Autokauf ohne Brief..... - Seite 2

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  • | 06.02.2009 15:42

ich habe mir auch schon überlegt eine karosse mit brief zu kaufen und dann die fahrgestellnummer....... naja ihr wisst was ich meine


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  • | 06.02.2009 16:18

Der Begriff Betrug sagt dir aber was oder? :rolleyes:


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  • | 06.02.2009 17:38

doch aber ich habe das auto ja bezahlt.


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  • | 06.02.2009 17:44

wie gesagt ich würde bgerne mit der bank verhandeln und einen teil der restschuld übernehmen. bitte melden wenn jemand damit erfahrungen gesammelt hat!!!!!!!!!!!!!!!!!!


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  • | 06.02.2009 18:01

Zitat:
Zitat von danny2007
doch aber ich habe das auto ja bezahlt.

das ist kein argument. du wusstest dass der verkäufer keinen brief hat sondern die bank, und somit nicht der besitzer ist. das wirst du nicht abstreiten können.
ich kann ja auch nicht dem erstbesten der mir begegnet 10 euro geben und dann einen ferrari der um die ecke steht mitnehmen, "weil ich habe das auto ja bezahlt". das ist das gleiche in grün. dem verkäufer gehörte das auto nicht, du wusstes das und hast es trotzdem "gekauft". das fällt ja fast schon unter hehlerei, sei froh wenn dir die bank deswegen nicht ans bein pinkelt!


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  • | 06.02.2009 18:07

Wenn du ein geklautes Auto kaufst, hast du es auch bezahlt. Nur gehört es dir desswegen trotzdem nicht. Der Bank wird das total egal sein, das Auto gehört der Bank, was du an den "Verkäufer" bezahlt hast ist vollkommen egal. Er hätte dir das Auto garnicht verkaufen können, weil es ihm garnicht gehört.
Ich kann auchnicht einfach das Auto von meinem Nachbarn verkaufen :rolleyes:

Ich würde schnellstmöglich einen Anwalt aufsuchen. Finde es nicht weit hergehohlt, dass man dir ggf. den Kauf von Heelerware unterstellt. Meiner Meinung nach kannst du froh sein, wenn du ohne Strafe aus der Sache rauskommst. Meine Prognose: Auto weg, Geld weg, dumm gelaufen.

btw: Schreib doch noch größer und dicker, am besten mit noch mehr Ausrufezeichen :rolleyes:


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  • | 06.02.2009 19:55

ich gebe dir einen rat:

geh zu einem anwalt. einerseits verstößt eine umfängliche vernünftige beratung hier gegen das rechtsberatungsprivileg, andererseits ist die materie für nichtjuristen nicht leicht zu verstehen. insbesondere geht es um die begriffe "besitzer", "eigentümer" und die tatbestände "betrug" und "hehlerei" die hier wahrlos in den raum geworfen werden ohne dass deren bedeutung wirklich gekannt wird.
dein fall ist aber ein relativer standartfall, den man im 4. semester lernt. also such einen anwalt auf, hier nur zu heulen bringt nix.

gruß, max

  • Don Vari
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  • | 06.02.2009 20:19

Google mal nach dem Begriff Karossierietausch ;)


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  • | 06.02.2009 20:20

Hauptsache man lernt im 4.Semester auch ein bisschen Groß/Kleinschreibung...

Auch wenn die Begriffe "Besitzer", "Eigentümer" etc. rechtstechnisch nicht richtig eingesetzt wurden, finden sie im deutschen Sprachgebrauch trotzdem Verwendung.
Den Anspruch einer Rechtsberatung hat hier wohl auch keiner erhoben.
Aber wie jetzt schon der dritte sagt: Geh zum Anwalt :lehrer:

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