Carfreitagsgutachter - Seite 2

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  • | 25.03.2005 00:03

normaler weisse muessten mann sagen keiner aussem forum faehr da hin oder nur einer um zu gucken was los ist wenn keiner da ist dan haben die Bu**** auch nicht lange bock und wenn sie dan ab hauen muss der jenige den anderen bescheit geben und dan aufe page drauf *g*:D:D:D


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  • | 25.03.2005 02:30

Zitat:
Zitat von NitriousOxide
Der Prüfer der mir die Plakette geklebt hat ist auch gleichzéitig einer von denen die morgen auf der Page die Autos stilllegen.
War das einer von der Dekra?


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  • | 25.03.2005 03:45

Zitat:
Zitat von NitriousOxide
...
Er hat auch noch gesagt das die Bereitschaftspolizei sich Holzwürfel mit einer exakten Höhe von 8,0 cm gebaut haben und die müssen an der tiefsten Stelle am Fahrzeug problemlos drunter durch passen. Sonst könnte Stilllegung drohen. .
Völliger Quatsch, das mit dem Holzklotz ist nicht zulässig, weil das Teil offiziell geeicht sein muß.... also last euch den Eichbericht und die Eichbestätigung von dem Rennleiter zeigen, hat er dies nicht, lasst seinen Oberrennleiter antanzen, das muß der, ob er will oder nicht. Ohne Eichung keine Messung.....


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  • | 25.03.2005 07:27

Zitat:
rasu postete:
Völliger Quatsch, das mit dem Holzklotz ist nicht zulässig, weil das Teil offiziell geeicht sein muß.... also last euch den Eichbericht und die Eichbestätigung von dem Rennleiter zeigen, hat er dies nicht, lasst seinen Oberrennleiter antanzen, das muß der, ob er will oder nicht. Ohne Eichung keine Messung.....
Unsinn! Der Klotz, so es ihn denn gibt, wird als Vortestgerät eingesetzt. Bei einem Treffer besteht ein passender Anfangsverdacht. In der Folge wird ein Gutachter dann die tatsächliche Bodenfreiheit beweissicher feststellen. So dürfte es laufen.
Also nix mit "Klötzchen muss geeicht sein".


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  • | 25.03.2005 08:55

das hätte mich auch gewundert.... immerhin besser als Augenmaß :D

Wer auf Nummer sicher gehen will fährt einfach nicht hin.
Kostet nur Spritt und Nerven! :D
Dann gibts nen Platzverweis und man kann wieder abdüsen :D

Mit der Eintragung, um die es hier eigentlich ging, ist schon krass :oah:
Eigentlich dürfte es sowas nicht geben, aber Quattrorambo hat das finde ich schon ganz gut gesagt... Car-Freitag herrschen in OS einfach härtere Gesetzte :(


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  • | 25.03.2005 09:32

Mal wegen dieser Eintragungsgeschichte...
Ist letztes Jahr nem Kollegen passiert:
Er hatte sich die Haube in Blech verlägern lassen und bei Onkel Dekra eintragen lassen. Eine Woche später war hier bei uns Saisoneröffnung*, die Sheriffs hatten alles aufgefahren, was ging, unter anderem auch ne mobile Bühne, und der selbe Dekra-Mensch, der ihm die Haubenverlängerung eingetragen hat, mußte diese auf Druck der Schnittlauchs für illegal erkären. => Auto stillgelegt.:boese:

*Saisoneröffnug ist bei uns jedes Jahr in der Nacht vom 31.03. auf den 01.04. Getroffen wird sich in Arnsberg, Werl oder Soest, je nachdem, wo die wenigsten Mitarbeiter der Motorsportaufsichtsbehörde anzutreffen sind.
Bin mal gespannt, wie es dieses Jahr wird...:D:


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  • | 25.03.2005 10:19

Zitat:
Zitat von Nightwish
Zitat:
rasu postete:
Völliger Quatsch, das mit dem Holzklotz ist nicht zulässig, weil das Teil offiziell geeicht sein muß.... also last euch den Eichbericht und die Eichbestätigung von dem Rennleiter zeigen, hat er dies nicht, lasst seinen Oberrennleiter antanzen, das muß der, ob er will oder nicht. Ohne Eichung keine Messung.....
Unsinn! Der Klotz, so es ihn denn gibt, wird als Vortestgerät eingesetzt. Bei einem Treffer besteht ein passender Anfangsverdacht. In der Folge wird ein Gutachter dann die tatsächliche Bodenfreiheit beweissicher feststellen. So dürfte es laufen.
Also nix mit "Klötzchen muss geeicht sein".
Hey, Herr Superschlau, schau dir mal das Beamtenrecht genauer an, in Verbindung mit dem Eichgesetz... dort gibt es nähmlich eine klare Regelung was Beamte als Messwerkzeuge oder Testgeräte einsetzen dürfen... Und darin ist auch festgelegt, das Mess oder testgeräte ein amtliches Eichgutachten haben müssen, und dieses ist beim Einsatz eines solchen auch auf "verlangen Nachzuweisen" ansonsten kann wäre diese Vorgehensweise ein Formfehler des Beamten und begründet somit keinen Anfangsverdacht. Im übrigen kann ein Anfangsverdacht nicht auf eine Ordnungswidrigkeit angewendet werden, sondern nur bei einer Straftat nach Stafgesetzbuch. Übrigens gibts dazu ein Urteil vom Verwaltungsgericht Düsseldorf, das meines Wissens auch als Grundsatzurteil ausgeführt wurde und somit Bundesweit rechtskraft hat.... Also mal Denken und dann Dummreden....


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  • | 25.03.2005 10:36

@rasu,na das ist doch mal gut zu wissen wenn ich da heute mal vorbei gucke


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  • | 25.03.2005 11:02

Na ja, wenn ihr euch vollkommen lächerlich machen wollt, dass verlangt von den Polizisten Eichbescheinigungen für Holzklötzchen...


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  • | 25.03.2005 11:08

Übrigens, noch mal Kurz zum Tieferlegen (wurde, glaubeich aber schon mal woanders in diesem Forum gepostet) die einzige einschränkung, die in der StVzo bezüglich etwaiger Fahrzeughöhen zu finden ist, besagt, das die unterkannte der Lichtaustrittsöffnungen vorne (Scheinwerferunterkante) einen Abstand zur Farbahn, von 50 cm (für Umrechner 0.5 m), nicht unterschreiten dürfen. Außerdem dürfen Fahrzeugteile im "normalen Fahrbetrieb" die Fahrbahn nicht berühren, zus. muß sichergestellt werden das bei einer Fahrzeugtieferlegung unter dem Fahrzeug keine Teile beschädigt oder abreißen können. Kann mann so auch bei der Dekra in den Tuning FAQ nachlesen. Reifen und Räder dürfen bei voller einfederung nicht an Karosseriekanten schleifen (aber das sollte auch dem dümmsten klar sein....)
:applaus:


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  • | 25.03.2005 12:41

@rasu
Du kannst sicher sein, dass ich das Beamtenrecht kenne.

Viel Spass beim Fragen nach den Eichbescheinigungen und dem "antanzen lassen" der Vorgesetzten..... :rolleyes:=)

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