|
@Polo checker: |
|
|
|
@ridm.de - Wenn ich aber denn im Gutachten lesen muß,(Scheibenwischergummi hinten eingerissen/siehe Foto), oder Stecker von den Rückleuchten abziehen und dann schreiben (Licht hinten ohne Funktion), dann haben sie was gefunden, was eine Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer bedeutet und du musst dann erst mal das Gegenteil beweisen, das der Stecker drauf war... Zitat:
Ich habe keine "Frickel TÜV" Eintragungen und kann dies per Gutachten beweisen. Mein KFZ entspricht voll und ganz der STVZO und somit bin ich komplett geschützt. Egal, was irgendein Möchtegern KFZ Experte aus Eurem Kreis da frickeln will. Mann kann nach dem TÜV immer nach Hause fahren und Sachen ändern... |
|
|
|
@ridm... wie gesagt, tu was du möchtest, es ist mir egal...ich unterhalte mich nicht mit so 9malklugen, die alles wisen wollen- das ist mir zu doof...! |
|
|
|
Zitat: Zitat von ridm.de .. Weisst Du was passiert, wenn bei uns auf dem RIDM jemand eine Bierpulle auf einen Polizisten wirft? Die Tuner schnappen sich den Heckenpenner und liefern ihn höchstpersönlich am Streifenwagen ab. Aber nicht, ohne mindestens vorher 20 mal über den Idioten "gestolpert" zu sein. Solche Idioten gibts aber komischerweise in Wuppertal nicht. ![]() @ridm.de 98% agree! Nicht unterkriegen lassen und alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen (wenn denn wirklich alles ok ist). @Lenker Das Stückchen Holz braucht keine Eichung, da es keine minimale Bodenfreiheit gibt. Lediglich Merkblätter als Arbeitsgrundlage für den Prüfer, jedoch steht selbst dort: "...die Bodenfreiheit SOLLTE...." Ausgenommen hiervon sind ausdrücklich Anbauten und nicht tragende Teile des Fahrzeuges. Wer sich aber alles gefallen lässt, muß sich nicht wundern, wenn weiterhin abgeschleppt wird. Die Sache mit den Aufenthaltsverboten und Platzverweisen letztes Jahr wurde ja anscheinend auch erstmal von der Mehrheit hingenommen, wenn ich mir die entsprechenden Threads und Berichte durchlese. Im Forum und am Stammtisch meckern, Leserbriefe schreiben nützt aber nunmal leider nichts. Einziger Weg, wenn man betroffen ist: Rechtschutzversicherung (die wohl bei jedem vorhanden sein wird!?) in Anspruch nehmen, Anwalt kontaktieren, Rechtsweg bestreiten! Wenn man dann trotzdem verlieren sollte, kann man wenigstens sagen, daß man alles versucht hat und nicht den Kopf in den Sand steckt. Im Vorfeld kann man auch viel bewegen, indem man bei Kontrollen einfach kooperativ und freundlich ist. Denn dann muß nicht zwangsläufig das Abschleppunternehmen gerufen werden, sondern die Beamten begnügen sich mit einer Mängelkarte, Wie man an dem Beispiel des Lupos aus WAF(?) gesehen hatte, dessen Lenkrad nicht eingetragen war (Carfreitag). An normalen Tagen sollte das sowieso möglich sein, da ein Fahrzeug wirklich nur dann abgeschleppt werden darf, wenn die Verkehrssicherheit nicht gewährleistet ist und eine Gefahr für den Insassen oder andere VN darstellt. Wer dann gleich mit der Einstellung "Mittelfinger" auftrumpft, braucht sich nicht zu wundern. Erstmal sitzt die Polizei am längeren Hebel. Es gibt zwar ebenso wie bei den Tüv-Prüfern einen Ermessensspielraum, aber wer seine Chancen mit blöden Sprüchen verspielt, dem ist nicht mehr zu helfen. Dazu gehört weder ein abgelaufender Verbandkasten (OWI), kein nicht richtig befestigtes Radio und erst recht kein ausgeleierter Heckwischergummi. :rolleyes Wenn das als einziger Grund für die Stilllegung herangezogen wurde, solltet ihr gute Karten haben. Wehren, nicht nur meckern! Natürlich nur, wenn die restlichen Eintragungen ok sind und nicht wie von Frickel-Tüv ( (c) ridm.de ) als Gefälligkeit eingetragen worden sind. |
|
|
|
Zitat:
Zitat von walpurgis Das mit dem "Es gibt kein Gesetz, das die Bodenfreiheit vorschreibt" ist zwar korrekt, aber nichts auf das man sich berufen kann. Das etwas nicht in einer Verordnung niedergeschrieben ist, heißt nicht, dass es nicht rechtlich geregelt ist. Wir haben den berühmten § 30 StVZO, der besagt, dass Fahrzeuge so beschaffen sein müssen, dass kein Verkehrsteilnehmer gefährdet ist. Wo es dazu keine konkreten Bau- und Betriebsvorschriften gibt, tritt der sogenannte "anerkannte Stand der Technik" in Kraft. Das ebenfalls berühmte VDTÜV-Merblatt, das besagt, dass ein Fahrzeug eine 80 cm breite und 11 cm hohe Barriere berührungslos überfahren sollte, definiert in diesem Fall den anerkannten Stand der Technik. Jeder Polizist oder Sachverständige kann sich darauf berufen und seine Handlung somit wasserdicht begründen. Über Gefährdung und Rechtfertigungen für eine Stillegung möchte ich mich hier jetzt nicht auslassen. Aber pauschal kann man sagen, dass eine Gegen dieses Merkblatt was ja so unwichtig ist weil da "sollte" drin steht, habt Ihr keine chance. Siehe Richterurteil aus Zeitschrift Auo Motor Sport ausgabe 01.04 (glaub ich) . Da hat das Oberlandesgericht Hamm in der 3. Instanz gegen den PKW-Halter entschieden mit der Begründung das Spurrillen und Fahrbahnunebenheiten bis zu 80 mm erzeugen können (Siehe z.B. Ibbenbüren richtung Dickenberg). Und das eine Tieferlegung die diesen Grenzwert mit Festen Teilen,ausgenommen Teile die sich wegbiegen lassen, überschreitet zu gefährlich für andere Verkehrsteilnehmer ist. Wegen Funkenflug und abreißen von Teilen. Nicht toll, aber ist leider so. Also wenn der 7 cm Klotz nicht drunter passt, sind die Plaktten mit sicherheit weg. |
|
|
|
Na hier sind ja alle krass drauf. Also son insgesamt hat ridm.de schon recht. Die Grünen stehen da nicht zum Spass. Und auch willkürliche Stilllegungen geben uns nicht das Recht Krawall zu machen. Dafür gibt es wie schon gesagt den Rechtsschutz. Das macht insgesamt mehr Spass, gibt evtl. sogar etwas Kohle für Mietwagen etc. und man ist auf der sicheren Seite. |
|
|
|
tach auch, |
|
|
|
hi, ridm. de nice top beiträge! |
|
|
|
Zitat: Da kann ich Dir nur zustimmen
Zitat von networxx es ist überall so, baut einer aus einer gruppe scheiße müssen die anderen mit darunter leiden... |
|
|
|
Also wir wearen zum Schluss in Laggenbeck anner Raitroil Tanke. War noch ganz cool da. |
|
|