|
Also zu Paypal kurz gesagt das ist kaum sicherer! Wenn ihr euch mal über ebay unf google schlau macht.... Es gibt zich fälle wo der Käufer das Geld rückbuchen lässt was möglich ist und dann ist der ärgr auch gross.Paypall sagt dann meist wir haben da nix mehr mit am Hut so nach dieser art dann |
|
|
|
Aber die Leute die mit dem Probleme hatten haben nicht selten auch 4 Wochen gewartet oder länger ! Das kanns auch nicht sein ! Ich kann nicht sachen Verkaufen das Geld von den Leuten kassieren und dann die Artikel von nem 3ten Händler kaufen und die Leute warten lassen. |
|
|
|
Ich schaue vorher bei denen hier auf die Seite, meistens sind die Topaktuell |
|
|
|
Also um nochmal zurück zu kommen zum Thema krumme Felgen: Ich denke da wirst du keine großen Chancen haben dein Geld zurück zu bekommen. Der Verkäufer schreibt ja, daß die Felgen einen Bordsteinschaden haben. Automatisch denkt man, daß es sich hierbei um Abschürfungen am äußeren Rand der Felge handelt. Das ist aber nur DEINE Interpretation. Ein Bordsteinschaden kann auch Seiten- und / oder Höhenschläge verursachen. Z.B. wenn man bei einer Vollbremsung auf einen Bordstein rutscht. Das kann sogar soweit gehen, daß die Felge Risse haben kann oder sogar etwa ein kleines Stück rausgebrochen ist. Es ist Auslegungssache, aber erwähnt hat er es. Deshalb ist es hier kein Betrug, sondern vielleicht mißverständlich ausgedrückt. Damit kannst du ihm keine Absicht, die Voraussetzung für einen Betrug ist, nachweisen. |
|
|
|
Hallo Leute, |
|
|
|
Zitat: Warum machst du dann nicht von deinem 14-tägigen Widerrufsrecht gebrauch, welches dir, weil er als gewerblicher Händler angemeldet ist*, auch auf Gebrauchte Ware gegeben werden muss? Wenn es dich schon stutzig macht, dann schickst du die Ware zurück und forderst dein Geld nebst den Rücksendekosten ein, wenn der Warenpreis über 40 Euro gelegen hat. Damit hat man da nicht das Problem. Du solltest eigentlich mit dem Kauf oder spätestens mit dem Erhalt der Ware eine Belehrung in Schriftform über dein Widerrufsrecht erhalten haben, in dem das beschrieben steht.Zitat von KalleMinogue So was mich am Anfang misstrauisch machte war, dass in einer Felge mit Edding Höhenschlag drin standSolltest du es nicht erhalten haben, dann beginnt dein Widerrufsrecht erst mit Erhalt dieser Belehrung in Schriftform. *: Wenn deine Artikelbeschreibung so aussieht, wie seine restlichen Beschreibungen aussehen, dann hat der Händler die Gewährleistung noch nicht einmal ausgeschlossen und ist auch nicht der Informationspflicht über dias Widerrufsrecht nachgekommen. Du hättest somit zudem, wenn dies bei deinem Artikel auch der Fall war - auch wenn es hier irrelevant zu sein scheint - Recht auf Gewährleistung. |
|
|
|
hab nix mitgeschickt *g wäre ja auch zu doof |
|
|