Tönungsfolie
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moin Jungs ..
Zuletzt geändert 16.04.2008 22:34 von Ascona-B-Cabrio. Insgesamt 2 mal. |
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als ich beim tüv war, hat der sich auch alle drei scheiben angeguckt und gesucht. der meinte zu mir, die abe-nr. muss auf jeder der drei scheiben/folien sein.
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Es ist ganz einfach, auf jeder Scheibe, auf der Tönungsfölie klebt, muß die Nummer der ABE zu lesen sein.
Zitat:
Zitat von TÜV-Nord Haben Sie den richtigen Durchblick?
Folien an den Scheiben von Kraftfahrzeugen Scheibenfolien schützen vor grellem Sonnenlicht und neugierigen Blicken. Allerdings sind sie nicht immer ungefährlich. Schnell kommen Fußgänger oder Radfahrer aufgrund mangelnder Sicht unter die Räder. Speziell bei Dunkelheit. Deshalb fordert die Straßenverkehrsordnung (StVZO), freie Sicht für freie Fahrer. Und das gilt für die Windschutzscheibe und die Seitenscheiben. Wie viel Licht müssen Folien und Scheiben durchlassen? * Die Windschutzscheiben müssen mindestens 75 % des Lichts durch lassen. * Alle anderen Scheiben müssen mindestens 70 % des Lichts durch lassen. Verzichten Sie auf Scheibenfolien, die von außen so dunkel wie eine Sonnenbrille wirken. Diese werden weder der Vorschrift noch der Sicherheit der Verkehrsteilnehmer gerecht. Auch minimal getönte Folien unterschreiten häufig den geforderten Grenzwert. Sie lassen häufig nur ca. 70 % des Lichts durch. Bei „glasklaren" Folien liegt der Wert bei 85 %. Dabei haben wir den Anteil der Fahrzeugscheibe an der Gesamt-Lichtdurchlässigkeit noch nicht berücksichtigt. Die richtige Folie für das richtige Fenster: Beachten Sie die „Bauart-Genehmigung" Bevor Sie Folien auf den hinteren Seitenscheiben und der Heckscheibe die Folien anbringen, sollten Sie sich die „Bauart-Genehmigung" und die Anbauanweisung sorgfältig durchlesen. Darin wird beschrieben, * an welchen Scheiben Sie Folien aufkleben dürfen (in der Regel ist der Verwendungsbereich wie oben beschrieben eingeschränkt), * wie Sie die Folie am besten anbringen (z. B. nicht mit der Scheibeneinfassung bzw. Gummidichtung verkleben, auf jedem Folienstück muss ein Prüfzeichen vorhanden sein), * was Sie zusätzlich beachten sollten, wenn Sie die Folie auf die Heckscheibe kleben (z. B. zweiter Außenspiegel). TÜV NORD ExpertenTipp Achtung: Bitte haben Sie die Bauart-Genehmigung für den Fall einer Kontrolle griffbereit im Auto Zuletzt geändert 16.04.2008 22:31 von xytobiyx. Insgesamt 2 mal. |
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Jede Folie auf Fahrzeugscheiben muss, wie schon geschrieben, bauartgenehmigt sein. Der Nachweis besteht aus zwei Teilen. Erstens der Abdruck der Bauartgenehmigung, meist ein kleiner roter Zettel und zweitens das Prüfzeichen auf der Folie. Das kann das allseits bekannte e-Prüfzeichen sein, bei Folien aber meistens eine Wellenlinie gefolgt von einer Nummer.
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Also ich hab an meinem Golf Variant die Scheiben tönen lassen und der Typ, der das gemacht hat meinte noch extra; er macht es so, das an jeder Scheibe einmal die Bezeichnung der Folie und die Nummer zu sehen ist, damit es später keine Probleme gibt.
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ja würd ma sagen da hab ich pech gehabt...
Zuletzt geändert 17.04.2008 15:27 von golfi_86. Insgesamt 1 mal. |
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