chrombedampfen von scheiben
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hallo leute , |
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Soweit ich weiß, bekommst du nur maximal 10% verchromte Karren zugelassen, aufgrund von Reflektionen, die andere Verkehrsteilnehmer gefährden könnten (Kumpel wollte seinen Wagen komplett verchromen lassen). |
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ja ann ich tun aber ich meine nicht verchromen an sich sondern nur chrombedampfte scheiben die es scho von werk aus im 2er gti edtion one gab |
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@grunch |
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Erlaubt ist es trotzdem nicht. |
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Zitat: Sicher???? Ich will mich da nicht zu weit aus dem Fenster lehnen.... Aber die hinteren Seitenscheiben und die Heckscheibe können doch auch abgedunkelt werden... Obs die jetzt bein Edition One in Serie gab weiss ich nicht, aber auf jeden Fall beim Audi 200 Exklusiv.... Da sind original chrombedampfte Scheiben verbaut...Zitat von Nightwish Erlaubt ist es trotzdem nicht.Und was in SerienFahreugen erlaubt ist, kann doch zum "nachrüsten" nicht verboten werden. Ich kann mir höchstens vorstellen, das es bestimmte Auflagen gibt, wie die Stärke der Chromschicht..... |
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Meinst die Stärke der Beschichtung spielt ne Rolle? |
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Zitat: Ganz sicher.Zitat von W8 Zitat: Sicher???? Ich will mich da nicht zu weit aus dem Fenster lehnen.... Aber die hinteren Seitenscheiben und die Heckscheibe können doch auch abgedunkelt werden... Obs die jetzt bein Edition One in Serie gab weiss ich nicht, aber auf jeden Fall beim Audi 200 Exklusiv.... Da sind original chrombedampfte Scheiben verbaut...Zitat von Nightwish Erlaubt ist es trotzdem nicht.Und was in SerienFahreugen erlaubt ist, kann doch zum "nachrüsten" nicht verboten werden. Ich kann mir höchstens vorstellen, das es bestimmte Auflagen gibt, wie die Stärke der Chromschicht..... Scheiben müssen bauartgeprüft sein, Stichwort E-Prüfzeichen. Bauartgeprüfte Teile darf man nicht verändern. Es mag sein, dass es für den Golf bedampfte und unbedampfte Scheiben serienmäßig gab. Beide waren aber entsprechend geprüft und zugelassen. Wenn er eine serienmäßg bedampfte Scheibe findet, kann er die nachrüsten. Selber bedampfen darf er nicht, denn das wäre die technische Veränderung eines bauartgenehmigungspflichtigen Teils und damit unzulässig. So die rein rechtliche Betrachtungsweise. PS: Selbstverständlich darf man die hinteren Seitenscheiben und die Heckscheibe verdunkeln - mit einer bauartgeprüften Folie! Nicht mit Dampf. |
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und per einzelabnahme auch nicht? |
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Nein. Eine Einzelabnahme ersetzt die Bauartgenhmigung nicht. Ist dasselb wie beim "Fluten" der Fahrzeugscheiben, siehe eigenen Thread mit den entsprechenden Erklärungen dazu. |
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