LWR Golf 2


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  • | 31.01.2012 19:36

Juten tag liebe Gemeinde,

so folgendes Problem.

Bei meinem GTI gibts ein kleines Problem.
Ist ein EZ 90 (16V KR alte Zentralelektrik)
und hat keine Leuchtweitenregulierung.
Auch kein Schalter, Kabelbaum Stellmotoren etc dafür.

So was sagt der Tüver dazu?

Ist auch kein Reimport. :(

Hab keine große Lust meine Kabelmäume zu zerpflücken ür so einen sinnlosen Quatsch, da die Karre eh ein 2 Sitzer ist....


MFG
Chris


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  • | 01.02.2012 08:59

Ein KR-Motor EZ 90? Da stimmt doch was nicht.


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  • | 01.02.2012 09:59

Wenn der serie keine leer hatte, wieso sollte der TÜVer die dann Verlagen?bei angeblichen Bj 90 nen KR zu haben empfinde ich auch als komische, oder ich vertue mich


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  • | 01.02.2012 18:09

Leute es ist so und gut ist. Ich weiss doch was ich inner halle stehen habe. Also kommt mir nicht mit Faker oder son Kram. ;)

edit:für die Ungläubigen zum Nachschlagen ;)




nu btt

ja weil ab 1.1.1990 war die ja Pflicht daher meine frage.


Zuletzt geändert 01.02.2012 18:11 von Nightfire. Insgesamt 1 mal.


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  • | 01.02.2012 19:39

Wenn der nie eine hatte und es auch noch nie Probleme beim TÜV gab, warum sollte es diesmal welche geben? Oder wurde es schon beanstandet?
Ich weiss, dass der Motor für die französischen Modelle noch länger gebaut wurde. Kann das sein, dass du so einen hast und der deswegen keine LWR hast? Muss ja kein Reimport sein. Hat das Land vielleicht nie verlassen.


Zuletzt geändert 01.02.2012 19:41 von Lobo. Insgesamt 1 mal.


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  • | 02.02.2012 09:14

Also, wenn der ab Werk keine hatte (Serie), brauchst du auch keine!


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  • | 02.02.2012 22:03

na ich selber fahre den ja jetzt das erste mal zum tüv, weil alles neu gemacht, weil der lange gestanden hat (bremsen neu, motor abgedichtet etc.) und da ist mir das aufgefallen und ich hatte da irgendwo im hinterstübchen das das mit 1990 lwr pflicht war. deshalb. :(

ne beanstandet noch net wollte es aber ausschliessen im vorraus. wenn dann soll die karre 100% tüvig und zulässig sein! :)

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