Sponsor decal Türseite
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huhu ...
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kann mir da keiner drauf ne antwort sagen ?
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Zitat:
Zitat von Golf4-2011 kann mir da keiner drauf ne antwort sagen ?
schade Tip meinerseits: Lass es bleiben! Sieht auf 'nem Wagen in Art und Größe des Golf einfach nur peinlich aus. Wegen dem Streifen in der Frontscheibe am Besten 'nen TÜV-ler fragen. Ich weiß nur noch, dass es da sehr wohl festgelegte Grenzen gibt, hab' sie aber gerade nicht parat. Gruß, Red-XM |
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windschutzscheibe max grösse eines aufklebers gilt max 10% der scheibe darf beklebt sein |
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Zitat:
Zitat von Import-Tuner windschutzscheibe max grösse eines aufklebers gilt max 10% der scheibe darf beklebt sein
Na also. wußt ich's doch, dass es da irgendwas gab! |
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ja hatte mal einen aufkleber in der grösse in etwa des blau/grün keisl in der scheibe.
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"Bekleben von Scheiben mit Folien bringt die Betriebserlaubnis zum Erlöschen (§ 19 Abs. 2 StVZO); es sei denn, für die betreffende Folie wurde eine Bauartgenehmigung nach § 22 a Abs. 1 Nr. 3 StVZO erteilt. Regelung gilt für Windschutz-, Seiten- und Heckscheiben. Mitzuführen und auf Verlangen auszuhändigen bei Kontrollen ist vom Fahrzeugführer ein Abdruck der Bauartgenehmigung, wenn kein Eintrag im Fzg-Schein erfolgt ist (§ 19 Abs. 4 StVZO). Folien müssen Prüfzeichen haben (§§ 22a Abs. 2, 69a Abs. 2 Nr. 7 StVZO, § 23 StVG - s. a. Verlautbarung des BMV vom 27.05.86, VkBl. 1986, S. 306). Ausgenommen sind kleinere Aufkleber (keine Wimpel), deren Fläche kleiner als 0,1 qm (= 1000 qcm) ist. Es darf nicht mehr als 1/4 der Scheibenfläche mit Aufklebern versehen sein; die Scheibeneinfassung muss frei bleiben (Verlautbarung des BMV 2.10.1986, VkBl. 1986, S. 557)" |
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Tja, so sind sie eben manchmal!
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Zitat: Is bei meinem Auto standard
Zitat von Red-XM Tja, so sind sie eben manchmal!
Andererseits wird's immer Vollpfosten geben, die's übertreiben mit dem Streifen. Und wenn der Fahrer das Lenkrad fast zwischen den Zähnen durchführen muss um noch aus seiner Schießscharte gucken zu können,Ist das irgendwo auch für'n Eimer, oder? |
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Zitat:
Zitat von campino89 Zitat: Is bei meinem Auto standard
Zitat von Red-XM Tja, so sind sie eben manchmal!
Andererseits wird's immer Vollpfosten geben, die's übertreiben mit dem Streifen. Und wenn der Fahrer das Lenkrad fast zwischen den Zähnen durchführen muss um noch aus seiner Schießscharte gucken zu können,Ist das irgendwo auch für'n Eimer, oder? Is ja auch klar: Wär die Scheibe größer, hätt er ja ein Glasdach! |
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naja ich wollte mir eigentlich diesen Alpine streifen auf der WSS platzieren, aber wenn man allein dafür schon ne ABE braucht können die mich mal am arsch lecke ... kriegst ja schon für arm über gurt 30€ echt lächerlich ... wäre das denn erlaubt wenn man sein auto in holland anmeldet so das ich ein holländisches kennzeichen bekomme?
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Zitat:
Zitat von Golf4-2011 naja ich wollte mir eigentlich diesen Alpine streifen auf der WSS platzieren, aber wenn man allein dafür schon ne ABE braucht können die mich mal am arsch lecke ... kriegst ja schon für arm über gurt 30€ echt lächerlich ... wäre das denn erlaubt wenn man sein auto in holland anmeldet so das ich ein holländisches kennzeichen bekomme?
oder darf ich es in deutschland dann trotzdem nicht anbringen? weil ich kenn es so das wenn es ein holländisches fahrzeug ist wird es auch nach holländischen gesetzen gehandhabt. Mal ganz ohne jegliche Wertung: 1.) Es soll auch große Buchstaben geben 2.) Wieviel ist arm über gu(r)t 30? 3.) Das mit dem Lecken wird wohl nix, den dann wärst Du sauber und die Jungs hätten Sodbrennen! 4.) Um in NL anzumelden ist es von Vortei, entweder Holländer zu sein oder dort wenigstens einen (offiziell angemeldeten)Wohsitz zu haben! 5.) In Deutschland toleriert würde es meines Wissens auch nicht bedingungslos. Geht's noch?! |
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