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hey leute ! |
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tja wenn die dich rauskriegen wollen dann kriegen die dich raus kannst ja vor s arbetisgericht gehen aber wie gesagt dann gibste dich im endeffekt mit 3 oder 4kEuro ab und dein chef hat dich trozdem raus..... was willst du da auch bleiben wenn die dich nich wollen?? dadurch wird dsa arbetien auch nich besser für dich.... such dir einfach was neues und gut is... |
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Zitat: ja stimmt schon... aber die können mich ja nicht einfach so kündigen... es steht kein richtigen grund auf der abmahnung was ich gemacht habe!
Zitat von TomTom tja wenn die dich rauskriegen wollen dann kriegen die dich raus kannst ja vor s arbetisgericht gehen aber wie gesagt dann gibste dich im endeffekt mit 3 oder 4kEuro ab und dein chef hat dich trozdem raus..... was willst du da auch bleiben wenn die dich nich wollen?? dadurch wird dsa arbetien auch nich besser für dich.... such dir einfach was neues und gut is... |
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Keine Ahnung, aber wie war das gestern bei Stern-TV bzgl. populärer Rechtsirrtümer ? Sobald die Zahl 3 irgendwo vorkommt kann man davon ausgehen das das nicht stimmt... wieso sollte auch die dritte Abmahnung mit einer der anderen übereinstimmen müssen ? Kann ich mir nicht vorstellen... |
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Zitat: 1. man darfs ins internet... meine kollegen sind auch alle drin und mich und ein paar andere hats auch erwischt nur weil wir auf einer homepage waren!Zitat von Corri Keine Ahnung, aber wie war das gestern bei Stern-TV bzgl. populärer Rechtsirrtümer ? Sobald die Zahl 3 irgendwo vorkommt kann man davon ausgehen das das nicht stimmt... wieso sollte auch die dritte Abmahnung mit einer der anderen übereinstimmen müssen ? Kann ich mir nicht vorstellen...Und zu den Abmahnungen allgemein: ob du das lächerlich findest oder nicht tut nix zur Sache. Wenn vom Betrieb aus z.B. Internet verboten ist und du hälst dich nicht dran kriegst du ne Abmahnung. Ist doch verständlich... Was ich nicht ganz verstanden habe: du hast eine Arbeitsstelle und machst nebenbei noch ein freiwilliges Praktikum ? "Verstoß gegen die Hausordnung" könnte z.B. die Internetgeschichte sein und Fehlverhalten vielleicht die Krankmeldung... und die anderen kriegen keine abmahnung und sind auch jeden tag auf dieser homepage! 2. das freiwillige praktikum läuft übers arbeitsamt |
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Hast Du die Abmahnungen unterschrieben? Grundsätzlich ist aber schon richtig, das er Dich nach der 3. Abmachnung kündigen kann! Die Gründe wie z.B. "Verstoss gegen die Hausordnung" reichen leider vollkommen aus. |
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Zitat: ich habe keine abmahnung unterschrieben! haben die mir per post geschickt!!!!Zitat von A3Olli Hast Du die Abmahnungen unterschrieben? Grundsätzlich ist aber schon richtig, das er Dich nach der 3. Abmachnung kündigen kann! Die Gründe wie z.B. "Verstoss gegen die Hausordnung" reichen leider vollkommen aus.Gruß Oliver es stehen keine genauen gründe drine weswege ich gekündigt bin!!! |
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Nur weil andere auch im Internet sind heißt das ja nicht das es erlaubt ist. Vielleicht wurden die nur noch nicht dabei erwischt. Es scheint ja außer dir noch andere zu geben die deswegen abgemahnt wurden... |
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Die Abmahnung |
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Zitat: Grundsätzlich: Bei ganz krassen Fehlverhalten brauchts keine Abmahnung, fliegste sofort! War das denn ne ordentliche oder ne außerordentliche (fristlose) Kündigung?Zitat von Polo6nBunny 1. man darfs ins internet... meine kollegen sind auch alle drin und mich und ein paar andere hats auch erwischt nur weil wir auf einer homepage waren!und die anderen kriegen keine abmahnung und sind auch jeden tag auf dieser homepage! 2. das freiwillige praktikum läuft übers arbeitsamt zu 1. kann ich nur sagen: es gibt kein Recht im Unrecht, d.h. wenn andere auch auf dieser Homepage waren und man hat u.a. dich rausgepickt, dann ist es egal, was die anderen gemacht haben. Is leider so. Zu 2. kann ich net viel sagen, aber das müsste im Arbeitsvertrag (oder u. Umständen - wenns einen gibt - im Tarifvertrag) stehen, ob du deinem Arbeitgeber Nebentätigkeiten melden musst. |
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Zitat: vielen dank...
Zitat von Dad E34 Die Abmahnung-------------------------------------------------------------------------------- Die Abmahnung ist nicht fristgebunden, sie sollte jedoch aus Gründen der Glaubwürdigkeit zeitnah nach dem Fehlverhalten erfolgen. Vor einer Abmahnung braucht der Betriebsrat nicht beteiligt zu werden! Soll einem Mitarbeiter wegen mangelnder Leistung oder nicht akzeptablen Verhaltens gekündigt werden, ist in der Regel eine vorherige Abmahnung erforderlich. Vor der roten Karte muss der Arbeitgeber bei steuerbarem Verhalten in den meisten Fällen also zunächst die gelbe Karte ziehen! Eine Abmahnung ist nur dann entbehrlich, wenn es sich um besonders schwere Verstöße handelt, z.B. im Vertrauensbereich. Die Abmahnung sollte aus Beweisgründen schriftlich erfolgen. Sie wird zur Personalakte genommen. Vor der Abmahnung sollte der Arbeitgeber grundsätzlich den Arbeitnehmer anhören. Die Abmahnung hat eine Rüge- und Warnfunktion. Sie muss das Fehlverhalten des Mitarbeiters in der Abmahnung genau bezeichnen und klarstellen, welches Verhalten von dem Mitarbeiter erwartet wird. Darüber hinaus muss die Abmahnung dem Mitarbeiter mitteilen, was dieser zu erwarten hat, wenn er sein Verhalten nicht ändert. In der Regel empfiehlt sich die Androhung der Kündigung des Arbeitsverhältnisses. Jedenfalls muss dem Arbeitnehmer eindringlich klargemacht werden, dass weitere Pflichtverletzungen die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses zumindest mit dem gegenwärtigen Inhalt gefährden. Eine Abmahnung sollte wie folgt gegliedert werden: Beschreibung des Verhaltens des Arbeitnehmers, welches der Arbeitgeber kritisiert; Beschreibung, welches Verhalten der Arbeitgeber vom Arbeitnehmer in Zukunft erwartet, Mitteilung der Sanktion, falls der Mitarbeiter in Zukunft sein Verhalten nicht ändert. Nach erfolgter Abmahnung kann dem Mitarbeiter nicht gleich am nächsten Tag gekündigt werden. Ihm muss schon etwas Zeit gegeben werden, damit er sein Verhalten ändern kann. Es kann im Einzelfall fraglich sein, ob das Verhalten des Mitarbeiters eine Abmahnung rechtfertigt. Bisweilen kann nur der Arbeitsrechtler die in der vorgesehenen Abmahnung steckende Problematik erkennen, z.B.: bei Abmahnungen gegenüber Betriebsratsmitgliedern, bei Abmahnungen wegen Alkoholmissbrauchs, bei gleichzeitiger Abmahnung mehrerer Pflichtverletzungen. Ebenfalls schwierig kann die Beantwortung der Frage sein, ob man abmahnen oder gleich kündigen sollte, z.B. bei einem Fehlverhalten im Vertrauensbereich. Mit der Abmahnung verzichten Sie als Arbeitgeber nämlich auf Ihr Kündigungsrecht wegen der Gründe, die Gegenstand der Abmahnung waren! Sie können später nur dann kündigen, wenn sich das abgemahnte Fehlverhalten wiederholt. Als Arbeitnehmer haben Sie bei unberechtigter Abmahnung einen Anspruch auf Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte. Diesen Anspruch können Sie gerichtlich durchsetzen. Quelle : Klick Hier |
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muss man nich auch die Abmahnungen unterschreiben als Arbeitnehmer die wird doch dann erst gültig oder? |
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Puh also ganz ehrlich. |
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ja so wie susi seh ich das auch! |
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