unterboden beleuchtung - Seite 4

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  • | 10.07.2003 15:11

Als Austiegsleuchten erlaubt. Wenn du Sie nicht an hast darfst du sie drauf haben, kommst auch durch den TÜV. Bullen sagen auch nichts!
Hinter abgesperrten oder privatgelände darfst du sie jederzeit anmachen, ansonsten nur als austiegsleuchten!!!!


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  • | 10.07.2003 15:19

Zitat:
Sven postete
@MovinIce

Darf man die auch anschalten bzw. gleichzeitig mit den Standard Scheinwerfern betreiben ? Die gelten doch aber nicht als NSW oder ?

Gruß,
Sven
Bin zwar nicht Ice aber egal.
Soweit ich weiss darf man die Dinger wie normale Nebelscheinwerfer verwenden hat jedenfalls der Typ vom Tüv gesacht weil mein Vater hat die auch am Wohnmobil und hat beim letzten Tüvbesuch nachgefragt.
:D

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  • | 19.11.2003 14:50

Zitat:
Zitat von Phoenix
Zu der Unterbodenbeleuchtung kann ich nur sagen, das sie als Einstiegsbeleuchtung auf jeden Fall erlaubt sind, war erst vor ein paar Wochen ein Artikel im ADAC Heft, da stand drin das die als Einstiegsbeleuchtung erlaubt ist, aber nur als solche !
So das war ja nun auch soweit ich verstanden habe das Endresulttat. Ist aber falsch. Hier ein Schreiben, welches offiziell ist und auch für dieses Forum freigegeben:

Sehr geehrter Herr ***ich***,



die Unterbodenbeleuchtung (Fz.-Außen-Beleuchtung), die außen am Fahrzeug angebracht ist unzulässig.



Das Thema Ein-/Ausstieg-Beleuchtung hat der Verordnungsgeber in einigen Stellungnahmen klar geregelt (was ist eine Ausstiegsbeleuchtung, wie ist sie anzubringen,....).



Aus meiner Sicht hat VW im Golf IV dieses am besten umgesetzt (rot/weißes Licht).





Mit freundlichen Grüßen



i.A.

W. Kauczor

TÜV Verkehr und Fahrzeug GmbH

VFZ

Westendstrasse 199

80686 München

Telefon (0 89) 57 91-26 77

Fax (0 89) 57 91-26 80


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  • | 19.11.2003 15:01

tjo mit dem schreiben hätte sich das da wohl erledigt :(

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  • | 19.11.2003 15:11

*?* Wie meinen? Naja....finde das wirklich scheiße. Ich wollte eine offizielle Stellungnahme haben vom TÜV damit die Sache mal geklärt ist hier. Hätte aber besser ausfallen können. nichtmal als ein/ausstiegsbeleuchtung...finde das bescheuert, demnach können die die dinger abnehmen auch wenn sie aus sind und man wird erwischt....das ist doch mist...so hätte ich mir welche dran gemacht und naja....offiziell nur als ein/ausstiegshilfe benutzt....so geht nichts... :traurig:


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  • | 19.11.2003 17:00

Aber wieso sind bitte auch Beleuchtete Fußpedale verboten ? Die sieht nun wirklich keiner und lenken auch ned den Fahrer mehr ab wie ein blinkender Schaltknopf, der meiner Meinung nach ja erlaubt ist ?! *confused*


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  • | 19.11.2003 17:41

wer blickt schon durch die deutsche stvo :rolleyes: schön wärs wie in amerika, solange es net abfällt während der fahrt kannste alles machen :D


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  • | 19.11.2003 18:53

Also zum Thema Beleuchtung im Innenraum kann ich nur soviel sagen, haut euch das Zeug rein, kuckt das man es vielleicht irgendwie abschalten kann, und wenns zum TÜV geht, einfach Sicherung raus, sofern die Leuchte eine eigenen hat, wenn net Kabel weg, der TÜV sieht das eh net, wenn ihr es einigermaßen geschickt macht.

Bei mir hat noch keiner was gesagt, selbst wenn se an sind, und ich war damit schon 3 mal beim TÜV !!!


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  • | 19.11.2003 18:57

Die Beleuchtung hat ne Sicherung und ich lass mir am Freitag noch nen Schalter einbauen zum An und Aus machen !

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