Gefahr für die Verkehrssicherheit


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  • | 29.11.2007 14:46

Gefahr für die Verkehrssicherheit durch unzulässige Leichtmetall-Räder

LM-Räder werden vom Betrachter eines Fahrzeugs zunächst mal als optisches und/oder technisches Highlight wahrgenommen.

Gleichzeitig stellen sie am Fahrzeug aber ein „Sicherheitsteil“ dar, in dem viel Know-how und Entwicklungszeit steckt.

Für den Zubehörmarkt hat das Bundesverkehrsministerium eine „Räder-Richtlinie“ erlassen, die die Grundlage zur Erteilung einer Betriebserlaubnis des KBA oder der Erstellung eines Teilegutachtens eines akkreditierten Technischen Dienstes und somit für sichere Räder legt.

Um ein Teilegutachten oder eine Betriebserlaubnis zu erhalten, müssen die Hersteller von Zubehör-Rädern zwingend ein QM-Managementsystem vorweisen, damit der Verbraucher bei jedem gekauften Rad von einem sicheren Produkt ausgehen kann.

Seit einiger Zeit ist zu beobachten, dass sogenannte „Custom Wheels“– oft mit verchromter Oberfläche – in den deutschen Markt gelangen. Untersuchungen haben ergeben, dass diese Räder in der Regel nicht nach der „Räder-Richtlinie“ geprüft wurden. Der Grund hierfür ist wohl in der minderen Qualität zu vermuten. Von den Organisationen V.A.T.Z, BRV und VDAT in Auftrag gegebene Tests haben ergeben, dass von diesen Rädern die Sicherheitsanforderungen der „Räder-Richtlinie“ sehr oft nicht eingehalten werden können.

Werden Fahrzeuge mit solchen Rädern ausgestattet, erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs. Für Schäden, die durch gebrochene Räder hervorgerufen werden, treten Versicherungen NICHT ein.


Ungeachtet der Risiken ist es offenkundig, dass sich einige inländische Firmen regelrecht darauf spezialisiert haben, Räder zu importieren, die nicht die Anforderungen der „Räder-Richtlinie“ erfüllen. Von diesen Firmen werden die Endverbraucher gezielt zu bestimmten Prüfstellen gelotst, von denen bekannt ist, dass sie – gegen entsprechend hohe Gebühr für eine Einzelabnahme – ihre bestehenden Vorschriften außer Betracht lassen und eine Eintragung vornehmen, manchmal auch unter Heranziehung von gefälschten Daten. Die Bandbreite ist hier unerschöpflich.

Seitens der Organisationen V.A.T.Z, BRV und VDAT wurde eine Tagung einberufen, zu der auch die verantwortlichen Vertreter der TÜV-Organisationen und deren Verbandsspitze eingeladen waren. Die Vorgänge wurden explizit dargestellt und nicht zuletzt auch auf die bestehende Wettbewerbsverzerrung hingewiesen. Schließlich zahlen die ordnungsgemäß agierenden Hersteller immense Summen für die Durchführung der Tests und die Erlangung der Gutachten.

Die Stellungnahme des VdTÜV (Verband der TÜV e.V.) sagt aus, dass die Intentionen absolut deckungsgleich sind. Die Vorgaben für die Sachverständigen sind klar und unmissverständlich. Künftig wird im Rahmen der Qualitätskontrolle verstärkt auf „Ausreißer“ geachtet und durch Dokumentenkontrolle werden Fälschungen erschwert bzw. verhindert. Fehlerhaft erstellte Gutachten werden zurückgezogen.

Nicht unerwähnt lassen kann man in dem dargestellten Gesamtzusammenhang die Stellung der Tuning-Fachpresse. Der Hype nach diesen Custom Wheels wurde nicht zuletzt durch die Berichterstattung in der Tuning-Fachpresse ausgelöst. Hier wurden über Jahre hinweg „Tuner“ und/oder Besitzer getunter Fahrzeuge vorgestellt mit einer detaillierten Beschreibung der Umbaumaßnahmen und der verwendeten Teile, ohne auch nur ein einziges Wort darüber zu verlieren, ob die beschriebenen Teile in Deutschland auf legalem Wege angebaut werden können. Hierdurch wurde letztlich die Nachfrage erzeugt, die gewissenlose Verkäufer dazu nutzten, solche Teile zu importieren und unter Zuhilfenahme von ebenso gewissenlosen Erfüllungsgehilfen in den Prüforganisationen in den Verkehr zu bringen.

Nach unserer Überzeug zählt es zu den essentiellen Pflichten der Fachpresse, vor der Berichterstattung zu recherchieren, ob entsprechende Freigaben vorliegen und die Teile, z.B. Alu-Felgen, legal angebaut werden können. Der Leser hat zweifelsfrei einen Anspruch darauf, vor dem Kauf darüber informiert zu werden, welche Risiken er zu beachten hat.

Wir zählen darauf, dass – im Interesse unserer gemeinsamen Kunden – diese Informationspflicht künftig als eine Art „Ehrenkodex“ Berücksichtigung und Anwendung findet.

Diese Pressemitteilung wird mitgetragen von den nachstehenden Organisationen:
- Verband Deutscher Automobiltuner e.V. (VDAT)
- Verband BRV, Bonn


www.vatz.de


Zuletzt geändert 29.11.2007 14:47 von dp303. Insgesamt 1 mal.

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