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normaler weisse muessten mann sagen keiner aussem forum faehr da hin oder nur einer um zu gucken was los ist wenn keiner da ist dan haben die Bu**** auch nicht lange bock und wenn sie dan ab hauen muss der jenige den anderen bescheit geben und dan aufe page drauf *g* |
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Zitat: War das einer von der Dekra?
Zitat von NitriousOxide Der Prüfer der mir die Plakette geklebt hat ist auch gleichzéitig einer von denen die morgen auf der Page die Autos stilllegen. |
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Zitat: Völliger Quatsch, das mit dem Holzklotz ist nicht zulässig, weil das Teil offiziell geeicht sein muß.... also last euch den Eichbericht und die Eichbestätigung von dem Rennleiter zeigen, hat er dies nicht, lasst seinen Oberrennleiter antanzen, das muß der, ob er will oder nicht. Ohne Eichung keine Messung.....
Zitat von NitriousOxide ...Er hat auch noch gesagt das die Bereitschaftspolizei sich Holzwürfel mit einer exakten Höhe von 8,0 cm gebaut haben und die müssen an der tiefsten Stelle am Fahrzeug problemlos drunter durch passen. Sonst könnte Stilllegung drohen. . |
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Zitat: Unsinn! Der Klotz, so es ihn denn gibt, wird als Vortestgerät eingesetzt. Bei einem Treffer besteht ein passender Anfangsverdacht. In der Folge wird ein Gutachter dann die tatsächliche Bodenfreiheit beweissicher feststellen. So dürfte es laufen. rasu postete: Völliger Quatsch, das mit dem Holzklotz ist nicht zulässig, weil das Teil offiziell geeicht sein muß.... also last euch den Eichbericht und die Eichbestätigung von dem Rennleiter zeigen, hat er dies nicht, lasst seinen Oberrennleiter antanzen, das muß der, ob er will oder nicht. Ohne Eichung keine Messung..... Also nix mit "Klötzchen muss geeicht sein". |
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das hätte mich auch gewundert.... immerhin besser als Augenmaß |
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Mal wegen dieser Eintragungsgeschichte... |
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Zitat: Hey, Herr Superschlau, schau dir mal das Beamtenrecht genauer an, in Verbindung mit dem Eichgesetz... dort gibt es nähmlich eine klare Regelung was Beamte als Messwerkzeuge oder Testgeräte einsetzen dürfen... Und darin ist auch festgelegt, das Mess oder testgeräte ein amtliches Eichgutachten haben müssen, und dieses ist beim Einsatz eines solchen auch auf "verlangen Nachzuweisen" ansonsten kann wäre diese Vorgehensweise ein Formfehler des Beamten und begründet somit keinen Anfangsverdacht. Im übrigen kann ein Anfangsverdacht nicht auf eine Ordnungswidrigkeit angewendet werden, sondern nur bei einer Straftat nach Stafgesetzbuch. Übrigens gibts dazu ein Urteil vom Verwaltungsgericht Düsseldorf, das meines Wissens auch als Grundsatzurteil ausgeführt wurde und somit Bundesweit rechtskraft hat.... Also mal Denken und dann Dummreden....
Zitat von Nightwish Zitat: Unsinn! Der Klotz, so es ihn denn gibt, wird als Vortestgerät eingesetzt. Bei einem Treffer besteht ein passender Anfangsverdacht. In der Folge wird ein Gutachter dann die tatsächliche Bodenfreiheit beweissicher feststellen. So dürfte es laufen. rasu postete: Völliger Quatsch, das mit dem Holzklotz ist nicht zulässig, weil das Teil offiziell geeicht sein muß.... also last euch den Eichbericht und die Eichbestätigung von dem Rennleiter zeigen, hat er dies nicht, lasst seinen Oberrennleiter antanzen, das muß der, ob er will oder nicht. Ohne Eichung keine Messung..... Also nix mit "Klötzchen muss geeicht sein". |
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@rasu,na das ist doch mal gut zu wissen wenn ich da heute mal vorbei gucke |
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Na ja, wenn ihr euch vollkommen lächerlich machen wollt, dass verlangt von den Polizisten Eichbescheinigungen für Holzklötzchen... |
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Übrigens, noch mal Kurz zum Tieferlegen (wurde, glaubeich aber schon mal woanders in diesem Forum gepostet) die einzige einschränkung, die in der StVzo bezüglich etwaiger Fahrzeughöhen zu finden ist, besagt, das die unterkannte der Lichtaustrittsöffnungen vorne (Scheinwerferunterkante) einen Abstand zur Farbahn, von 50 cm (für Umrechner 0.5 m), nicht unterschreiten dürfen. Außerdem dürfen Fahrzeugteile im "normalen Fahrbetrieb" die Fahrbahn nicht berühren, zus. muß sichergestellt werden das bei einer Fahrzeugtieferlegung unter dem Fahrzeug keine Teile beschädigt oder abreißen können. Kann mann so auch bei der Dekra in den Tuning FAQ nachlesen. Reifen und Räder dürfen bei voller einfederung nicht an Karosseriekanten schleifen (aber das sollte auch dem dümmsten klar sein....) |
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@rasu |
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