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Als Austiegsleuchten erlaubt. Wenn du Sie nicht an hast darfst du sie drauf haben, kommst auch durch den TÜV. Bullen sagen auch nichts! |
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Zitat: Bin zwar nicht Ice aber egal.Sven postete @MovinIce Darf man die auch anschalten bzw. gleichzeitig mit den Standard Scheinwerfern betreiben ? Die gelten doch aber nicht als NSW oder ? Gruß, Sven Soweit ich weiss darf man die Dinger wie normale Nebelscheinwerfer verwenden hat jedenfalls der Typ vom Tüv gesacht weil mein Vater hat die auch am Wohnmobil und hat beim letzten Tüvbesuch nachgefragt. |
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tjo mit dem schreiben hätte sich das da wohl erledigt |
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*?* Wie meinen? Naja....finde das wirklich scheiße. Ich wollte eine offizielle Stellungnahme haben vom TÜV damit die Sache mal geklärt ist hier. Hätte aber besser ausfallen können. nichtmal als ein/ausstiegsbeleuchtung...finde das bescheuert, demnach können die die dinger abnehmen auch wenn sie aus sind und man wird erwischt....das ist doch mist...so hätte ich mir welche dran gemacht und naja....offiziell nur als ein/ausstiegshilfe benutzt....so geht nichts... :traurig: |
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Aber wieso sind bitte auch Beleuchtete Fußpedale verboten ? Die sieht nun wirklich keiner und lenken auch ned den Fahrer mehr ab wie ein blinkender Schaltknopf, der meiner Meinung nach ja erlaubt ist ?! *confused* |
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wer blickt schon durch die deutsche stvo schön wärs wie in amerika, solange es net abfällt während der fahrt kannste alles machen |
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Also zum Thema Beleuchtung im Innenraum kann ich nur soviel sagen, haut euch das Zeug rein, kuckt das man es vielleicht irgendwie abschalten kann, und wenns zum TÜV geht, einfach Sicherung raus, sofern die Leuchte eine eigenen hat, wenn net Kabel weg, der TÜV sieht das eh net, wenn ihr es einigermaßen geschickt macht. |
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Die Beleuchtung hat ne Sicherung und ich lass mir am Freitag noch nen Schalter einbauen zum An und Aus machen ! |
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