Auto ins Ausland (Polen) verkaufen - Ablauf?
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Hallo! |
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1) auto abmelden is schonmal richtig! überführungsschilder muß dein bekannter aber selber besorgen, das is nicht deine aufgabe! |
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Für die Überführung des Fahrzeugs werden Ausfuhrkennzeichen (sog. Zollkennzeichen) benötigt das sind die mit dem roten feld. |
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Hallo, das hier ist sehr interessant. Ich habe auch vor mein Auto einem Bekannten aus Polen zu verkaufen weil ich ein Neues brauche. Eigentlich hab ich das so geplant, daß ich in den Urlaub nach Polen fahre und dort das Auto verkaufe wie man das halt bei uns auch macht (habe bis jetzt noch nie ein Auto verkauft). |
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Ohne Fahrzeugpapiere (Brief, Schein) und die Kennzeichen kannst Du das Auto nicht Abmelden. Du benötigst also Ausfuhrkennzeichen. |
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Aha danke für die Antwort. |
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Auch wenn er einen neuen Schein in Polen bekommt brauchst Du diesen um das Fahrzeug in D abzumelden. Natürlich kannst Du die Fahrzeugpapiere und die Kennzeichen mitnehmen und ihm die Papiere im Anschluss zuschicken. Er wird es in Polen ohne wohl auch nicht zugelassen bekommen. Zoll wird innerhalb der EU nicht fällig. Für das Ausfuhrkennzeichen (Zollkennzeichen) benötigst Du in deinem Fall Folgende Unterlagen. |
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Du fährst also extra nach Polen um das Auto zu verkaufen? Warum kauft er das nicht in Deutschland und fährt dann selbst rüber? Oder lebt der in Polen? |
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Kurzzeitkennzeichen bzw. rote Händlerkennzeichen gehen nicht! |
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Hallo,
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Zitat: Zitat von adolfainsley8 rote Händlerkennzeichen gehen nicht????
Die roten Kennzeichen, die mit den Ziffern 06 beginnen und auch als Händlerkennzeichen benannt werden, sind samt der Zulassungsbescheinigung durch die Unternehmer und nicht durch die zuständige Zulassungsbehörde ausgestellt. Sie erfüllen nicht die in den o.g. Vorschriften aufgeführten Voraussetzungen und sind aus diesem Grund im Straßenverkehr in Polen nicht zugelassen.
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