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Zitat: Wieder so ein Comment wo ich echt sauer werde! Ich erkläre es dir: Wenn wir eine bestimmte Anzahl an Unterschriften habe, in dem Fall 800 000, dann muss das Gesetz sofort beim Bundesrat abgestimmt werden und brauch nicht extra durch den Bundestag, damit die Erlaubnis erteilt wird, abzustimmen! Und das mit den Adressen ist so, wenn wir die Listen einschicken, können wir beweisen dass du dich eingetragen hast, falls irgendeiner aus dem Bundestag meint, wir hätten hier Unterschrifen gefälscht!Zitat von Stevie Sorry Leute aber was soll das bringen ???Was soll man mit der Unterschrift bewirken ?? -Findet doch bis auf ein paar Perverse jeder Scheiße....... Deshalb ist das ganze ja kein strittiges Thema wozu man per Unterschrift erst noch Farbe bekennen muß. Das ganze halte ich für sehr merkwürdig, ist ne professionell gemachte Page versteckt sich auf so ner kostenlosen .ms Domain anstatt auf den Betreiber angemeldet und bei der DENIC eingetragen zu sein. Ich will ja nicht den Teufel an die Wand malen, aber warum wollen die meine komplette Adresse haben ???? Vielleicht doch nur ein Datensammler (Adresshandel) ???? Ach ja und Entschuldigung, dass ich mir keine .de Domain leisten kann, das was ich verdiene, reicht für mich echt am Rand, weil ich Auto etc. bezahlen muss! Wenn du weiterhin misstrauisch bist, dann schreib Polo-Girl22 an, mit der ich zusammenarbeite! So ich hoffe du bist schlauer! |
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deswegen sind beide hp´s vom quelltet fast identisch sah auf den ersten blick etwas sonderbar aus aber dann scheint das wohl seine richtigkeit zu haben |
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Sorry, war ja nur eine Vermutung, bin halt etwas vorsichtig |
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Es ist nicht so dass dies sofort durchgesetzt wird, aber es kommt dann automatisch zum Bundesrat wo es dann abgestimmt wird! |
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Mhhh, schöner Link - allerdings sagt der nix aus, ist quasie nur was |
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Habe mich auch eingetragen. |
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Zitat: Meines Wissens nach, das stammt aus dem letzten Schulhalbjahr in Politik und Wirtschaft, ist es auch in Deutschland möglich
Zitat von Stevie (...)Meines Wissens nach gibt es sowas nur in der Schweiz. (...) |
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da bin ich natürlich auch dabei! |
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Schön, dass es auch ein paar Leute - wenn auch bisher nur einer - das ganze etwas kritischer sehen. Zitat: Des Weiteren würde mich interessieren, auf welcher Basis die Aussage fußt, alle zwei Minuten würde ein Kind sexuell missbraucht / genötigt. Das wären schließlich 260000 Fälle pro Jahr. Ich möchte nicht behaupten, die Zahl sei falsch, aber eine Quellenangabe macht so eine Aussage gleich deutlich glaubwürdiger.
(1) Gesetzesvorlagen werden beim Bundestage durch die Bundesregierung, aus der Mitte des Bundestages oder durch den Bundesrat eingebracht. (2) Vorlagen der Bundesregierung sind zunächst dem Bundesrat zuzuleiten. Der Bundesrat ist berechtigt, innerhalb von sechs Wochen zu diesen Vorlagen Stellung zu nehmen. Verlangt er aus wichtigem Grunde, insbesondere mit Rücksicht auf den Umfang einer Vorlage, eine Fristverlängerung, so beträgt die Frist neun Wochen. Die Bundesregierung kann eine Vorlage, die sie bei der Zuleitung an den Bundesrat ausnahmsweise als besonders eilbedürftig bezeichnet hat, nach drei Wochen oder, wenn der Bundesrat ein Verlangen nach Satz 3 geäußert hat, nach sechs Wochen dem Bundestag zuleiten, auch wenn die Stellungnahme des Bundesrates noch nicht bei ihr eingegangen ist; sie hat die Stellungnahme des Bundesrates unverzüglich nach Eingang dem Bundestag nachzureichen. Bei Vorlagen zur Änderung dieses Grundgesetzes und zur Übertragung von Hoheitsrechten nach Artikel 23 oder Artikel 24 beträgt die Frist zur Stellungnahme neun Wochen; Satz 4 findet keine Anwendung. (3) Vorlagen des Bundesrates sind dem Bundestag durch die Bundesregierung innerhalb von sechs Wochen zuzuleiten. Sie soll hierbei ihre Auffassung darlegen. Verlangt sie aus wichtigem Grunde, insbesondere mit Rücksicht auf den Umfang einer Vorlage, eine Fristverlängerung, so beträgt die Frist neun Wochen. Wenn der Bundesrat eine Vorlage ausnahmsweise als besonders eilbedürftig bezeichnet hat, beträgt die Frist drei Wochen oder, wenn die Bundesregierung ein Verlangen nach Satz 3 geäußert hat, sechs Wochen. Bei Vorlagen zur Änderung dieses Grundgesetzes und zur Übertragung von Hoheitsrechten nach Artikel 23 oder Artikel 24 beträgt die Frist neun Wochen; Satz 4 findet keine Anwendung. Der Bundestag hat über die Vorlagen in angemessener Frist zu beraten und Beschluß zu fassen. |
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Ich habe auch unterschrieben mir riesem Text,sowas ist echt ne gute Sache! |
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So, ich bin nun auch eingetragen |
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hab auch unterschrieben |
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hatte mich schon vor längerer zeit eingetragen Super aktion!! |
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Hey, |
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