Parkplatz als Wendeplatte


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  • | 18.05.2013 18:46

Hallo Leute,

Ich habe da mal ne Frage. Ich wohne in einer Einbahnstraße und wir haben einen großen Parkplatz vor dem Haus welcher zu unserem Haus gehört.
Heute habe ich mich mit meinem Nachbarn unterhalten der auch einen Blick auf den hat und da hat vor kurzem eine Fahrschule den als Wendeplatte ( den würden auch andere nutzen, wenn wir keine Absperrung gemacht hätten ) genutzt. Mein Nachbar hat Ihn dann darauf hingewiesen das dies ein Privatparkplatz wäre und der Fahrlehrer hat dann wohl relativ grob gemeint,das dies im Rahmen der STVZO auch als Wendeplatte genutzt werden dürfe. Auch wenn das ein Privatparkplatz ist. Das wäre egal...

Was meint Ihr zu dieser Aussage... ist diese richtig ??


Zuletzt geändert 18.05.2013 18:47 von wavekid169. Insgesamt 1 mal.


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  • | 20.05.2013 02:20

Hi...

Ich mache gerade selbst die Ausbildung zum Fahrlehrer am Verkehrsinstitut in Bielefeld.

Der Fahrlehrer hat nicht ganz Unrecht mit der Behauptung.

Laut StVO ist es mit Privatparkplätzen und Privatwege so geregelt, dass wenn diese nicht abgesperrt sind, öffentlich genutzt werden dürfen. Das wissen aber auch die wenigsten Verkehrsteilnehmer ;)

Das bedeutet also, wenn nicht gewollt ist, dass euer Parkplatz von anderen Verkehrsteilnehmern genutzt werden soll, solltet ihr diesen absperren. Die einfachste Lösung ist also einfach ne Kette vorherziehen.

Wenn die Reaktion vom Fahrlehrer recht grob war ist das in meinen Augen natürlich auch nicht angebracht. ;)

MfG, Memphis.


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  • | 20.05.2013 09:13

Natürlich ist der abgesperrt, aber mit einem Seil, da es eben genug Leute gibt die Keine Augen im Kopf haben und mit einer Kette dann sich Beschädigungen an Ihrem Fahrzeug zuziehen würden.

Das Seil kann man natürlich auch leicht abhängen. Ich frage mich wozu man dann einen privaten Parkplatz hat, wenn dieser auch zum wenden benutzt werden darf. Was ist denn, wenn da einer ein Fahrzeug das abgemeldet ist und eben auf dem Parkplatz steht beschädigt ??


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  • | 20.05.2013 22:43

Ohne spezielles Fachwissen, aber unter Bezug auf die Info von Memphis:
Durch das Seil ist der Parkplatz de facto abgesperrt, dürfte also eigentlich nicht als Wendeplatz genutzt werden!

Gruß,
Red-XM


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  • | 21.05.2013 06:03

Also auch ohne Seil ist das keine Wendeplatte :boese:
Die werden ja auch extra ausgewiesen wo dann auch keiner drauf parken darf.

Wir haben jetzt auch die Nachbarn aktiviert um auf dem Parkplatz zu parken um das zu verhindern.

Trotzdem ist das eine Schweinerei, da die beim wenden dann der unteren Wohnung Ihr Abgas ins Zimmer blasen.

Grad von einer Fahrschule hätte ich mehr Verstand erwartet.


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  • | 01.06.2013 13:55

Gibt anscheinend leider auch schwarze schafe unter den Fahrschulen.:(

Kannst das seil vermutlich auch nicht mit nem schloss sichern, richtig?
Um auf die beschädigungen zu kommen:
wenn du da ne kette hinhängst, und die sich damit das fahrzeug beschädigen, dann sind die personen selbst schuld. ;)


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  • | 01.06.2013 20:50

Stacheldraht, Selbstschussanlage ... :D


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  • | 01.06.2013 22:35

Ich habe bisher meinen Fahrlehrer noch nciht fragen können.
Stacheldrahtzaun wäre eine Möglichkeit. Gibt schöne Kratzer auf dem Lack ;)

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