Keine Gewährleistung von Händler


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  • | 29.01.2009 16:20

Hallo Leute
Ich habe da mal 3 Fragen.
Vor 3 Wochen habe ich bei einem Rastatter Autohändler eine Ford Mondeo Kombi gekauft für 1800 Euro. Das Fz sieht tadelos aus und ist sehr gepflegt.Ich bin schwerbehindert 100% und auf ein tech, einwandfreies Auto angewiesen!
Auf dem Kaufvertrag steht, gekauft wie gesehen, keine Gewährleistung. Ist das rechtlich korreckt ? Das FZ hat 18 Monate TÜV
2 Frage,die Funkfernbedinung funktionieret schon bei der FZ übergabe nicht, von wegen Batterien leer....war bei Ford, neue Batterien rein, geht nicht. Aber ohne Gewährleistung kann ich den Händler ja nicht dazu bewegen mir eine intakte FFB zu erstatten ?

3 Frage,das Auto roch die letzten Tage schon einwenig nach Gummi der am schmoren ist....Heute nun rauchte es ziemlich aus dem RECHTEN Fussraum vorne, Daraufhin habe ich die Heizung und das Gebläse ausgestellt und es hörte auf zu quallem....es riecht zwar noch...was kann das sein? Kann man beim Mondeo die Elektronik durchmessen um ggf einen Kabelbrand zu finden ?

4 Frage, mein altes Auto habe ich zum verschrotten dem Händler überlassen, das war am 23 Dez. Jetzt gibt es die Verschrottungsprämie, den Händler angesprochen, meinte er das währe jetzt sein Auto. Kann ich da was machen?

Danke euche für eingehende Antworten.
LG Animma


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  • | 29.01.2009 16:22

zu 4.

Die bekommste aber nur bei nem Neuwagenkauf bis maximal Jahreswagen.
Und der Mondeo für 1800 Euro wird diese Kriterien wohl nicht erfüllen.


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  • | 29.01.2009 16:25

Klar hast du Gewährleistung, du hast ja bei einem Händler gekauft, ausgeschlossen werden kann die Gewährleistung nur, wenns ein reiner Verkauf von Privat zu Privat ist.


Zuletzt geändert 29.01.2009 16:25 von campino89. Insgesamt 1 mal.

Zu Frage 4: Du würdest die Abwrackprämie nicht bekommen, da folgende Fakten erfüllt sein müssen:

Zitat:
Wer seinen mindestens neun Jahre alten Wagen verschrottet und innerhalb dieses Jahres einen umweltfreundlichen Neu- oder Jahreswagen ab Euro-4-Abgasnorm erwirbt, der erhält vom Staat 2.500 Euro als Prämie.


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  • | 29.01.2009 16:41

hallo meteorman, das weiss ich mit der pämie....das ich die nur für einen neuwagen bekomme....

was das abmelden angeht
ich hae ein schreiben woraus hervorgeht das der händler das fz zwecks verschrottung abmeldet.
es steht aber noch auf seinem gelände habe ich heute gesehen


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  • | 29.01.2009 16:43

Zitat:
Wer seinen mindestens neun Jahre alten Wagen verschrottet und innerhalb dieses Jahres einen umweltfreundlichen Neu- oder Jahreswagen ab Euro-4-Abgasnorm erwirbt, der erhält vom Staat 2.500 Euro als Prämie.

der wagen wurde am 7 Januar 2009 abgemeldet....?!


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  • | 29.01.2009 17:03

Zitat:
Zitat von animma
Zitat:
Wer seinen mindestens neun Jahre alten Wagen verschrottet und innerhalb dieses Jahres einen umweltfreundlichen Neu- oder Jahreswagen ab Euro-4-Abgasnorm erwirbt, der erhält vom Staat 2.500 Euro als Prämie.

der wagen wurde am 7 Januar 2009 abgemeldet....?!

Auch dann nicht. Stichtag ist der 14. Januar 2009. Altfahrzeuge, die AB diesem Datum abgemeldet werden und zuvor mindestens ein Jahr auf deinen Namen zugelassen waren fallen unter die Regelung der Umweltprämie ;)


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  • | 29.01.2009 19:08

ok ok...dann wer eine Frage beantwortet ...... :applaus:

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