Impressum
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Ich wollte mal fragen ob sich hier einige mit dem Internetrecht auskennen? |
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Schau mal bei: |
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ja eine möglichkeit zur schnelle kontaktaufnahmen, dazu gehört laut rechtsprechung die Telefonummer! |
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Soweit ich aufm Stand bin, muss immern Impressum drin sein |
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Zitat:
II. Wer ist verpflichtet ? Die Pflicht zur Anbieterkennzeichnung trifft nach § 6 Satz 1 TDG alle Anbieter "geschäftsmäßiger Teledienste". Der Begriff "Teledienst" ist sehr weit gefasst, so dass im Prinzip jede Internetpräsenz ein Teledienst im Sinne des TDG ist, sofern sie nicht als Mediendienst im Sinne des Mediendienststaatsvertrages (MDStV - Anm.: Die Informationspflichten sind seit seit dem 1.7.2002 in § 10 MDStV geregelt) einzuordnen ist. Bedauerlicherweise hat es der Gesetzgeber versäumt, näher zu definieren, wann ein Teledienst als "geschäftsmäßig" im Sinne von § 6 TDG einzuordnen ist, um auf diese Weise den Anwendungsbereich der Pflicht zur Anbieterkennzeichnung sinnvoll einzugrenzen. |
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Ok |
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