzungen werden Ihre Kosten bis zu einer Höhe von EUR 200,00 erstattet (abzüglich einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 25,00). Weitere Informationen über die Voraussetzungen für den eBay Standard-Käuferschutz.



Zitat:
Zitat von Paypal
Der PayPal-Käuferschutz

Mit PayPal sind Ihre Einkäufe auf eBay bis zu €1.000,00 EUR geschützt. Falls einmal Probleme mit einem Artikel auftreten, helfen wir Ihnen, eine Lösung mit dem Verkäufer herbeizuführen.

Der PayPal-Käuferschutz greift in den folgenden beiden Fällen:

* Der Verkäufer hat den Artikel nicht versendet.
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Sie haben ab Zeitpunkt der Zahlung 45 Tage Zeit, um Ihr Problem bei PayPal zu melden. Wenn Ihr Antrag auf PayPal-Käuferschutz erfolgreich ist, erstatten wir den Kaufpreis inklusive Versandkosten bis zu €1.000,00 EUR.

Wir haben hier in unserer Kanzlei auch schon des öfteren solche Sachen wegen E-Bay.

Würde in deinem Falle auch so vorgehen wie es escort 16V bereits beschrieben hat.
Die Kosten für den Anwalt werden sich bei einem Streitwert von 130 € auch im Rahmen halten. Es sei denn, du hast ne Rechtsschutz, die die Kosten übernehmen würde.

Sollte später dann ein Titel ergehen, kannst noch 30 Jahre lang daraus vollstrecken.

Ich wünsch dir aufjedenfall viel Glück dabei. 130 € sind auch Geld ;)


  • Nickpage von NoTuning-Ingo anzeigen NoTuning-Ingo



    Mofafahrer


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  • | 17.07.2008 13:40

Richtig, handel so wie escort16V es beschrieben hat, auch wenn nichts zu holen ist, einen Titel und das Gefühl das man anderen dadurch geholfen hat ist auch viel Wert.

Schade um die 130 Euro und ich gehe davon aus, dass du nicht via PayPal überwiesen hast.

Leider rücken solche Verkäufer gerade in dieser Szene in ein schlechts Licht.

Nur nicht "nichts" machen, denn sonst macht der Verkäufer so weiter wie gehabt, da ihm ja "nichts" passiert ist.

Und natürlich negativ bewerten, nicht erhaltenden Artikel melden, dann erhält der Verkäufer auch von dem Internetauktionshaus eine Verwarnung und wird im Wiederholungsfall gesperrt.

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