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so schauts aus |
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Zitat: Ein oft benutzter Vergleich ders eigentlich trifftZitat von vwhome.de Ich soll also Gebühren dafür zahlen, dass ich ein Gerät besitze, um Öffentlich-Rechtliches zu empfangen, obwohl ichs nicht gucke / nutze?Tja, dann werd ich mal ganz schnell Kindergeld beantragen. Ich habe zwar noch keine Kinder, aber das Gerät ist vorhanden. ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Ich mein ich schau eigentlich kein ARD/ZDF höchstens Sportschau und wenn so mal Fußball kommt, aber dann kommt meist genauso viel Werbung wie bei den privaten auch, da verstehe ich nicht, warum man dann noch zahlen soll? |
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Zitat: Zitat von vwhome.de Ich soll also Gebühren dafür zahlen, dass ich ein Gerät besitze, um Öffentlich-Rechtliches zu empfangen, obwohl ichs nicht gucke / nutze?Tja, dann werd ich mal ganz schnell Kindergeld beantragen. Ich habe zwar noch keine Kinder, aber das Gerät ist vorhanden. ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() naja ich sag immer gez ist wie ne sekte... ich bezahl zwar aber auch nur weil damals meine mutter den typen reingelassen hat... sonst würde ich auch nicht zahlen... die können ein eigentlich nicht zwingen zu bezahlen oder ? also wenn ich mich da jetzt wieder abmelde und son typ kommt bei mir vorbei, werde ich sagen das ich kein tv oder radio hab ![]() |
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Zitat: Gibt doch DIN-DVD Player mit 7" Monitor, wo kein Radio eingebaut ist...
Zitat von Passat3bW8 gibt es autoradios ohne radioteil?ich höre eh kein radio im auto..da will ich schön mein tecno und trance hören von mp3 oder cd.. |
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Tzz wenn die mal zu mir kommen sag ich ich bin ein Naturbursche |
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Zitat: Mache ich genauso.Zitat von W8 Ich zahl freiwillig, darum muss ich mir auch keinen Kopf um irgendwelchen Ärger machen... Weil reich rechtlich müsstet Ihr für eure Radios im Auto auch zahlen... Und um das nachzuvollziehen, ob ihr ein Autoradio in eurem Wagen habt, braucht man keinen Durchsuchungsbefehl...Für mich ist die GEZ aber auch der reinste Gaunerladen... |
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Mafia-Verein mit staatlicher Unterstützung! |
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Ich hatte das zwar schonmal in nem Anderen Thread gepostet aber um zum Kernschluss zu kommen : Zitat:
28. Februar 2005 Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit melde ich alle meine Rundfunkgeräte, also Fernsehen und Radio bei Ihnen ab. Nehmen Sie diese Abmeldung bis 31. März 2005 vor. Begründung: Als sog. „Teilnehmer“ habe ich bisher durch die Mitfinanzierung Ihres Systems an (mutmaßlichen*) Straftaten und anderen für mich unvertretbaren Handlungen „teilgenommen“. Ich habe mittlerweile sehr viele Sachverhalte gesammelt, auf die Straftatbestände zutreffen (könnten*): Insbesondere handelt es sich dabei um Hausfriedensbruch (§123 StGB) und Nötigung (§240 StGB) durch (über-)eifrige Gebührenbeauftragte. Die Taktik Ihrer Fahnder (scheint zu sein*): Täuschen, drohen, einschüchtern und dann so schnell und so viel wie möglich Beute machen! Hierfür liegen mir schriftliche Zeugenaussagen vor. Aber nicht nur Ihre freiberuflichen Beauftragten stehen im Verdacht, strafbare Handlungen begangen zu haben. Mir liegen diverse Fälle vor, in denen der Anfangsverdacht besteht, dass die GEZ selbst in betrügerischer Absicht Geräteabmeldungen (endgültige und befristete) fälschlicherweise für rechtswidrig erklärt. Auf diese Weise soll der Bürger entweder ganz von seinem Vorhaben, die Geräte abzumelden abgebracht, oder zumindest ein Zeitaufschub erreicht werden. Wenn überhaupt, wird die Kündigung dann erst Monate später vollzogen, wodurch die GEZ (möglicherweise*) unrechtmäßig das Vermögen der Bürger schädigt. Dieses mutmaßlich kriminelle Vorgehen (§ 263 StGB) wird nicht nur gelegentlich praktiziert, sondern, nach meinen Unterlagen zu urteilen, im ganz großen Stil. Da es hier insgesamt um große Summen und viele Geschädigte geht, liegen auch hier polizeiliche Ermittlung und Strafverfolgung im öffentlichen Interesse. Auch die Beihilfe zu solchen Taten ist strafbar (§ 27 StGB). Sollten Sie durch ein deutsches oder europäisches Gericht zur Rechenschaft gezogen werden, sitzen auch diejenigen zusammen mit der GEZ auf der Anklagebank, die sie finanziell unterstützen oder unterstützt haben - also die sog. Rundfunkteilnehmer, in diesem Fall also ich. Ich möchte Sie nicht länger darin unterstützen, Behinderte, ehemalige Obdachlose, Hilflose und verarmte Menschen auszunehmen. Ihre Methoden entsprechen weder unserer demokratischen Kultur noch meinen persönlichen ethischen Vorstellungen. Auch wenn eine gerichtliche Aufarbeitung ausbleiben sollte (weil z.B. gar nicht erst gegen Sie ermittelt wird...!), kann mir eine (finanzielle) Beteiligung an Ihren Machenschaften nicht mehr zugemutet werden. Ich berufe mich dabei u.a. auf das Grundrecht der freien Entfaltung der Persönlichkeit (Art. 2, Abs. 1 GG) „Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.“ Das bedeutet im Umkehrschluss auch, dass ich mich nicht an Handlungen zu beteiligen brauche, die die Rechte anderer verletzen, gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstoßen. Ferner berufe ich mich auf Art. 5 Abs. 1 GG und Art. 10 Abs. 1 der Europäischen Menschenrechtskonvention. Auch hier sind Umkehrschlüsse zulässig: Jede Person hat demnach auch das Recht, sich NICHT aus den genannten Quellen zu unterrichten und sich NICHT zu äußern und sich NICHT an der (finanziellen) Unterstützung von Äußerungen zu beteiligen. Außerdem verbietet die EMRK behördliche Eingriffe in das freie Informationsrecht und die Meinungsfreiheit. Rein vorsorglich weise ich Sie darauf hin, dass ich Strafanzeige gegen mich selbst wegen Beihilfe an den o.g. Straftaten bei der zuständigen Staatanwaltschaft erstatten werde, wenn Sie die hiermit von mir an Sie übermittelte Geräte-Abmeldung nicht vornehmen. Was ich von Ihnen erwarte, ist eine schlichte Bestätigung meiner Geräteabmeldung. Sie wissen ja: Abmelden ist nicht genehmigungspflichtig! Meine Rundfunkgeräte habe ich im Übrigen verschenkt. Bernd Höcker PS.: Sie werden froh sein, wenn Sie mich als Teilnehmer los sind. Das können Sie mir glauben. [/qoute] Motto: Von der Stasi lernen, heißt siegen lernen... oder was? Und sonst etwas zum lesen hier http://www.gez-abschaffen.de/ |
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Zitat: mööööööööööp ... will ich sehen, wie Du bei Karmann so am Pförtner vorbei marschierst Zitat von ChrisCross Bei Gewerbebetrieben ist das was anderes, weil die ja öffentlich und für jeden zugänglich sind. Deswegen werden die auch am meisten besucht und bestraft. ![]() ![]() ![]() ![]() Steht eigentlich an jeder Tür in jedem mittelständischem Betrieb. ![]() |
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hallo.. ich habe eine ankündigung der zwangsvollstreckung bekommen von einer zwecksverbandskasse.. da steht :ein widerspruch gegen die forderung ist weder dem grunde noch der höhe nach möglich,weil widersprüche dieser art nur gegen den festsetzungsbescheid vorgebracht werden können. |
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Zitat: Ähhmmmm Anwalt hilft ....Zitat von Passat3bW8 hallo.. ich habe eine ankündigung der zwangsvollstreckung bekommen von einer zwecksverbandskasse.. da steht :ein widerspruch gegen die forderung ist weder dem grunde noch der höhe nach möglich,weil widersprüche dieser art nur gegen den festsetzungsbescheid vorgebracht werden können.das heisst bezahlen,abmelden?? Das ist ja schon recht ernst Ansonsten was steht genau dort drin : Dieser Text ? Wenn Sie ihren Rücktsand von xxx€ nicht binnen 14 Tagen (Datum) nicht begleiten werden wir Vollstreckungsassnahmen gegen Sie anstreben ? Dann sofort einspruch einlegen (per einschreiben Rückschein) und zum Anwalt Hilfreich wäre wenn das schreiben einsehbar währe (einscannen und hier veröffentlichen etc.) das problem bei einem vollstreckungsbescheid ist , das dieser als Titel angesehen wird und 30 Jahre gültigkeit hat. Bei einer Vollstreckung kann dies erhebliche Kosten nach sich ziehen. ICh würd dir gerne mehr Infos geben aber da ich keine Studierter Jurist bin und keine falschen Infos geben möchte Rate ich dir so schnell wie möglich einen Anwalt aufzusuchen (Erstberatung ist Kostenlos) Ich hoffe das hilft Dir etwas weiter |
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Wegen dem geschäft: Ich werde in den nchsten Tagen ein Gewerbe anmelden für einige Websites bzw. eine Hauptwebsite und kein einziger meiner Kunden hat das Recht darauf mal eben mein Gelände zu betreten wenn ich hier als Firmenadresse meine Privatadresse angebe....wenn du also meinen die müssten hier mal auftauchen, gehe ich ja wohl davon aus, dass ich diese Subjekte sofort von unserem Grundstück entfernen darf nach Aufforderung, denn nur weil ich Gewerbebetreibend wäre heißt es doch nicht, dass ich gleich einen Verkaufsraum besitze für Kunden, Kunden kommen schließlich auch nicht in die Lager von Onlineshops oder wie auch immer. |
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Zitat: habs mal eingescannt..Zitat von Seatquäler Zitat: Ähhmmmm Anwalt hilft ....Zitat von Passat3bW8 hallo.. ich habe eine ankündigung der zwangsvollstreckung bekommen von einer zwecksverbandskasse.. da steht :ein widerspruch gegen die forderung ist weder dem grunde noch der höhe nach möglich,weil widersprüche dieser art nur gegen den festsetzungsbescheid vorgebracht werden können.das heisst bezahlen,abmelden?? Das ist ja schon recht ernst Ansonsten was steht genau dort drin : Dieser Text ? Wenn Sie ihren Rücktsand von xxx€ nicht binnen 14 Tagen (Datum) nicht begleiten werden wir Vollstreckungsassnahmen gegen Sie anstreben ? Dann sofort einspruch einlegen (per einschreiben Rückschein) und zum Anwalt Hilfreich wäre wenn das schreiben einsehbar währe (einscannen und hier veröffentlichen etc.) das problem bei einem vollstreckungsbescheid ist , das dieser als Titel angesehen wird und 30 Jahre gültigkeit hat. Bei einer Vollstreckung kann dies erhebliche Kosten nach sich ziehen. ICh würd dir gerne mehr Infos geben aber da ich keine Studierter Jurist bin und keine falschen Infos geben möchte Rate ich dir so schnell wie möglich einen Anwalt aufzusuchen (Erstberatung ist Kostenlos) Ich hoffe das hilft Dir etwas weiter ![]() ![]() |
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@the Brain |
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