EU-Führerschein: Entscheidung vertagt


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  • | 06.12.2005 00:03

EU-Führerschein: Entscheidung vertagt
Neben Deutschland sprachen sich auch vier weitere EU-Staaten gegen den Entwurf aus.....
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  • | 06.06.2007 22:54

Auch nach der 3. Führerscheinrichtlinie hat das Landgericht Osnabrück entschieden, dass der EU Führerschein anzuerkennen ist.

nach Auffassung der Europarichter ist es völlig rechtens, wenn zum Beispiel ein Deutscher in Polen seinen Führerschein macht und damit in seiner Heimat fährt. [23 KB] Dieses Recht kann weder die Bundesrepublik noch der ADAC (an MPU-Stellen beteiligt) ihren Bürgern nicht absprechen. Dieser Zustand gilt bis zum Inkraftreten der 3. Führerscheinrichtlinie, also bis 19. 01. 2009.

Genauso wie denjenigen, die früher die Klasse 3 gemacht haben, der 7,5to wegen Besitzstandswahrung nicht mehr aberkannt werden konnte, kann also denjenigen, die bis zum 19. Januar 2009 den Führerschein machen, dieser auch später auch nicht mehr aberkannt werden. [23 KB] mehr... [23 KB]

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