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@ Michi |
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@ walpurgis |
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wieso ist der verkauf strafbar @ walpurgis |
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@ walpurgis |
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Die Komplettsätze mit Scheinwerfer sind i.O. wenn sie in "amtlich genehmigter Bauart" ausgeführt sind, sprich eine ABG, EG-Typgenehmigung, ECE-Genehmigung oder EWG-Bauartgenehmigung haben. Das sind die Teile einem Prüfzeichen (e oder Schlangenlinie). Die Genehmigung muss auch in schriftlicher Form vorliegen. Dann Niveauregulierung und Reinigungsanlage dran (die war bei dem eBay-Teil nicht dabei) und zur Änderungsabnahme bzw. Begutachtung (steht in der Teilegenehmigung, was erforderlich ist, aber es wird wohl eine einfache Änderungsabnahme sein) Zitat:
(2) Fahrzeugteile, die in einer amtlich genehmigten Bauart ausgeführt sein müssen, dürfen zur Verwendung im Geltungsbereich dieser Verordnung nur feilgeboten, veräußert, erworben oder verwendet werden, wenn sie mit einem amtlich vorgeschriebenen und zugeteilten Prüfzeichen gekennzeichnet sind. Die Ausgestaltung der Prüfzeichen und das Verfahren bestimmt das Bundesministerium für Verkehr; insoweit gilt die Fahrzeugteileverordnung vom 12. August 1998 (BGBl. I S. 2142). |
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@ walpurgis |
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@ Michi Zitat: Wer lesen kann ist klar im Vorteil!
Zitat von Xenonlicht Xenon Nachrüstset von HELLA für alle H7 - H1 - H4 Scheinwerfer |
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also kann er quasi sein xenon nachrüst set wieder einpacken und nachhause gehen danke für den autritt. |
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