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gut zu wissen, hab mir neulich nämlich auch alle wiechersstreben rangebaut und der tüvmensch meinte das selbe was hier steht auch zu mir..... |
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Naja, alle sind wohl nicht TÜV-frei. Die Querlenker-Strebe muß eingetragen werden. |
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Zitat: Nein muß sie als pedant zur Domstrebe nicht.anders siehts beim Stabi als Aktives Bauteil aus...
Zitat von Dagobert_Berlin Naja, alle sind wohl nicht TÜV-frei. Die Querlenker-Strebe muß eingetragen werden. |
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jo genau, sonst hätte der tüv mensch doch was dazu gesagt oder net? hab vorne beide drin und hinten auch..... und der hat zu der unten bei den querlenkern nix gesagt von wegen eintragen....meinte das geht alles so |
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Mir hat n TÜV-Sachverständiger mal gesagt das man ne Domstrebe nicht eintragen müsste, ne Querlenkerabstützung aber schon, da diese ja die Bodenfreiheit beeinflussen könnte! |
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Das mit der Bodenfreiheit ist nur bedingt richtig, weil ein Motorunterfahrschutz aus Metall muss i.d.R. auch nicht abgenommen werden. |
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