Kommentare zu "[Presse] Tuning: Tipps fürs Tieferlegen"


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  • | 29.06.2009 10:37

Kommentare zum Artikel [Presse] Tuning: Tipps fürs Tieferlegen
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  • | 06.07.2009 18:03

In deutschland übertreibt der tüv maßlos,die americaner lachen uns doch aus über 8cm bodenfreiheit :lehrer:


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  • | 13.07.2009 19:17

[Presse]


TÜV Rheinland und die von der Prüforganisation unterstützte Internet-Community „legmichtiefer“ hatten zur 1. Kölner Nacht der Technik eingeladen. Bei ihr drehte sich alles rund um das Tuning. Präsentiert wurden auf dem Gelände der Servicestation in Köln-Poll jede Menge getunte und gepimpte Fahrzuege. Beim Auto-Ballett schraubte sich ein aufgemotzter Pick-up aus eigener Kraft in zwei Meter Höhe, und Lowrider-Europameister Tom Decker legte mit seinem Chevy-Cardancer „Fire Chief“ spektakuläre Drifts hin.




Für TÜV Rheinland ist es wichtig, dass bei allem Spaß die Verkehrssicherheit nicht auf der Strecke bleibt. Getreu der Devise „Entdecke das Mögliche!“ berieten deshalb Tuning-Experten wie Hans-Ulrich Sander bei Technik-Workshops alle Interessenten in Sachen „Show and Shine“. „Riesige Spoiler sind heute out“, erklärte Sander. „Der Trend geht vielmehr zu aufwändig veränderten Fahrwerken, Kraftkuren für die Triebwerke, hochwertig gestylten Innenräumen und spektakulären Multimedia-Anlagen oder aufwändigen Lackierungen.“

Viele Änderungen müssen in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden, andernfalls erlischt die Betriebserlaubnis – und das kann teuer werden. Neben Bußgeld und Punkten in Flensburg können auch die Versicherer im Schadensfall Regress fordern. „Damit bei der Fahrzeugabnahme alles rund läuft, informieren wir bereits im Vorfeld geplanter Umbauten alle Tunerüber legale Mittel und Wege“, sagte Sander.

Bezüglich der Bodenfreiheit von Fahrzeugen gibt es zwar keine eindeutigen Vorschriften. Als Orientierung gilt: „Flachmänner“ müssen, besetzt mit dem Fahrer und vollem Kraftstofftank, ein Hindernis mit einer Höhe von acht Zentimetern berührungslos überfahren können. Beim Tieferlegen ändert sich auch die Höhe der Scheinwerfer. Hier sind hingegen Grenzwerte vorgeschrieben. Die Mindesthöhe für die Unterkante der Frontscheinwerfer beträgt 50 Zentimeter über der Fahrbahn.

Während neue Rad-Reifen-Kombinationen häufig eine Änderungsabnahme erfordern, dürfen Hobbybastler etwa den Schaltknüppel meist ohne Eintragung auswechseln. Bei scheinbar harmlosen Scheibenfolien steckt der Teufel aber häufig im Detail, wie Hans-Ulrich Sander betonte: „Der Tuning-Freund muss stets auf das Prüfzeichen und die Anbaubedingungen achten.“

Im neuen Tuning-Internet-Portal www.legmichtiefer.de können Fahrer ihre Autos zeigen und bewerten lassen, an Diskussionsforen teilnehmen, spezielle Gruppen wie die „Opelscheune“ und die „VW Lovers“ besuchen oder sich direkt mit den TÜV Rheinland-Fachleuten über sämtliche Tuning-Fragen online austauschen.

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