*neu*xenon Nachrüstsatz von Hella - Seite 2

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  • | 12.01.2004 21:45

@ Michi
Den Satz würde ich nicht nehmen . Wie es aussieht scheint der Stecker des Brenners zu groß zu sein .
Nimm lieber soeinen der bei Ebay drinn steht .


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  • | 12.01.2004 21:49

@ walpurgis

Wie ist das denn z.B. mit solchen kompletten Xenon-Scheinwerfern?


http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll..&category=18312


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  • | 13.01.2004 00:29

wieso ist der verkauf strafbar @ walpurgis


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  • | 13.01.2004 01:39

@ walpurgis

und wie sieht das aus, wenn ich bei meinem vectra b die xenon-scheinwerfer vom faceliftmodell nachrüsten lasse???
würde es da probleme mit dem tüv geben???
meld dich bitte ma per pm oder email Steven.Schellbach@t-online.de
*danke im voraus*


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  • | 13.01.2004 07:36

Die Komplettsätze mit Scheinwerfer sind i.O. wenn sie in "amtlich genehmigter Bauart" ausgeführt sind, sprich eine ABG, EG-Typgenehmigung, ECE-Genehmigung oder EWG-Bauartgenehmigung haben. Das sind die Teile einem Prüfzeichen (e oder Schlangenlinie). Die Genehmigung muss auch in schriftlicher Form vorliegen. Dann Niveauregulierung und Reinigungsanlage dran (die war bei dem eBay-Teil nicht dabei) und zur Änderungsabnahme bzw. Begutachtung (steht in der Teilegenehmigung, was erforderlich ist, aber es wird wohl eine einfache Änderungsabnahme sein)

Für das Tauschen von Fahrzeugteilen einer Baureihe des gleichen Herstellers brauchst du eine schriftliche Bescheinigung vom Hersteller, der dann als Prüfzeugnis für die Änderungsabnahme dient.

In beiden Fällen würde ich auf jeden Fall bei der TÜV- oder Dekraniederlassung, bei der ihr die Abnahme machen lassen wollt, anrufen und inem Prüfingenieur euer Vorhaben kurz erläutern.

Edit: Das Verkaufen solcher Teile ist deshalb verboten, weil der Verkäufer ja genauso zur Sicherheitsbeeinträchtigung im Straßenverkehr beiträgt, wie derjenige, der die Teile anbaut. Nachzulesen im § 22a StVZO; Bauartgenehmigung für Fahrzeugteile

Zitat:
(2) Fahrzeugteile, die in einer amtlich genehmigten Bauart ausgeführt sein müssen, dürfen zur Verwendung im Geltungsbereich dieser Verordnung nur feilgeboten, veräußert, erworben oder verwendet werden, wenn sie mit einem amtlich vorgeschriebenen und zugeteilten Prüfzeichen gekennzeichnet sind. Die Ausgestaltung der Prüfzeichen und das Verfahren bestimmt das Bundesministerium für Verkehr; insoweit gilt die Fahrzeugteileverordnung vom 12. August 1998 (BGBl. I S. 2142).


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  • | 13.01.2004 08:43

@ walpurgis

Danke für die Antwort!

Auf jeden Fall super, dass wir jetzt einen kompetenten Ansprechpartner in Bezug auf Tüv-Eintragungen haben :ok:


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  • | 13.01.2004 11:18

@ Michi

Zitat:
Zitat von Xenonlicht
Xenon Nachrüstset von HELLA
für alle H7 - H1 - H4 Scheinwerfer
Wer lesen kann ist klar im Vorteil!


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    Pagen-Freak


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  • | 13.01.2004 17:09

also kann er quasi sein xenon nachrüst set wieder einpacken und nachhause gehen:D:D:applaus: danke für den autritt.:applaus:

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