Xenonumbau??? - Seite 2

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  • ~Matze
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  • | 24.10.2003 18:32

Was ich z.B. nicht verstehe, ein Astra Cabrio von einem Trainingskameraden ( Bj.00 ) hat auch Serienmässig Xenon im Cabrio gehabt.

Dieser Opel Astra hat auch keine Nivearegulierung und eine schlechtere Streuung, als mancher nachgerüsteter Wagen.

Wir haben das mal verglichen, ich fand es einfach unmöglich. Übrigens, hat der Opel Astra auch keine Scheibenwerferreinigungsanlage gehabt.

Wieso ist das in Ordnung?


Matze


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  • | 24.10.2003 18:43

Die Niveauregulierungs- und Reinigungsanlagenpflicht gilt für:

1. Fahrzeuge, die bereits im Verkehr sind und nach dem 1. April 2000 mit Gasentladungslampen ausgestattet wurden oder

2. Fahrzeuge, die ab dem 1. Juli 2000 auf Grund einer Betriebserlaubnis erstmals in den Verkehr gekommen sind.

Wird wohl unter 1. fallen, sonst ist es eigentlich nicht in Ordnung. Denkbar ist grundsätzlich noch eine Ausnahmegenehmigung vom Bundesverkehrsministerium für den Fahrzeughersteller. Kann ich mir aber nicht vorstellen.

  • ~Lame
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  • | 24.10.2003 20:46

Kann mal jemand diesen Thread in Technik oder so verschieben?
Gehört hier irgendwie nicht unbedingt rein...

@walpurgis
Kann ich mir auch nicht vorstellen, daß das KBA oder BVM für Herrn Opel eine Ausnahme macht...:D

@matze
Der Wagen wird wohl eher bereits Ende 99 gebaut sein, bzw. Anfang 2000. rag' ihn doch mal.
Die neueren Astra Coupés mit Xenon haben jedenfals eine SWRA, wenn ich mich richtig erinnere.

  • Corradomichi
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  • | 24.10.2003 22:51

Zu dem Thema Xenon!Im Corradoforum haben mir viele gesagt auch mit Reinigungsanlage und Niveuregulierung das Xenon nie eingetragen werden kann bei H4 Scheinwerfern. Der Tüv Prüfer in Osnabrück Herr Rocklage bei DEKRA meinte vor ca 1 Jahr(ich berichtete)das es doch möglich ist!

Hab noch was zum Thema gefunden
http://www.xenon-light.at/Wichtig/Wichtig.htm


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  • | 24.10.2003 23:30

Natürlich ist es möglich. Die namenhaften Hersteller wie Bosch, Hella usw. bieten ja entsprechende Umrüstpakete an. Die sind nur ganz schön teuer

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  • | 25.10.2003 00:01

@walpurgis
Klar sind die nicht ganz billig, aber auch nicht unbedingt teurer, als der Aufpreis bei einem Neuwagen. Nur leider werden die Nachrüstkits nicht unbedingt für jedes Fahrzeug angeboten, so daß manchmal halt doch "gebastelt" werden muß. Wenn es vernünftig gemacht wird, bedeutet das ja auch ein erhebliches Sicherheitsplus.
Ist eigentlich logisch, daß man Scheinwerfer nicht modifizieren darf, aber dennoch werden Eigenumbauten problemlos eingetragen, sofern man die SWRA und ALWR nachgerüstet hat.
Allerdings soweit mir bekannt ist, nur durch ne §21 (Einzel-/Sonderabnahme), die dürfte bei uns die Dekra nicht durchführen!?

Aber mir ist noch was eingefallen, wegen der Reinigungsanlage:

Wenn es um feinen Staub geht, ist mir das nun schon etwas klarer. Aber warum ist es dann bei BMW z.B. so geregelt, daß die Scheinwerferreinigungsanlage nur bei jedem 5. Betätigen der Scheibenwaschanlage aktiviert wird?
Ist ja doch manchmal (bei Trockenheit) eine Recht lange Zeit, bis die Scheinwerfer dann gereinigt werden. Aber wer weiß schon, was sich der entsprechende Beamte ;) beim Erlass dieser Vorschrift gedacht hat...

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  • | 25.10.2003 00:02

@walpurgis
Klar sind die nicht ganz billig, aber auch nicht unbedingt teurer, als der Aufpreis bei einem Neuwagen. Nur leider werden die Nachrüstkits nicht unbedingt für jedes Fahrzeug angeboten, so daß manchmal halt doch "gebastelt" werden muß. Wenn es vernünftig gemacht wird, bedeutet das ja auch ein erhebliches Sicherheitsplus.
Ist eigentlich logisch, daß man Scheinwerfer nicht modifizieren darf, aber dennoch werden Eigenumbauten problemlos eingetragen, sofern man die SWRA und ALWR nachgerüstet hat.
Allerdings soweit mir bekannt ist, nur durch ne §21 (Einzel-/Sonderabnahme), die dürfte bei uns die Dekra nicht durchführen!?

Aber mir ist noch was eingefallen, wegen der Reinigungsanlage:

Wenn es um feinen Staub geht, ist mir das nun schon etwas klarer. Aber warum ist es dann bei BMW z.B. so geregelt, daß die Scheinwerferreinigungsanlage nur bei jedem 5. Betätigen der Scheibenwaschanlage aktiviert wird?
Ist ja doch manchmal (bei Trockenheit) eine Recht lange Zeit, bis die Scheinwerfer dann gereinigt werden. Aber wer weiß schon, was sich der entsprechende Beamte ;) beim Erlass dieser Vorschrift gedacht hat...

Edit: Kann nix für den Doppelpost, sorry


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  • | 25.10.2003 00:10

würde das theoretisch funktionieren in ein Fahrzeug, welches die gleichen Scheinwerfer hat wien Golf 2, nen Xenonnachrüstsatz(sagen wir mal von Hella etc.) zu implantieren, eine vom Hersteller des Fahrzeugs entwickelte SWRA und eine von einem anderem Hersteller gebaute ALWR einzubauen und das Ganze offiziell und mit Segen vom TÜV einzutragen???

...und nochwas...wie is das Ganze bei Klappscheinwerfern??? :?

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  • | 25.10.2003 00:39

@walpurgis
Mir sagte man das zb. in meinem Falle die Corradoscheinwerfer das Lichtgutachten auf H4 basiert! Daher darf der Scheinwerfer auch nicht auf Xenon umgerästet werden! So wurde dort argumentiert...

Hier der Link mal dazu

http://www.vwcorrado-forum.de/wbb2/..n&hilightuser=0



Zitat:
Nein, eintrage ist nicht. Auch nicht mit Alwr und Sra weil die Scheinwerfer für H4 Birnen entwickelt worden sind. Für Xenon bräuchtest du nen anderen Reflektor.
Danach dürfte Xenon ja nirgends nachgerüstet werden?

  • ~Lame
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  • | 25.10.2003 01:08

@Corradomichi
Doch, indem Du den gesamten Scheinwerfer austauscht. Die jetzigen Scheinwerfer sind auf H4, H1, H7 oder was auch immer geprüft und haben deshalb ihre Zulassung bekommen. Man darf nicht einfach wild darin rumfräsen und basteln.
So traurig es ist, deine Jungs im anderen Forum haben recht (FrankiGTI usw.)
Denke aber auch, wenn man sich beim Einbau Mühe gibt und nicht schnell alles hinmurkst, ist und bleibt es ein enormes Sicherheitsplus. Beschwert sich weder der Gegenverkehr, noch vorrausfahrende Fahrzeuge, die Polizei nicht und der Tüv bei der HU nicht, kann der Einbau eigentlich nicht so falsch sein...

@Krischan
Ja, so gehts. Kenne mehrere, welche die Lichteinheit vom 7er, 5er usw. in einen E36 o.ä. eingebaut haben. Teilweise wurde auch nur das Innenleben getauscht (obwohl das ja im Prinzip auch schon wieder Verändern ist) und eine Eintragung war bei keinem ein Problem. Die Leute kommen aus ganz Deutschland, ist also nicht regional.
Die SWRA muß nicht vom gleichen hersteller sein wie Dein Auto, sie muß nur funktionieren. Die ALWR von Hella ist sowieso universell. (Lediglich ein kleiner Sensor in der Nähe der HA, der den Abstand zum Boden misst und alle 30 Sek. nachregelt)

Bei Klappscheinwerfern?
Hast Du denn dein Fernlicht in einer extra Kammer untergebracht? Also einmal Abblendlicht und zusätzlich Fernlicht? Sonst wird das sowieso nix, da der Einschaltvorgang von Xenon-Brennern etwas länger dauert und Du somit keine Lichthupe mehr hättest.

  • Corradomichi
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  • | 25.10.2003 07:43

@Lame
Das hatte ich befürchtet,also meinst du bei einem guten Umbau der H4 Scheinwerfer mit der gennanten Niveauregulierung,und Reinigungsanlage würde man es eingetragen bekommen?Hab ja keine andere Chance da es kein anderen Scheinwerfer gibt...Würd dann die D2R Brenner verbauen weil die diesen Blendschutz ja schon haben.Würd mich mal interessieren was walpurgis
dazu sagt...

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  • | 25.10.2003 11:00

Gibt es denn keine DE-Scheinwerfer für den Corrado? So wie die vom Rally-Golf z.B.
Evtl. könntest Du auch das Innenleben von denen in Deine SW einbauen.
Nur ist das halt auch alles Bastelei und damit die ABE der Serien-Scheinwerfer erloschen.
Ich denke schon, daß Du die problemlos eingetragen bekommst, wenn alles vernünftig gemacht ist, nur wie Walpurgis (und die Leute in Deinem Forum) schon sagten, ist ne halblegale Sache und die Eintragung im Prinzip nix wert.


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  • | 25.10.2003 12:54

@Lame: nee, mein Fernlicht is wie beim Golf in einer Birne...:( sind die gleichen H4 wie beim Golf 2...nur halt von koito aus Japanien und in nem MX-5..:) Einige von uns bauen sich die Klarglasscheinwerfer vom Golf rein, sieht gut aus und das Licht is besser. :D Allerdings muß dann die Standlichtbirne entfernt werden, weil der MX ne Blinker Standlicht- Kombi unterhalb der Hauptscheinwerfer hat...

Also vergess ich das Ganze ma lieber...:(:(

  • ~Lame
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  • | 25.10.2003 13:02

Ja, ohne Fernlicht und Lichthupe gibt das spätestens bei der nächsten HU Probleme.

Vielleicht wäre das was für Dich: Xenonumbau beim Fahrrad :D


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  • | 25.10.2003 13:32

Hi,

So schwer ist es doch nicht. Am Scheinwerfer dürft ihr nix verändern. Jeder Umbau an einem Corrado-Scheinwerfer (auch mit Blendschutz, LWR usw.) ist illegal.

Es muss die komplette Scheinwerfereinheit getauscht werden. Wenn Bosch, Hella usw. sowas für den Corrado nicht im Programm haben, ist Sense.

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