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hier, exakt diese, also die schwarze. |
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ist nen engenehmes ding |
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hm wenn das so ist möchte ich natürlich erst einen ausweis des käufers sehen. |
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ausweis kannste haben :] :] frag mal pappi ob er net lust hat neben nen luftgewehr mal was "ordentliches" im haushalt zu haben |
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Zitat: http://www.softair-shopping.de/p232.html
5,5mm / 6mm Softair-Pistolen mit dem Hinweis "Altersnachweis" Diese Waffen dürfen nur an Personen ab 18 Jahren abgegeben werden. Das Führen und der Transport der Waffen in der Öffentlichkeit unterliegen besonderen gesetzlichen Bestimmungen. Der Verkauf erfolgt ab 18 Jahren. Bitte die Bestellung mit einem Altersnachweis ergänzen ( Kopie vom Führerschein oder Personalausweis per Fax, E-Mail oder mit der Post ). Zubehör Softair Zubehör kann frei erworben werden. Es unterliegt keinerlei waffenrechtlicher Bestimmungen. |
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Das ist aber keine Softair Pistole sondern eine Luftpistole mit Bleikugeln, so wie ich das verstanden habe. Und ich weiß nicht, ob die wie z.B. Schreckschußpistolen nach dem Neuen waffengesetz vom 1.April 2003 behandelt werden. Da ist es nämlich so, dass man z.B. für eine "Gasknarre" einen sog. "kleinen Waffenschein" bei der Polizei beantragen muß da man ansonsten wegen illegalem Waffenbesitz verklagt werden kann. Würde ich mich auf jeden fall mal schlau machen, bevor hier noch irgendeiner mit dem Gesetz in Konflikt gerät. |
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ich habe ahnung von waffenrecht da ich zufällig jäger bin und hier auch noch den ein oder anderen großkaliber habe. für diese luftpistolen genau wie für softairs jeglichen kalibers bis 7,5 joule (vmax 175 m/s) braucht man nur 18 sein, alles darüber ist ewb pflichtig. schreckschusswaffen darf auch man auch ab 18 haben, aber mit diesem "kleinen waffenschein" darf man sie auch in der öffentlichkeit führen, das gillt nur für schreckschusswaffen. für softairs oder luftpistolen braucht man zum führen wiederrum einen großen waffenschein den der normalsterbliche nicht bekommt, der berechtig mit nem gewehr durch die fußgängerzone zu laufen, das darf ich auch als jäger nicht, ich habe nur ne wbk (waffenbesitzkarte) und ne ewb (erwerbsberächtigung). ich hoffe das war verständlich. also; jegliche schreckschuss- und schusswaffen bis 7,5 joule frei ab 18, feuerwaffen (kartoffelkanone oder richtige schusswaffen, also mit heißen gasen oder explosionen betrieben) nur mit ewb, führen in der öffentlichkeit von schreckschuss mit kleinem ws, alles andere mit großem ws. |
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das mit den gewehr durch die fußgänger zone stimt auch net ganz |
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Für nen 100er nimm ich Sie |
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wo wir gerade beim thema "über 18" sind, ich hätte da noch nen paar "gina wild"-dvds da |
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@blaerwitsch verkaufen glaube ich schon nur nicht zeigen wegen der cover! |
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Das waren noch Zeiten, als wir mit der Luftpistole und dem Luftgewehr die Gartenzwerge der Nachbarn abgeschossen haben |
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@blaerwitsch, ist doch langweilig kennt man doch |
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@ Campino |
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